Elf Verbände warnen vor geplanter Netzgebühr für Photovoltaik-Anlagen

Wer eine Photovoltaikanlage am Dach hat und den Strom teils selbst nutzt, soll eine Gebühr zahlen. (Symbolbild)
Solaranlage auf einem Dach
Rainer Jensen/dpa

Ab 2029 könnte auf Besitzer von PV-Anlagen ein Solar-Aufschlag zukommen. Die Bundesnetzagentur plant eine Reform der Stromnetzgebühren. Doch die Kritik wächst.

Der geplante Solar-Aufschlag ab 2029 könnte für viele Besitzer von Photovoltaikanlagen höhere Stromkosten bedeuten. Betroffen sind sogenannte Prosumer-Haushalte, die ihren eigenen Solarstrom erzeugen und verbrauchen.  

Was ist in Sachen PV-Aufschlag geplant und warum?

Das Prinzip der neuen Gebühr: Diejenigen, die mit einer eigenen Photovoltaikanlage Strom erzeugen "und daher weniger Strom aus dem Netz beziehen", sollen künftig über einen höheren Grundpreis "wieder stärker an der Netzfinanzierung" beteiligt werden.

Das sei sachgerecht, "da sie sich auf eine jederzeitige Versorgung aus dem Netz verlassen können", erläuterte die Bundesnetzagentur Ende Mai. "Wer seinen Strom selbst erzeugt, trägt bisher weniger zur Finanzierung des Netzes bei. Aber auch er verlässt sich auf das Netz, wenn die Sonne nicht scheint und der Speicher leer ist", erklärte Behördenpräsident Klaus Müller laut Mitteilung.

Bis Ende 2026 soll es laut Bundesnetzagentur eine entsprechende "Rahmenfestlegung" und 2027 konkrete "Folgefestlegungen" geben. Ab 2029 soll dann die neue Gebühr greifen. Um die Stromkunden "vorzuwarnen", müssen Energieversorger ab dem 1. April 2028 bei betroffenen Haushalten in der Jahresrechnung darauf hinweisen, dass sie "Prosumer" sind.

Wie viel Geld würde die Gebühr PV-Besitzer pro Jahr mehr kosten?

Wie hoch der geplante Solar-Aufschlag ab 2029 tatsächlich ausfällt, hängt unter anderem vom jeweiligen Netzbetreiber ab. Nach Angaben der Bundesnetzagentur müssen Besitzer von Photovoltaikanlagen mit zusätzlichen Kosten von voraussichtlich weniger als 100 Euro pro Jahr rechnen. Für Steckersolaranlagen ist der erhöhte Grundpreis dagegen nicht vorgesehen. Die endgültige Entscheidung über die Reform steht noch aus.

Ein separates Entgelt für die Einspeisung des selbst erzeugten Stroms ist für die betroffenen Haushalte nicht vorgesehen. Für größere Erzeugungsanlagen plant die Bundesnetzagentur dagegen einen sogenannten Kapazitätspreis.

Warum kritisieren Verbände das und sehen es als rechtswidrig an?

Elf Bundesverbände aus der Energie-, Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sowie dem Handwerk wenden sich gegen die entsprechenden Pläne der Bundesnetzagentur. Darunter etwa der Eigentümerverband Haus&Grund,  der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) und der Bundesverband Erneuerbare Energie. 

In einem gemeinsamen Appell warnen sie vor erheblichen Nachteilen für den Ausbau der Solarenergie und fordern einen Verzicht auf den sogenannten Prosumer-Aufschlag. Ein neues Rechtsgutachten stelle zudem die Rechtmäßigkeit der geplanten Zusatzbelastung infrage.

„Wer in eine eigene Solaranlage oder einen Batteriespeicher investiert, darf dafür nicht mit zusätzlichen Gebühren bestraft werden“, teilt etwa Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar) in einer Pressemitteilung mit. Netzentgelte sollten sich daran orientieren, wie stark das Stromnetz tatsächlich beansprucht wird – und nicht daran, ob jemand Solarstrom auf dem eigenen Dach erzeugt.

Erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des geplanten Aufschlags äußert auch die Rechtsanwältin und Honorarprofessorin Prof. Dr. Dörte Fouquetin einem vom BSW-Solar beauftragten Gutachten. Sie sieht insbesondere Verstöße gegen europarechtliche Vorgaben zur verursachungsgerechten Netzfinanzierung sowie gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und den verfassungsrechtlichen Vertrauensschutz für bestehende Anlagen.

Ziel: Faire Verteilung der Netzkosten und Bestandsschutz für bestehende PV-Anlagen

Die Verbände fordern stattdessen laut Pressemitteilung eine faire und verursachungsgerechte Verteilung der Netzkosten. Sollte eine zusätzliche Beteiligung von Solaranlagenbetreibern erforderlich sein, müsse sich diese an der tatsächlich vereinbarten Einspeisekapazität orientieren. Bestehende Solaranlagen sollten zudem Bestandsschutz genießen.