Stichtag 30. September: Diese Konten werden dem Finanzamt gemeldet

Ein Konto im Ausland kann zur Steuerfalle werden. Denn die Banken geben jedes Jahr steuerlich relevante Infos über Ländergrenzen hinweg an die Finanzämter weiter. Welche Kontos werden gemeldet und was gibt es bei der Steuererklärung zu beachten?

Durch Online-Banking ist es so einfach wie nie, ein Bankkonto im Ausland zu eröffnen. Wer aber denkt, dass er so Steuern umgehen kann, liegt falsch. Das Finanzamt bekommt jedes Jahr Kontodaten von deutschen Bürgern aus mehr als 100 Ländern gemeldet. Stichtag dafür ist der 30. September.

Das sogenannte "Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz" ist die Grundlage für den Austausch unter den Steuerbehörden. Es soll verhindern, dass steuerpflichtige Erträge vor den zuständigen Finanzbehörden verschwiegen werden. Denn anders als bei Kapitalerträgen, wie Investitionen in Aktien, Fonds oder ETFs über eine deutsche Bank, wird bei einem Finanzdienstleister im Ausland keine Steuer automatisch von der jeweiligen Bank abgeführt. Der Kontoinhaber muss die Erträge eigenständig melden. Wer ein Konto im Ausland hält, sollte sich daher im Voraus informieren, welche Erträge darauf bei der Steuererklärung angegeben werden müssen.

Konto im Ausland: Diese Konten werden im September dem Finanzamt gemeldet

Mit den gemeldeten Bankdaten aus dem Ausland, können die Finanzämter die Angaben in der Steuererklärung abgleichen. Bei Abweichungen bekommen die Betroffenen Post vom Amt für eine "Sachverhaltsaufklärung". Folgende Konten und Verträge bei ausländischen Banken werden laut dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gemeldet:

  • Verwahrkonten, z. B. Treuhandkonto
  • Einlagekonten, z. B. Geschäftskonto, Girokonto, Sparbuch, Festgeldkonto, Tagesgeldkonto
  • Eigen- oder Fremdkapitalbeteiligungen, z. B. Aktien, Investmentfonds
  • Versicherungsverträge, z. B. Lebensversicherung
  • Rentenversicherungsverträge

Insgesamt erhält das BZSt Finanzdaten aus 118 Ländern. Darin sind neben den EU-Staaten auch vermeintliche Steueroasen wie die Schweiz, Liechtenstein, die Vereinigten Arabischen Emirate, die Kaimaninseln oder Barbados enthalten. Die USA stehen nicht auf der Liste, da es mit ihnen ein gesondertes Abkommen (FATCA) gibt.

Welche Daten bekommt das Finanzamt über Auslandskonten?

Bei den übermittelten Daten handelt es sich übrigens nicht um detaillierte Kontobewegungen. Laut Gesetz geht es nur um Informationen in Steuersachen. Vorwiegend Zinsen und Dividenden, aber auch Einkünfte aus Versicherungen oder Veräußerungen von Vermögen – die genauen Kennzahlen hängen von der Art des Kontos oder der Versicherung ab. 

Folgende Daten werden generell übermittelt:

  • Name
  • Adresse
  • Steueridentifikationsnummer
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Steuerlicher Wohnsitz
  • Kontonummer
  • Name und Identifikationsnummer des meldenden Finanzinstituts
  • Kontostand zum Ende des betreffenden Kalenderjahres
  • Gesamtbrutto der Zinsen, Dividenden oder sonstigen Einkünfte

Auch für den Handel mit Kryptowährungen gibt es seit 2026 einen internationalen Meldestandard. Bislang haben sich 76 Staaten dem "Crypto-Asset Reporting Framework" (CARF) angeschlossen, darunter alle EU-Mitgliedsstaaten und viele OECD-Mitglieder wie USA, Großbritannien, die Schweiz oder Japan. Die beteiligten Krypto-Dienstleister sollen 2026 erstmals Daten über meldepflichtige Nutzer und deren Transaktionen sammeln. Der tatsächliche Informationsaustausch startet ab September 2027 und funktioniert nach dem gleichen Prinzip wie bei Auslandskonten.

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