Der Verlust eines Angehörigen kann emotional überwältigend sein, und viele wissen nicht, welche rechtlichen Möglichkeiten ihnen zur Verfügung stehen. Informiere dich über psychologische Unterstützung und rechtliche Schritte bei Arbeitsunfähigkeit.
Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine enorme Belastung, die häufig tiefe Spuren hinterlässt. Doch welche Rechte hast du in dieser Zeit? Hast du Anspruch auf Krankschreibung oder Sonderurlaub? Wir erklären dir alles, was du dazu wissen solltest.
Kannst du dich nach einem Todesfall krankschreiben lassen?
Ein Todesfall innerhalb der Familie bringt neben emotionalem Schmerz auch einige berufliche und organisatorische Herausforderungen mit sich. Arbeitsfähig ist man in dieser Zeit oftmals nur sehr bedingt. Eine Krankschreibung aufgrund eines Todesfalls erfolgt jedoch nicht automatisch, sondern muss ärztlich begründet sein.
Sollte dich deine Trauer stark belasten, beispielsweise durch Konzentrationsprobleme, Appetitlosigkeit oder Schlafstörungen, dann solltest du zunächst einen Hausarzt aufsuchen. Spreche dort offen über deine Situation, die körperlichen und psychischen Symptome sind dabei entscheidend.
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Krankschreibung, Ärzte können dir jedoch Arbeitsunfähigkeit bescheinigen, wenn sie erkennen, dass du durch die Trauer nicht in der Lage bist, deinen beruflichen Verpflichtungen nachzugehen. Die Dauer einer solchen Krankschreibung richtet sich nach den individuellen Gegebenheiten. Dokumentiere deine Symptome und schildere diese im Gespräch mit einem Arzt. Das hilft, deine Krankschreibung besser zu begründen.
Gibt es Sonderurlaub?
Neben einer Möglichkeit zur Krankschreibung kannst du im Todesfall Sonderurlaub beantragen. Das bürgerliche Gesetzbuch sieht in Paragraf 616 vor, dass du bei einem Todesfall eines nahen Angehörigen Anspruch auf bezahlte Freistellung hast.
Dieser Sonderurlaub beträgt ein bis zwei Tage. Informiere deinen Arbeitgeber zunächst über den Todesfall, reiche dann den schriftlichen Antrag auf Sonderurlaub ein und füge eine Kopie der Sterbeurkunde als Nachweis bei.