Miese Abzocke: So tricksen Vermieter bei der Mietpreisbremse

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Die Mietpreisbremse wird, falls der Bundesrat zustimmt, bis 2029 verlängert. Mieterhöhungen sind dann nur noch begrenzt und nach dem regional gültigen Spiegel zulässig. Aber einige Vermieter versuchen trotzdem, ihre Mieter auszutricksen. 🔍 Vermieter nutzen Tricks, um höhere Mieten zu verlangen.

Eine bezahlbare Wohnung zu finden, ist gerade in vielen Großstädten in Deutschland schwer, bis unmöglich. Die Mietpreisbremse soll helfen, wenigstens Obergrenzen nach dem Mietspiegel einzuziehen. Viele Vermieter setzen allerdings alles daran, sie auszuhebeln. Aber wie funktioniert das eigentlich? Und auf welche Tricks müssen Wohnungssuchende achten.

Kommt die Verlängerung der Mietpreisbremse?

Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat ihren Antrag zur Verlängerung der Mietpreisbremse im Deutschen Bundestag durchgebracht. Wenn der Bundesrat noch zustimmt, steht einer Verlängerung bis zum Jahr 2029 nichts mehr im Weg. Die Mietpreisbremse besagt, so erklärt Beatrix Zurek, Vorsitzende des DMB Mietervereins München, dass die Miete in angespannten Wohnungsmärkten wie München maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Wiedervermietungen liegen darf. In Bayern läuft die Mietpreisbremse noch Ende 2025 aus.

Damit sind die Probleme auf dem Wohnungsmarkt zwar etwas entschärft, gelöst sind sie aber noch lange nicht. Die Ministerin, erst kurz im Amt und auf Wohnungssuche in Berlin, berichtet, ihr selbst seien teilmöblierte oder teilgewerblich zu nutzende Wohnungen zu extrem hohen Preisen angeboten worden. "Das hat System", stellte Hubig fest. Und wichtiger: Diese Praxis werde sie nicht länger hinnehmen.

Die Mietpreisbremse ebenfalls bei möblierten Wohnungen durchzusetzen, ist ein Lieblingsprojekt der SPD, das schon mehrfach auf der Tagesordnung stand. In der Ampelkoalition scheiterte das Projekt an der FDP. Ein Selbstläufer wird das auch mit der CDU nicht, weiß Hubig. Bauministerin Verena Hubertz (ebenfalls SPD) hat angekündigt, nun aber endlich durchzugreifen: "Möblierte Wohnungen zu Mondpreisen sind nicht nur ärgerlich, sondern Sprengstoff für unseren Wohnungsmarkt", sagt Hubertz. Darum setze sie auf "Bußgeld bei Nichteinhaltung der Mietpreisbremse", sagte sie der Bild-Zeitung.

Wie funktioniert der Möblierungszuschlag?

Die Mietpreisbremse gilt zwar grundsätzlich auch für möblierte Wohnungen. Vermieter können jedoch zusätzlich zur Kaltmiete einen sogenannten "Möblierungszuschlag" verlangen. Davon machen sie reichlich Gebrauch. Jede dritte Wohnung in den fünf größten Städten Deutschlands wird mittlerweile möbliert angeboten und bundesweit sind solche Wohnungen durchschnittlich um 45 Prozent teurer als vergleichbare Wohnungen, darauf weist der Deutsche Mieterbund (DMB) hin.

Den Zuschlag müssen Vermieter nicht gesondert im Mietvertrag ausweisen, sodass er für Mieter schwer nachzuvollziehen ist. "Deshalb meinen manche Vermieter, man könne die Mietpreisbremse umgehen, indem man in seine Wohnung zwei Stühle stellt. Wir wollen dieser Masche einen Riegel vorschieben", kündigte Hubig im Interview mit den Zeitungen der Mediengruppe Bayern an.

Der DMB fordert deshalb, dass der bisher intransparente Zuschlag für die Möblierung und die Anschaffungskosten und der Anschaffungszeitpunkt der Möbel im Mietvertrag gesondert auszuweisen ist. Nur so können Mieter die Einhaltung der Mietpreisbremse und die Angemessenheit des Möblierungszuschlages prüfen.

Würden Standards für möblierte Wohnungen helfen?

Der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Sebastian Bartels erklärt in der Berliner Zeitung (BZ), wie der Trick mit den möblierten Wohnungen in der Praxis funktioniert. Mit Billig-Möbeln in der Wohnung können Vermieter einen Aufschlag auf den Mietzins verlangen. Außerdem verhindern sie den (Miet-)Vergleich mit anderen Wohnungen. Bartels weiter: "Vermieter verlangen eine überhöhte Miete und argumentieren, diese sei durch den Wert des Mobiliars gerechtfertigt."

Wibke Werner, ebenfalls Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins, erläutert auf der Internetseite des Mietervereins, wie dem Problem beizukommen ist. Eine mögliche Lösung wäre ihrer Meinung nach die Einführung klarer Richtlinien und Standards für die Bewertung und Berechnung der Möblierung in Mietverträgen. "Zudem sei eine unabhängige Instanz einzurichten, die bei Unstimmigkeiten oder Streitfällen eine faire Bewertung der Möblierung vornimmt und damit eine Grundlage für die Festlegung angemessener Mietpreise schafft."

Auch Justizministerin Stefanie Hubig sagt, sie wolle besser regeln, was Vermieter für die Möbel verlangen können. "Es macht einfach einen Unterschied, ob Schlafzimmer, Wohnzimmer und Küche so gestaltet sind, dass man da mit einem Koffer einziehen kann, oder ob da nur ein Tisch und zwei Stühle stehen", erläuterte sie im Interview. Die VdK-Sozialverbands-Präsidentin Verena Bentele geht in ihrer Stellungnahme zur Verlängerung der Mietpreisbremse noch einen Schritt weiter. "Ausnahmen, etwa für möblierte Wohnungen, sollte es nicht geben. Außerdem müssen Verstöße gegen die Mietpreisbremse konsequent bestraft werden."

Für Wohnungen auf Zeit gilt die Mietpreisbremse nicht

Ein weiterer beliebter Trick laut Berliner Mietervereins ist die befristete Vermietung (nach § 575 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)). Im Wohnrecht wird das als ein "vorübergehender Gebrauch" bezeichnet, der ohne Zeitlimit möglich ist. Das wird ausgenutzt. Die Vorschläge des Bundesrates zur zeitlichen Begrenzung von Kurzzeitvermietungen auf sechs Monate sowie ein Verbot von sogenannten Kettenverträgen fanden bislang keine Mehrheit im Bundestag.

Das Problem: Für die Wohnungen auf Zeit gilt die Mietpreisbremse nicht. Kurzzeitvermietungen sind aber eigentlich für Menschen gedacht, die nur ein paar Monate in einer Stadt leben wollen, etwa aus beruflichen Gründen oder für ein Auslandssemester. 

"Bei einer Mietdauer von einem Jahr handelt es sich in der Regel nicht mehr um einen vorübergehenden Gebrauch. Viele Mieter und Mieterinnen stimmen aus der Not heraus solchen Verträgen zu, obwohl sie dauerhaft in Berlin wohnen möchten", berichtet Wibke Werner.

Der Trick mit der angeblich umfassend modernisierten Wohnung

Zusätzlich sind "umfassend modernisierte" Wohnungen von der Mietpreisbremse ausgenommen. Doch oftmals reichen die Baumaßnahmen nicht aus, um wirklich als Modernisierung zu gelten, wie das mietrechtliche Verbraucherportal Conny auf seiner Internetseite schreibt. Denn: Einfache Renovierungen reichen nicht, um eine modernisierte Wohnung dem Neu-Mieter anzubieten. Häufig ist es so: Der Vermieter lässt die Wohnung neu streichen, wechselt eine alte Tür und abgenutzte Türschwellen aus. Gerade in Altbauten werden Elektroleitungen unter Putz gelegt und das Bad neu gefliest, inklusive neuer Badewanne. Zudem wird eine Einbauküche gestellt.

Der Vermieter geht zwar davon aus und preist das entsprechend an, die Wohnung umfassend modernisiert zu haben. Doch hier liegt er falsch, sagt das mietrechtliche Verbraucherportal Conny. Dieses klagt im Auftrag der Mieter wegen zu hoher Mieten nach einer vermeintlich umfassend modernisierten Wohnung oft gegen den Vermieter. "Es fehlt an einer baulichen Veränderung", schreibt Conny auf seiner Internetseite.  

"Instandhaltungen wie die genannten Punkte sind kein Grund dafür, eine Wohnung als modernisiert zu betrachten. Eine Modernisierungsumlage funktioniert hier also nicht. Instandhaltungsmaßnahmen, wie z. B. eine neue Einbauküche oder die Reparatur von Boden und Fenstern, sind keine baulichen Veränderungen", erläutert Conny-Gründer Daniel Halmer in einem ARD-Panorama-Beitrag. Nur wenn die Energieeffizienz der Wohnung oder der Wohnwert sich deutlich verbessert, zählt es als "umfassende Modernisierung".

Kellerverschlag Nr. 9 erfasst die Mietpreisbremse nicht

Einen weiteren Trick, um den Mietzins nach oben zu treiben, hat Sebastian Bartels vom Berliner Mieterverein ausgemacht. So schließen Vermieter gerne separate Mietverträge für den Keller ab. Hier gilt die Bremse nämlich nicht. Der Bundesgerichtshof (BGH) - Urteil vom BGH vom 5.7.2023, Az.: VIII ZR 94/21 - erlaubt das "leider in bestimmten Fällen", so Bartels.

Ein Beispiel: Zur Nutzung des im Mietobjekt gelegenen "Kellerverschlages Nr. 9" musste der Mieter eine zusätzliche "monatliche Nutzungspauschale" in Höhe von 79 Euro zahlen. Die Nutzungspauschale sollte sich jeweils zum Beginn eines neuen Vertragsjahres um 2,5 Prozent bezogen auf den vorangegangenen Betrag erhöhen. 

Die Kellerpauschale unterliege nicht der Mietpreisbindung, weil die Wohnung und der Keller keinen einheitlichen Mietvertrag haben. Sie sind vielmehr durch zwei rechtlich selbstständige Verträge an die Mieter gegangen. Durch diesen "juristischen Trick" konnte "die Mietpreisbremse für die Wohnung zwar eingehalten werden, doch der separat vermietete Keller macht die Miete letztlich zum Luxusgut", erläutert der Berliner Mieterverein auf seiner Internetseite. Die gleiche rechtliche Konstruktion kann übrigens für eine Garage oder einen Stellplatz gelten.

Gilt die Mietpreisbremse auch für Gewerberäume?

Wenn der Vermieter die zu vermietende Wohnung aufteilt, die du dann als Wohnraum oder als gewerbliche Räume (beispielsweise zur Ausübung deines Berufs) nutzen kannst, hat das einen Grund. Beim "Mischmietverhältnis" greift die Mietpreisbremse nur dann, wenn die Fläche des Wohnraums größer ist als die der gewerblich genutzten Räume. 

Auch diese Regelungsvariante eröffnet dem Vermieter "Gestaltungsmöglichkeiten", wie die Internetseite der Immobilien Bau- und Verwaltungsgesellschaft (IBV) in Jena unter "Tipps für Immobilien - Die Mietpreisbremse ausbremsen – aber wie?" beschreibt.

Entscheidend ist, was überwiegt: die gewerbliche oder die private Nutzung. Dass dieses Kriterium maßgeblich ist, bestätigt auch das Landgericht (LG) Berlin (Urteil: LG vom 13.9.2022, Az.: Az.: 65 S 74/22). Dieses Urteil hat Auswirkungen auf viele ähnliche Mietverträge, bei denen Vermieter versuchen, höhere Mieten zu verlangen, indem sie auf die gewerbliche Nutzung abstellen und die Mietpreisbremse so aushebeln. Das Gericht stellte aber klar, dass in solchen Fällen immer die überwiegende Nutzung entscheidend ist.

Vorschaubild: © Fabio Balbi/Adobestock