- Mindestlohn steigt gleich dreimal im Jahr 2022
- Vonseiten der Arbeitgeber gibt es Kritik zur geplanten Erhöhung auf 12 Euro
- Gewerkschaften wollten zügige Erhöhung
Neues Jahr, neue Regeln: Das Jahr 2022 bringt mehrere Änderungen in den verschiedensten Lebensbereichen mit sich. Die Änderungen betreffen auch das Einkommen – genauer gesagt: den gesetzlichen Mindestlohn. Das betrifft einige Menschen, denn Deutschland hat einen riesigen Niedriglohnsektor.
Mindestlohn-Erhöhung: Gleich dreimal steigt er im Jahr 2022: Januar, Juli und Oktober
Ein Problem: Wenn die Firmen keinen ausreichenden Mindestlohn zahlen müssen, erreichen viele mit diesem Einkommen nicht mehr das Existenzminimum und müssen auf Kosten der Steuerzahler*innen aufstocken. Andere bekommen später keine ausreichende Rente und sind auch hier auf die Gesellschaft angewiesen.
Der Mindestlohn lag bis Ende des Jahres 2021 bei 9,60 Euro pro Stunde. Zu Beginn des Januars 2022 stieg er auf 9,82 Euro, am 1. Juli soll er auf 10,45 Euro steigen. Bei der Erhöhung von Januar ist zu beachten, dass diese Erhöhung des Mindestlohns, wie es jährlich passiert, nur die Inflation ausgleicht.
Mit der starken Inflation in den vergangenen Monaten in Deutschland ist die derzeitige Anpassung kaum spürbar. Daher können Mindestlohn-Bezieher*innen sich freuen: Der Stundenlohn soll in diesem Jahr ein drittes Mal steigen. Die Erhöhung ist für den 1. Oktober geplant. 6,2 Millionen Beschäftigte sollen davon profitieren.
Gesetzentwurf vorgelegt - "eine Frage der Leistungsgerechtigkeit und des Respekts"
"Olaf Scholz hat als Kanzlerkandidat gesagt, dass wir den Mindestlohn innerhalb eines Jahres auf 12 Euro erhöhen. Und wir werden ihn 2022 erhöhen, weil es notwendig ist", sagte Heil der Deutschen Presse-Agentur Anfang Januar. "Die Erhöhung auf 12 Euro wird und muss kommen. Das ist eine Frage der Leistungsgerechtigkeit und des Respekts vor ordentlicher Arbeit."
Amazon-Buchtipp: Nebenberuflich reich - Intelligentes Geldverdienen durch passives EinkommenFür eine Rente über der Grundsicherung bräuchte es jedoch nach Berechnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 12,63 Euro, wie es aus einer Antwort auf eine Anfrage der Linken hervorgeht – und das war noch 2018.
Wie Sozialminister Hubertus Heil bereits ankündigte, hat er Mitte Januar einen Gesetzesentwurf zur Erhöhung auf 12 Euro vorgelegt: Der Entwurf stellt nach Berichten des Tagesspiegels jedoch klar: "Über künftige Anpassungen der Höhe des Mindestlohns entscheidet weiterhin die Mindestlohnkommission."
Erhöhung noch wackelig? Von Arbeitgeberseite kommt Kritik
Denn normalerweise folgen die Erhöhungsschritte den Vorgaben der sogenannten Mindestlohnkommission, die mit Vertreter*innen von Arbeitgebern und Gewerkschaften besetzt ist. Vor allem die Arbeitgeberseite übt am Vorhaben, den Mindestlohn per Gesetz anzuheben, deutliche Kritik.
Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger hatte die 12-Euro-Pläne der Regierung als "grobe Verletzung der Tarifautonomie" kritisiert. "Ob, wann und wie wir das Vorgehen der Bundesregierung qualifiziert juristisch überprüfen lassen, kommt ganz darauf an, wann dieser politische Mindestlohn durchgesetzt werden soll", sagte Dulger der dpa. "Die Tarifautonomie ist verfassungsrechtlich geschützt."
Arbeitsminister Heil wollte sich davon nicht beirren lassen. "Wenn die Arbeitgeberverbände nicht wollen, dass der Staat eingreift, dann können und müssen sie bei der Tarifbindung ihre Hausaufgaben machen. Nur noch 48 Prozent der Beschäftigten sind tarifgebunden", sagte er. Viele Menschen im Land würden "im viel zu großen Niedriglohnsektor" arbeiten und kämen "trotz Vollzeitarbeit kaum über die Runden", sagte Heil.
Im "üblichen Verfahren" erst Ende des Jahrzehnts bei 12 Euro
Von der Erhöhung würden "Millionen Menschen in Deutschland profitieren – darunter vor allem viele Frauen und viele Menschen in Ostdeutschland, wo der Niedriglohnbereich wegen mangelnder Tarifbindung besonders groß ist", so Heil. Die Mindestlohnkommission werde auch künftig ihre "bisherige Funktion als unabhängige Kommission" behalten und der Bundesregierung weiterhin Empfehlungen geben.