Kündigung trotz Arbeitsunfähigkeit: Was Arbeitnehmer wissen müssen

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Ob eine Firma einem Mitarbeiter kündigt, während er krank ist, ist eine Stilfrage. Das Arbeitsrecht bietet davor keinen Schutz. Ein anderer Punkt ist die Kündigung wegen Krankheit.

Erhältst du die Kündigung deines Arbeitsverhältnisses, und das auch noch bei einer Krankheit, ist der Schreck groß. Darf der Arbeitgeber überhaupt während deiner Arbeitsunfähigkeit eine Kündigung aussprechen? Wir erklären, was Beschäftigte und die Arbeitgeber bei einer Kündigung wegen Krankheit  beachten müssen.

Ist eine Kündigung während der Arbeitsunfähigkeit möglich?

Viele glauben, dass eine Kündigung während einer Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeit) nicht möglich ist – doch das stimmt so nicht. Verhält sich die Firma fair und rücksichtsvoll, verzichtet sie darauf, in dieser Zeit eine Kündigung auszusprechen. Eine Kündigung sollte nicht gegen die guten Sitten (§ 138 Bürger­li­ches Ge­setz­buch (BGB)) verstoßen.

Beispiel: Liegt ein Arbeitnehmer nach einem Unfall schwer verletzt im Krankenhaus, ist es unanständig, wenn der Chef während eines Besuchs am Bett eine Kündigung ausspricht, meint jedenfalls Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln, gegenüber der Deutschen Presseagentur. Das deutsche Arbeitsrecht kennt aber grundsätzlich keine "Stilfragen": Arbeitgeber dürfen auch während einer Krankheit kündigen, sowohl ordentlich als auch außerordentlich. 

Eine komplett andere Frage ist, ob eine Kündigung wegen Krankheit ein berechtigter Grund ist. Das ist möglich, allerdings sind die Hürden hoch: Eine gelegentliche Grippe oder ab und zu ein Infekt reichen für eine krankheitsbedingte Kündigung nicht aus.

Welche Varianten von Kündigungen gibt es?

Nur wenn du unter das Kündigungsschutzgesetz (§§ 1 und 23 KSchG) fällst, genießt du im Krankheitsfall besonderen Schutz. Das Kündigungsschutzgesetz gilt, wenn das Arbeitsverhältnis mehr als 6 Monate besteht und in der Firma mehr als 10 Vollzeitmitarbeiter beschäftigt sind.

Aber auch wenn das Kündigungsschutzgesetz greift, kann es zur Entlassung kommen. In diesen Fällen gibt es folgenden Kündigungsarten:

  • personenbedingte Kündigung (typische Beispiele: anhaltende erhebliche Leistungsschwäche, Krankheit, mangelnde Eignung, Führerscheinentzug bei Berufskraftfahrern, Verbüßung einer Haftstrafe);
  • verhaltensbedingte Kündigung (typische Beispiele: Diebstahl, Arbeitsverweigerung, wiederholtes unentschuldigtes Fehlen und Alkoholkonsum am Arbeitsplatz);
  • betriebsbedingte Kündigung (typische Beispiele: Auftragsmangel, Insolvenz der Firma, Werksaufgabe, Umstrukturierungen, Stellenabbau, Outsourcing).

Welche drei Punkte sind bei einer personenbedingten Kündigung durch Krankheit wichtig?

Im Folgenden geht es nur um eine personenbedingte Kündigung bei Krankheit. Gewerkschaftsjurist Till Bender, verweist darauf, dass dies zwar möglich ist. Allerdings müssen dafür drei Bedingungen vorliegen:

  • unzumutbare Fehlzeiten (mehr als 30 Tage, also 6 Wochen, die Gerichte prüfen immer die letzten drei Jahre vor der Kündigung), die zu einer erheblichen Beeinträchtigung betrieblicher oder wirtschaftlicher Interessen des Arbeitgebers führen,
  • die Prognose hinsichtlich der Krankheit muss negativ sein und
  • eine Abwägung der Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer muss zugunsten des Arbeitgebers ausfallen.

Diese drei Punkte überprüfen Arbeitsgerichte bei einer personenbedingten Kündigung wegen Krankheit und wenn es zu einem Kündigungsschutzprozess kommt.  

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