Krankenkassen-Reform: Diese Gruppe soll jetzt deutlich mehr zahlen

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Die Krankenkassen-Reform nimmt Gestalt an. Gutverdiener sollen bald mehr zahlen, Zuzahlungen steigen und Leistungen wie Krankengeld werden gekürzt.

Es ist ein Sparpaket mit Sprengkraft: Gesundheitsministerin Nina Warken hat ihre Pläne zur Rettung der Krankenkassen vorgelegt – und die haben es in sich. Um die erwartete Finanzlücke von 15,3 Milliarden Euro zu schließen und sogar darüber hinauszugehen, soll das geplante "Beitragssatzstabilisierungsgesetz" 2027 Entlastungen von insgesamt 19,6 Milliarden Euro bringen.

Doch wer zahlt die Zeche? Vor allem Gutverdiener, deren Beitragsbemessungsgrenze einmalig um 300 Euro steigen soll, sowie Patienten, die mit höheren Zuzahlungen für Medikamente und Kürzungen bei Krankengeld und Zahnersatz rechnen müssen.

Krankenkassen-Reform wird konkret: Gutverdiener sollen jetzt mehr zahlen

Zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenkassen will Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) auch Gutverdiener stärker heranziehen. Die Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge fällig werden, solle 2027 einmalig um rund 300 Euro zusätzlich angehoben werden, heißt es in einem Referentenentwurf, der nun in die regierungsinterne Abstimmung ging. Das Ministerium konkretisiert damit Sparbeiträge, Zuzahlungen und Einschnitte, die auf Versicherte, Arbeitgeber und Gesundheitsbranche zukommen können.

Der Fokus liege auf einem "ausgewogenen Gesamtpaket", erklärte das Ressort. Es solle "keine Überlastung einzelner Akteure oder Sektoren" geben. Warken will die Kassen mit dem geplanten "Beitragssatzstabilisierungsgesetz" 2027 um 19,6 Milliarden Euro entlasten. Dies wäre mehr als die erwartete Lücke von 15,3 Milliarden Euro und soll neue Anhebungen der Zusatzbeiträge verhindern.

Der Entwurf soll am Dienstag, 29. April, ins Kabinett kommen. Bereits 2026 haben 26 von 57 Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge erhöht, um der angespannten Finanzlage zu begegnen.

Krankenkassen-Beiträge stabilisieren: So viel Geld sollen Gutverdiener zur Reform beisteuern

Der größte Teil der Entlastungen soll 2027 mit 11,8 Milliarden Euro oder rund 60 Prozent des Gesamtvolumens aus Vergütungsbegrenzen und Einsparungen bei Praxen, Kliniken und Herstellern kommen. Wer wie viel zur Finanzierung beiträgt:

  • Praxen, Kliniken und Hersteller: 11,8 Milliarden Euro (60 Prozent) durch Vergütungsbegrenzungen und Einsparungen
  • Patientinnen und Patienten: 3,8 Milliarden Euro (19 Prozent) über "moderate Leistungsanpassungen" und höhere Zuzahlungen
  • Arbeitgeber: 2,8 Milliarden Euro (14 Prozent), was weniger sei als Mehrbelastungen ohne Reform
  • Kassenmitglieder: 1,2 Milliarden Euro (sechs Prozent) durch die höhere Beitragsbemessungsgrenze

Aktuell liegt diese Grenze, die jährlich angepasst wird, bei 5812,50 Euro. Bis zu dieser Schwelle des Brutto-Monatsgehalts werden Versicherungsbeiträge fällig, vom darüber liegenden Gehalt werden keine Beiträge mehr abgezogen. Der zusätzliche Aufschlag von 300 Euro außerhalb der regulären Anpassung soll zu Mehreinnahmen von je 1,2 Milliarden Euro von Arbeitgebern und Arbeitnehmern führen, die sich die Krankenkassenbeiträge teilen. Dazu heißt es: "So stärken wir die Beitragsgerechtigkeit und generieren einen solidarischen Beitrag von Arbeitgebern und Personen mit höheren Einkommen zum Reformpaket." Ein ähnlicher Vorschlag wurde bereits letztes Jahr von der SPD vorgebracht. Damals lehnte die Union es jedoch ab, Gutverdiener stärker in die Verantwortung zu ziehen.

Leistungsanpassungen "können nicht vermieden werden": Das erwartet Patienten

Zuzahlungen sind den Angaben zufolge "seit 2004 weitestgehend unverändert" geblieben und sollen ungefähr gemäß der seitdem erfolgten Einkommensentwicklung erhöht werden. So sollen statt bisher mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro künftig 7,50 Euro und 15 Euro fällig werden - etwa, wenn man ein verschriebenes Medikament in der Apotheke abholt. Vorgesehen ist eine solche Anhebung auch für Zuzahlungen für Hilfsmittel wie Prothesen und für Fahrtkosten-Zuzahlungen. "Angesichts der enormen Finanzierungslücken können leider auch moderate Leistungsanpassungen und ein Beitrag der Versicherten sowie Patientinnen und Patienten nicht vermieden werden", heißt es im Entwurf. Diese Änderungen sind geplant:

  • Krankengeld: Reduzierung um je fünf Prozentpunkte bei mehr als sechswöchiger Arbeitsunfähigkeit (derzeit 70 Prozent des Bruttolohns, höchstens 90 Prozent des Nettolohns)
  • Zahnersatz: Festzuschüsse sollen um zehn Prozentpunkte abgesenkt werden
  • Zuzahlungen: Erhöhung von mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro auf 7,50 Euro und 15 Euro (zum Beispiel für Medikamente, Hilfsmittel, Fahrtkosten)
  • Beitragsfreie Mitversicherung: Einschränkung für Ehegatten ohne Erwerbstätigkeit ab 2028, Beitragszuschlag von 3,5 Prozent

Die Gesundheitsreform basiert auf 66 Empfehlungen einer Expertenkommission, die auch höhere Steuern auf Tabak und Alkohol vorsieht.

Beschränkung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehegatten

Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten soll beschränkt werden. Gehe ein Lebenspartner aus freier Entscheidung keiner Erwerbstätigkeit nach, sei es angemessen, dass sich der erwerbstätige Partner an den Versorgungskosten beteilige, heißt es im Entwurf. Beitragsfrei mitversichert sein sollen noch:

  • Kinder
  • Eltern von Kindern bis zum siebten Geburtstag
  • Eltern von Kindern mit Behinderungen
  • Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen
  • Menschen im Regel-Rentenalter

Kassenmitglieder mit derzeit beitragsfrei mitversicherten Gatten sollen künftig einen Beitragszuschlag von 3,5 Prozent zahlen. Gelten soll dies ab 2028. Warken verteidigt diese Maßnahme als "gelebte Frauenpolitik", die Eigenständigkeit und Vorsorge fördere.

Der Entwurf sieht als Stabilisierungsbeitrag des Bundes vor, dass 2023, 2025 und 2026 gewährte Darlehen an die gesetzlichen Kassen von insgesamt 5,6 Milliarden Euro später zurückzuzahlen sein sollen - nämlich von 2035 bis 2039. sl/dpa

Vorschaubild: © Bernd Weißbrod/dpa