Damit die fristlose Kündigung gültig ist, muss dein Vermieter den Grund für die fristlose Kündigung anführen – also die Höhe des Mietrückstands. Die fristlose Kündigung muss von deinem Vermieter unterschrieben sein. Ziehst du nach der fristlosen Kündigung nicht aus, kann der Vermieter eine Räumungsklage anstreben. Für den Fall einer Mietminderung (§ 536 BGB), ausgelöst durch einen Mangel der Wohnung, führt die einbehaltene Miete dann nicht zur Kündigung, wenn sie weiterhin und unter Vorbehalt gezahlt wird. Ist die Mietminderung berechtigt, muss der Vermieter den Vorbehaltsbetrag zurückzahlen.
Was kannst du tun, wenn du die Miete nicht zahlen kannst?
Wenn dein Konto bis zum Anschlag ausgereizt ist und die Bank die Lastschrift nicht ausführt, hast du hoffentlich ein vorübergehendes Problem. Wenn du deinen Arbeitsplatz verloren hast und die Agentur für Arbeit sich Zeit lässt, solltest du mit deinem Vermieter sprechen. Der kann nicht ahnen, dass du in einer finanziellen Klemme steckst.
Vorausgesetzt, dass du den Mietrückstand nicht vorsätzlich als Mietnomade herbeigeführt hast, hilft ein Gespräch. Insbesondere, wenn du bislang als pünktlich zahlende*r Mieter*in bekannt bist. Hat der Vermieter nicht sowieso eine Kündigung im Hinterkopf, lässt sich meistens eine Lösung finden.
Geld leihen ist eine weitere Möglichkeit. Mieter*innen sollten sich in ihrem Verwandten- und Freundeskreis erkundigen, ob jemand ein privates Darlehen gewährt. Übrigens: Nach dem Erhalt einer fristlosen Kündigung haben Mieter*innen für gewöhnlich 14 Tage Zeit, um auszuziehen oder zu widersprechen.
Wohngeld, Jobcenter und Sozialamt können helfen
Mietzahlung von Jobcenter: Bist du als Mieter*in arbeitslos und beziehst Bürgergeld, kannst du deinen Mietrückstand sowie die künftige Miete nach dem Sozialgesetzbuch unter Umständen vom Jobcenter bekommen (§ 34 Abs. 1 SGB XII). Dazu musst du einen Antrag auf Mietschulden-Übernahme stellen. Die Miete kann dann entweder als Beihilfe oder Darlehen erfolgen – letzteres musst du zurückzahlen.
Unterstützung vom Sozialamt: Falls Mietende von ihrem Einkommen die Miete nicht vollständig zahlen, können sie beim Sozialamt einen Antrag auf Mietschulden-Übernahme stellen. In manchen Fällen übernimmt das Amt Mietschulden als Hilfe zum Lebensunterhalt, sofern das gerechtfertigt und notwendig ist. Wer bedürftig ist, sollte auf jeden Fall einen Antrag stellen.
Wohngeld beantragen: Mietende sollten sich bei ihrer zuständigen Stadt- und Gemeindeverwaltung (hier als Beispiel der Link zur Stadt Bamberg) erkundigen, ob sie Anspruch auf Wohngeld haben. Dies ist üblicherweise ein Zuschuss zur monatlichen Mietzahlung.
Fazit
Die oberste Pflicht nach der Unterzeichnung des Mietvertrages ist es, den Mietzins immer pünktlich zu zahlen. Geht er zu spät oder gar nicht auf dem Konto des Vermieters ein, dann gerät der Mieter schnell in Zahlungsverzug. Die drohende Konsequenz ist eine fristlose Kündigung des Mietvertrags, womit der Rauswurf aus der Wohnung kaum noch zu verhindern ist. Der Vermieter will sein Geld sehen und wenn du Probleme hast es aufzutreiben, hilft nur der Weg zum Wohnungsamt, zur Arbeitsagentur oder zum Sozialamt.