Mieten-Revolution geplant: Wohnungen sollen künftig warm vermietet werden
Die Heizkosten zählen zu den Nebenkosten. Sie sind aber nicht die einzigen Kosten, die der Vermieter auf den Mieter umlegen darf.
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Mieter sollten die Nebenkostenabrechnung genau prüfen - welche Fehler sie beinhalten kann und was du dagegen tun kannst, erfährst du in diesem Artikel.
Nebenkostenabrechnung: Sind Nebenkosten und Betriebskosten das Gleiche?
Was muss die Abrechnung enthalten?
Welche Fristen müssen eingehalten werden?
Was kann ich gegen eine falsche Nebenkostenabrechnung tun?
Die fünf häufigsten Fehler in der Nebenkostenabrechnung
Viele Mieter kontrollieren ihre Nebenkostenabrechnung nicht: Das ist das Ergebnis einer repräsetativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag des Abrechnungdienstleisters ista. Demnach werfen nur 66 Prozent, also zwei Drittel der Befragten, einen Blick auf den jährlichen Brief des Vermieters. Dabei können sich Fehler einschleichen, die zu Lasten des Mieters gehen.
Was ist der Unterschied zwischen Nebenkosten und Betriebskosten?
Oft werden die Begriffe verwechselt. Zu den Nebenkosten zählen alle Ausgaben, die dem Vermieter durch den Besitz der Wohnung anfallen: Versicherungen, Hausmeister, Wartungsarbeiten, Müllabfuhr und vieles mehr. Nur einen Teil davon kann er auf den Mieter umlegen. Die Kosten, an denen sich der Mieter beteiligen muss, nennt man umlagefähige Nebenkosten oder auch Betriebskosten. Das Recht des Vermieters den Mieter zu beteiligen, ist im § 556 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. An welchen Kosten sich der Mieter konkret beteiligen muss, ist im Mietvertrag festgelegt.
Laut dem Mieterschutzclub "Mieterengel" zählen folgende Ausgaben zu den Betriebskosten. Andere Kosten darf der Vermieter nicht auf den Mieter umlegen.
Kosten für die Grundsteuer
Kosten für eine Entwässerungsanlage
Lohnkosten für einen Hauswart
Kaltwasserkosten
Kosten für Wärmeversorgung
Kosten für die Warmwasserversorgung
Kosten für verbundene Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen
Kosten für Strom und Wartung eines Fahrstuhls
Beiträge für Sach- und Haftpflichtversicherung
Kosten für Gebäudereinigung und Schädlingsbekämpfung
Kosten für Straßenreinigung und Müllbeseitigung
Stromkosten für die Beleuchtung des Gemeinschaftseigentums
Kehrgebühren für Schornsteinfeger
Gebühren für Kabelanschluss oder Betrieb einer Antennenanlage
Kosten für Betrieb einer Waschküche
Kosten für Gartenpflege
Sonstige Betriebskosten (zum Beispiel die Kosten für Dachrinnenreinigung, Wartung von Rauchmeldern, Trinkwasseranalyse oder den Betrieb von Nebengebäuden)
Das muss die Nebenkostenabrechnung enthalten
Laut ista muss die Abrechnung folgende Angaben enthalten:
den Abzug der Vorauszahlungen des Mieters (vereinbarter Abschlag)
Die Nebenkostenabrechnung muss für den Mieter verständlich als auch rechnerisch nachvollziehbar sein. Eine verständliche Abrechnung beugt Missverständnissen vor und reduziert Nachfragen. Lese-Empfehlung: Wer beim Auszug tatsächlich für Schönheitsreparaturen zuständig ist, erfährst du in unserem Artikel.
Nebenkostenabrechnung: Diese Fristen müssen eingehalten werden
Wie das Internetportal McMakler erklärt, muss der Vermieter seinem Mieter die Betriebskostenabrechnung bis spätestens ein Jahr nach dem Ende des Abrechnungszeitraums zukommen lassen. Beispiel: Bei einem Abrechnungszeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 muss der Mieter die Betriebskostenabrechnung spätestens am 31. Dezember 2021 erhalten. Einen Anspruch auf eine frühere Zustellung hat der Vermieter nicht.
Wurde die Betriebskostenabrechnung korrekt erstellt und hat eine Nachzahlung des Mieters zur Folge, muss dieser den ausstehenden Betrag binnen 30 Tagen nach Erhalt der Abrechnung zahlen. „Individuell besteht jedoch die Möglichkeit, eine Ratenzahlung der Forderung mit dem Vermieter zu vereinbaren. Dieser ist allerdings nicht dazu verpflichtet, eine Ratenzahlung zu akzeptieren“, weiß McMakler-Immobilienexperte Matthias Klauser.
Bei Versäumung der Abrechnungsfrist durch den Vermieter kann dieser keine Nachforderungen mehr stellen. Wird die Frist versäumt, hat das in der Regel eine komplette Unwirksamkeit der Betriebskostenabrechnung zur Folge. Nur wenn der Vermieter nachweisen kann, dass die Verspätung nicht selbst verschuldet war, sind Ausnahmen zulässig. Ebenfalls lesenswert: Ob Staubsaugen an Sonn- oder Feiertagen erlaubt ist, erfährst du in unserem Artikel.
Nebenkosten: Was tun, wenn die Betriebskostenabrechnung falsch ist?
Der Mieter hat McMakler zufolge ein Jahr Zeit, die Nebenkostenabrechnung zu prüfen und gegebenenfalls Einwände gegen die Abrechnung zu erheben. Dabei beginnt der Zeitraum am Ende des Monats, in dem der Mieter die Abrechnung erhalten hat.
„Die Widerspruchsfrist hat dabei keinen Einfluss auf die Fälligkeitsfrist der Nebenkosten. Mieter können auf mögliche Fehler hinweisen und die Nachforderung zunächst mit Vorbehalt auf Rückforderung zahlen oder bei einem eindeutigen Fehler nur den berechtigten Anteil zahlen und den Widerspruch schriftlich und begründet abgeben“, erklärt Klauser.
Die 5 häufigsten Fehler in der Betriebskostenabrechnung
Die häufigsten Fehler rund um die Betriebskostenabrechnung hat Mieterengel zusammengefasst.
Verspätete Abrechnung
Falscher Abrechnungszeitraum
Abweichung vom Mietvertrag
Die "sonstigen Betriebskosten" sind nicht konkret aufgeführt
Falscher Umlageschlüssel
Sollte ein Widerspruch nicht fruchten und man die Fehler nicht akzeptieren möchte, hilft nur ein Gang zum Rechtsanwalt.
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