Für private Kleinvermieter bewerten Feldmeier und Hatz das als besonders problematisch. Viele sind auf verlässliche Mieteingänge angewiesen – etwa für die Alterssicherung oder zur Bedienung von Immobilienkrediten. Bleiben Zahlungen aus, könne das existenzielle Folgen haben.
Zugleich verlieren Vermieter einen wichtigen Anreiz für pünktliches Zahlen: Wer eine Kündigung durch spätere Nachzahlung beseitigen kann, erhält weniger Anlass, Zahlungsrückstände ernst zu nehmen. Die Reform stärkt damit den Mieterschutz, verschiebt aber das Ausfallrisiko deutlich in Richtung (Klein-)Vermieter.
Was bedeutet der Indexmieten-Deckel?
Indexmiete bedeutet, dass die Entwicklung der Miete an den Verbraucherpreisindex gebunden ist. Nach dem Reformvorschlag soll in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt der Anteil einer jährlichen Indexsteigerung, der über drei Prozent hinausgeht, nur noch zur Hälfte auf die Miete umgelegt werden können.
Steigt der Index um 5 Prozent, zählen davon zunächst die vollen 3 Prozent. Von den übrigen 2 Prozent wird nur die Hälfte angerechnet – also 1 Prozent. Insgesamt könnte die Miete dadurch um 4 Prozent steigen. Eine pauschale Obergrenze von 3,5 Prozent ist laut Hausverwaltung GEO GmbH nicht mehr Teil des Regierungsentwurfs. Für Vermieter würde die Anpassung damit weniger direkt auf hohe Inflationsschübe reagieren.
Feldmeier und Hatz kritisieren, dass das Inflationsrisiko damit einseitig beim Vermieter landet. Gerade steigende Handwerker-, Energie- und Materialkosten sowie wachsende Klimaschutzanforderungen treffen Eigentümer ebenfalls. Das Problem verschärft sich, weil bei Indexmietverträgen Modernisierungsumlagen oder Mieterhöhungen nach Modernisierung häufig nicht möglich sind. Der Deckel nehme der Indexmiete damit ihre Funktion als planbares Refinanzierungsinstrument.
Wo gibt es Erleichterungen?
Eine spürbare Entlastung gibt es bei Modernisierungsmieterhöhungen: Die Wertgrenze für das vereinfachte Verfahren nach § 559c BGB soll von 10.000 auf 20.000 Euro steigen. Damit können auch größere Maßnahmen mit pauschalen Abzügen und weniger aufwendiger Kostenaufstellung abgerechnet werden.
Für Vermieter bedeutet das: Kleinere und mittlere Modernisierungen bleiben verwaltbar, obwohl Bau- und Handwerkerkosten gestiegen sind. Das ist aus Sicht von Haus&Grund Bayern ein sinnvoller Ausgleich für die gestiegenen Investitionskosten.
Insgesamt zeigt die Reform jedoch ein gemischtes Bild: Während das Modernisierungsverfahren vereinfacht wird, entstehen bei Möblierung, Kündigung und Indexmiete neue Pflichten und finanzielle Unsicherheiten. Vermieter sollten Verträge, Inventare und Miethöhen daher frühzeitig prüfen.
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