Wenn Eltern ihren Kindern das Haus verkaufen, anstatt es ihnen zu vererben, können beide Seiten erheblich Steuern sparen und profitieren.
Wer ein Haus besitzt und dies gerne irgendwann den eigenen Kindern übergeben möchte, der kann es nicht nur vererben oder verschenken, sondern auch an die Kinder verkaufen. Was sich zunächst nach enormen Kosten für die Kinder anhört, kann sich als äußert lukrativ für beide Seiten entpuppen.
Es kommt ganz darauf an, was das Haus wert ist, zu welchem Preis es verkauft wird und wie hoch im Vergleich Erbschafts- oder Schenkungssteuer sind. Dennoch bietet diese Variante der Eigenheim-Übertragung viel Flexibilität und zahlreiche Möglichkeiten, Steuern zu sparen und vom deutschen Steuerrecht zu profitieren.
Eigenheim an Kinder verkaufen: Alles auf einen Blick
Der Preis des Hauses darf beim Verkauf unter dem Marktwert liegen. Allerdings sollte er nicht zu niedrig sein, da das Finanzamt sonst von einer "verdeckten Schenkung" ausgehen und den Fall prüfen kann.
Zudem kann ein zu günstiger Verkauf rückwirkend für die Eltern problematisch werden. Beispielsweise, wenn diese Sozialhilfe oder Pflegeleistungen in Anspruch nehmen müssen.
Stellt das Sozialamt fest, dass das Haus viel zu günstig verkauft wurde, kann das Amt innerhalb von 10 Jahren nach Kauf die vermeintliche Schenkung zurückfordern. Deshalb empfiehlt sich allem voran, einen Gutachter den Wert des Hauses schätzen zu lassen, sodass dieses - trotz möglicher Abweichung - zu einem möglichst realistischen Preis verkauft wird.
Bleibt alles in der Familie: Geld und Steuern sparen
Dann gehen damit folgende Vorteile einher:
- Die Makler-Provision fällt gänzlich weg
- Der Erlös des Hausverkaufs ist für die Eltern steuerfrei
- Persönliche Regelungen können im Kaufvertrag festgelegt werden - wie lebenslanges Wohnrecht; durch eingetragenes Wohnrecht verliert das Haus an Marktwert, was es günstiger im Verkauf macht
- Schenkungs- und Erbschaftssteuer auf Seiten der Kinder können gespart werden, wenn der Freibetrag von 400.000 Euro nicht überschritten wird (alles was über dem Freibetrag liegt, wird sowohl bei Erbe als auch bei Schenkung mit 7-11 Prozent versteuert)
- Der Erlös kann unproblematisch für einen Pflegeplatz verwendet werden
- Für Kinder fällt beim Hauskauf der Eltern keine Grunderwerbssteuer an
- Eine vergleichbare Immobilie wäre wahrscheinlich teurer
- Ein Modell ist, das Haus im Nachgang an die Eltern zu vermieten; dann können Renoverungsmaßnahmen steuerlich abgesetzt werden
- Der Kaufpreis kann monatlich als Rate an die Eltern gezahlt werden, sodass kein Kredit samt Zinsen aufgenommen werden muss; das nennt sich "Rentenkauf"