Deine Einzahlung zur Rentenversicherung wird also nicht beim Arbeitslosengeld abgezogen.
Wieviel Beitrag zahlt die Arbeitsagentur in die Rentenversicherung ein?
Da das Arbeitslosengeld maximal 60 % (mit Kind 67 %) des letzten Bruttoarbeitsentgelts beträgt, fallen die Beiträge zur Rente entsprechend niedriger aus. Deine Rente steigt also nicht weiter wie bisher. Wieviel die Rentenminderung durch Arbeitslosigkeit ausmacht, ist schwer zu beziffern. Im Kern steigt die Rente weiterhin an, "nur etwas langsamer", sagt die Rentenexpertin der DRV Bund, Katja Braubach.
Für die Tageszeitung Berliner Morgenpost hat Katja Braubach die Abschläge bei der späteren monatlichen Rente durchgerechnet, bei einer Arbeitslosigkeit von 3 Monaten, einem Jahr oder 24 Monaten auf die Rente. Bei einem Versicherten, der monatlich 3.000 Euro brutto verdient, sind das bei einer Arbeitslosigkeit von 3 Monaten statt einer Rente von 7,46 Euro nur 5,97 Euro. Durch die Arbeitslosigkeit reduziert sich seine also monatliche Rente im Alter somit um 1,49 Euro.
Bei einer Arbeitslosigkeit von einem Jahr erwirbt der Versicherte statt einer Rente von 29,84 Euro nur 23,87 Euro. Durch die Arbeitslosigkeit reduziert sich seine monatliche Rente somit um 5,97 Euro. Bei einer Arbeitslosigkeit von 2 Jahren erwirbt der Versicherte statt einer Rente von 59,67 Euro nur 47,74 Euro. Durch die Arbeitslosigkeit reduziert sich seine monatliche Rente somit um 11,94 Euro.
Übernimmt bei der Grundsicherung der Staat die monatliche Rate auch bei der Rente?
Völlig anders stellt sich die Lage bei der staatlichen Grundsicherung für Arbeitssuchende (dem ehemaligen Bürgergeld bzw. dem Hartz IV) dar. Diese Bezieher erhalten kein Arbeitslosengeld I und sind daher durch die Arbeitsagentur nicht in der DRV versichert. Es kann allerdings Ausnahmen geben, in denen das Sozialamt den Beitrag für die Rente übernimmt.
Wie die DRV schreibt, gibt es dadurch bei Empfängern der Grundsicherung Lücken im Rentenkonto. Dadurch erhöht sich das Risiko von Altersarmut.
In den letzten zwei Jahren vor dem Rentenstart solltest du auf jeden Fall Arbeitslosigkeit möglichst vermeiden, wenn du mit der sogenannten "Rente mit 63" liebäugelst. Denn: Die letzten zwei Jahre vor Beginn einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte, wie "Rente mit 63" offiziell heißt, zählen in der Regel nicht als Wartezeit. Für jegliche Art von Altersrente musst du Kriterien erfüllen. Dabei geht es vor allem um die sogenannten Wartezeiten.
Welche Wartezeit für welche Rente?
Der Begriff "Wartezeit" ist wichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung, aber erklärungsbedürftig. Dahinter verbergen sich Mindestversicherungszeiten in Monaten, die du erfüllen musst, um überhaupt eine Rente zu beziehen. Die Wartezeiten sind unterschiedlich, je nach Art der Rente.
Welche Wartezeit für welche Rente?
- Regelaltersrente: 5 Jahre
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen: 35 Jahre
- (Grad der Behinderung beträgt wenigstens 50)
- Altersrente für langjährig Versicherte: 35 Jahre
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte: 45 Jahre
- Grundrente: 33 Jahre
- Erwerbsminderungsrente: 5 Jahre und 36 Monate in den letzten 5 Jahren
Wenn es um die ganz normale Regelaltersrente geht, musst du dir keine Sorgen machen: Hierzu brauchst du fünf Versicherungsjahre. Kritisch kann die fehlende Wartezeit bei einer vorgezogenen Altersrente sein. Das gilt insbesondere für die "Rente mit 63" (Altersrente für besonders langjährig Versicherte), die in jedem Fall 45 Jahre Beitrags- und Anrechnungszeiten in der Rentenversicherung verlangt. Laut Plänen der Bundesregierung soll diese Rentenform jedoch abgeschafft werden.