Nebenkosten-Schock: Diese Kosten müssen sich Mieter und Vermieter bald teilen

Die neue 50-50-Regel kommt: Dabei verändert sich mitunter die Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter bei Nebenkosten und Heizkosten.

Die neue 50-50-Regel betrifft Mieter und Vermieter vor allem hinsichtlich der Aufteilung bestimmter Heiz- und Energiekosten in der Miete. Im Kern geht es darum, dass Mieter und Vermieter künftig bei einzelnen Posten stärker gemeinsam zahlen sollen, statt dass die Last einseitig verteilt ist. Das gilt vor allem dann, wenn sich der Vermieter für den Einbau einer Gas- oder Ölheizung entscheidet.

Was ist die neue 50-50-Regel?

Die geplante neue Mietregelung für Deutschland ordnet die Kostenaufteilung innerhalb der Miete bei bestimmten Heizkosten neu. Wenn ein Vermieter sich für eine neue fossile Heizung entscheidet, soll er sich künftig an den laufenden Kosten beteiligen, statt sie vollständig auf den Mieter abzuwälzen. Im Mittelpunkt steht eine veränderte Betriebskostenaufteilung: Nicht nur der Verbrauch zählt, sondern auch die Entscheidung für ein emissionsintensives Heizsystem. Das ist eine spürbare Änderung im Mietrecht, weil damit ein Teil der laufenden Belastung vom Mieter auf den Vermieter verschoben wird.

Laut einem Bericht von inside digital teilen sich Mieter und Vermieter künftig die Hälfte der CO₂-Kosten, der Netzentgelte und der Aufschläge biogener Kraftstoffe, wenn eine neue fossile Heizung eingebaut wird. Das betrifft Mieter und Vermieter also nicht bei jeder Position der Nebenkosten, sondern beschränkt sich klar auf benannte energiebezogene Kostenarten. Eine Verzögerung seitens der Regierung hat allerdings Einfluss auf die Änderung.

Für die Wohnkostenaufteilung heißt das: Die Heizkostenabrechnung wird bei diesen Posten nicht mehr nur nach Verbrauch oder bisherigem Umlageschlüssel laufen, sondern nach einem gesetzlich vorgegebenen 50/50-Modell. Genau hier liegt die zentrale Änderung in der Nebenkostenabrechnung.

Ab wann gilt die neue Regelung und was ändert sich konkret für Mieter und Vermieter?

Laut Berichten soll die Regel laut Merkur ab 2028 greifen. Damit handelt es sich nicht um eine sofortige Umstellung für alle Mieter und Vermieter, sondern um eine künftige Vorgabe für bestimmte Fälle nach dem Einbau neuer fossiler Heizungen. Wichtig ist die Einordnung im Kontext des Mietrechts 2025/2026: Bereits jetzt gibt es Regeln zur CO₂-Kostenaufteilung und die neue 50/50-Logik soll diesen Bereich für bestimmte Heizkosten erweitern.

Für Mieter kann die neue Regel die Heizkosten bei betroffenen Wohnungen senken, weil ein Teil der laufenden Kosten nicht mehr vollständig bei ihnen landet. Damit stärkt die neue Regelung die Rechte der Mieter, weil die Belastung bei fossilen Heizsystemen stärker geteilt werden soll. Im Alltag bedeutet das, dass die nächste Heizkostenabrechnung anders aufgebaut sein kann als bisher, wenn sie unter die neue Regel fällt. Dadurch werden Änderungen in der Nebenkostenabrechnung für Mieter direkt sichtbar, vor allem bei Positionen wie CO₂-Kosten und gasbezogenen Zuschlägen.

Vermieter müssen bei neuen fossilen Heizsystemen künftig mit einem festen Eigenanteil rechnen. Das zählt zu den neuen Pflichten eines Vermieters. Die laufenden Kosten können nicht mehr vollständig auf die Mieterseite umgelegt werden. Zugleich steigen die Anforderungen an Transparenz und Dokumentation, weil die betroffenen Posten in der Abrechnung sauber ausgewiesen werden müssen. Für die Praxis heißt das, dass die Kostenaufteilung der Miete nachvollziehbar sein muss, damit Mieter und Vermieter die Beträge prüfen können.

Welche rechtlichen Grundlagen stecken dahinter und gibt es Ausnahmen oder Sonderregelungen?

Die rechtliche Basis der neuen 50/50-Regel ist das bereits bestehende Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz, das die Verteilung von CO₂-Kosten zwischen Mietern und Vermietern regelt. Die 2026-Debatte baut darauf auf und erweitert die Logik auf weitere Heiz- und Energiekosten. Damit wird die Änderung vor allem zu einer Frage der konkreten Kostenart. Nicht jede Betriebskostenposition ist betroffen, sondern nur die, die ausdrücklich in den neuen Vorgaben genannt wird.

Da die neue Regel nicht pauschal für jede Wohnung und jede Kostenart greift, gibt es Ausnahmen und Sonderregelungen. Entscheidend sind vor allem das Heizsystem, die Art der Emissionen und die jeweilige Gebäudekonstellation. Dadurch können einzelne Fälle anders behandelt werden als gewöhnliche Mietverhältnisse, zum Beispiel bei möblierten Wohnungen, befristeten Verträgen oder anderen mietrechtlichen Sonderfällen.

Für Mieter und Vermieter heißt das: Nicht jede Abrechnung ist automatisch betroffen. Maßgeblich ist immer, welche Kostenart im konkreten Fall erfasst wird und welche Grundlage im Mietverhältnis oder in der Abrechnung genannt ist. Im Zweifel kann eine rechtliche beziehungsweise fachliche Beratung sinnvoll sein, vor allem wenn es um mögliche Sonderregelungen und Ausnahmen geht.

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