Schlechtes Handynetz und trotzdem voll zahlen? Damit soll jetzt Schluss sein. Aber Experten trauen der neuen Möglichkeit nicht ganz.
Funklöcher gehören in Deutschland noch immer zum Alltag. Wer in einer ländlichen Gegend lebt oder arbeitet, kennt das Problem: Kaum Empfang, abgebrochene Anrufe, mobiles Internet im Kriechgang. Eine neue, kostenlose App des Staates soll das nun ändern - sie soll Verbrauchern helfen, schlechte Netzqualität ihrem Mobilfunkanbieter gegenüber verbindlich nachzuweisen und im besten Fall Geld zurückzubekommen.
Die Bundesnetzagentur hat ab Montag (20. April 2026) ein lange angekündigtes Minderungsrecht im Mobilfunk aktiviert. Wer dauerhaft zu schlechtes Netz erhält, kann damit seinen Handyvertrag günstiger machen oder sogar kündigen. Doch Verbraucherschützer bremsen die Euphorie: Das neue Instrument habe in der Praxis erhebliche Schwächen - und ob am Ende wirklich Geld zurückfließt, sei mehr als fraglich.
Die neue "Funkloch-App": Was sie ist, was sie kann - und was sie kostet
Die App trägt den Namen "Breitbandmessung Nachweisverfahren Mobilfunk" und ist ab Mitte April kostenlos und werbefrei verfügbar. Sie stammt direkt von der Bundesnetzagentur und dient einem einzigen Zweck: rechtsverbindliche Messungen der eigenen Mobilfunkverbindung zu dokumentieren. Mit diesen Messdaten können Verbraucher gegenüber ihrem Anbieter nachweisen, dass sie dauerhaft zu schlechte Netzqualität erhalten, wie die Behörde mitteilt.
Das Recht dahinter ist nicht neu: Das sogenannte Minderungsrecht ist bereits seit Ende 2021 im Telekommunikationsgesetz verankert. Bislang war es jedoch eine leere Hülle, weil der konkrete Messkatalog fehlte. Das ändert sich nun mit der neuen Verfügung der Bundesnetzagentur, die die genauen Schwellenwerte und Messregeln festlegt.
Die Messungen dürfen überall im Bundesgebiet durchgeführt werden. Für den Nachweis sind laut Bundesnetzagentur 30 Messungen nötig, verteilt auf fünf Tage mit jeweils sechs Messungen pro Tag. Wird die festgelegte Mindestschwelle - also der vertraglich garantierte Mindest-Datendurchsatz - an mindestens drei Tagen kein einziges Mal erreicht, greift der Rechtsanspruch. Liegt die Netzqualität bereits an den ersten drei Messtagen kein einziges Mal über der Mindestschwelle, ist der Rechtsanspruch bewiesen - man darf vorzeitig aufhören und muss nur 18 statt 30 Messungen vorlegen.
Geld zurück - aber wie viel? Das sagen Verbraucherschützer
Die Schwellenwerte, ab denen der Minderungsanspruch greift, hängen vom Wohnort ab. In dünn besiedelten ländlichen Gegenden - wo Funklöcher auch in Bayern besonders häufig vorkommen - müssen Netzverbindungen mindestens zehn Prozent der vertraglich zugesicherten Maximalgeschwindigkeit erreichen. In Gegenden mit mittlerer Haushaltsdichte sind es 15 Prozent, in dicht besiedelten Gegenden 25 Prozent.
Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW weist darauf hin, dass bereits drei Messungen knapp oberhalb der Schwelle ausreichen, damit kein Anspruch besteht - selbst wenn die anderen 27 Messwerte schlecht sind. Lina Ehrig vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert zudem, dass unklar sei, wie viel Geld Betroffene am Ende wirklich zurückbekämen: "Die konkrete Berechnung obliegt den Anbietern und erfolgt nicht immer transparent." Wie hoch eine Preisminderung ausfällt, muss jeder selbst mit dem Anbieter aushandeln. Wer während des Messzeitraums trotzdem den vollen Preis gezahlt hat, kann laut allgemeinem Vertragsrecht das zu viel Gezahlte zurückverlangen, muss das aber selbst einfordern und notfalls vor Gericht durchsetzen.