Deutschland
Kindergrundsicherung

Große Kindergeld-Reform: Was ändert sich für Familien mit der Kindergrundsicherung?

Das Kindergeld soll reformiert werden und künftig unter die Kindergrundsicherung fallen. Kinderarmut in Deutschland soll so entgegengewirkt werden. Welche Familien am meisten profitieren und wie viel Geld drin ist, erläutern wir dir in unserem Artikel.
  • Reform des Kindergeldes: Bundesregierung plant Reform des Kindergeldes und möchte es unter Kindergrundsicherung einordnen
  • Vereinfachte Antragsstellung: Änderung soll die Antragsstellung für Eltern vereinfachen 
  • Kampf gegen Kinderarmut: Kindergrundsicherung soll im Jahr 2025 das Kindergeld ablösen

Die Bundesregierung will die Kinderarmut in Deutschland bekämpfen. Hierfür soll die neue Kindergrundsicherung eine tragende Rolle spielen. Sie soll im Jahr 2025 das Kindergeld ablösen. Insbesondere einkommensschwache Familien sollen so finanziell entlastet werden. Außerdem soll die Antragsstellung vereinfacht werden und Leistungen wie Kindergeld, Kinderfreibetrag und Kinderzuschlag gebündelt werden. Aktuell gehen beispielsweise viele Familien, die Anspruch auf den Kinderzuschlag haben, leer aus, da sie nicht wissen, dass ihnen dieses Geld zusteht.

Kindergrundsicherung soll ab 2025 Kindergeld ablösen: Was bedeutet das für Familien?

Bislang müssen Eltern die verschiedenen finanziellen Entlastungen mühsam bei verschiedenen Behörden beantragen. Daher erreicht etwa nur jedes dritte Kind das Geld aus dem Kinderzuschlag. Dem will die Kindergrundsicherung ein Ende bereiten und alles einheitlicher, einfacher und gezielter gestalten. 

Die Kindergrundsicherung setzt sich aus zwei Teilen nach dem Entwurf des Bundesministeriums für Familie, Senior*innen, Frauen und Jugend zusammen: dem Grundbetrag und dem Zusatzbetrag. Laut derzeitiger Planung soll der Grundbetrag dem jetzigen Kindergeld entsprechen. Aktuell sind dies 250 Euro im Monat pro Kind. Dieser Betrag soll jährlich geprüft und unter Umständen angepasst werden. Der Grundbetrag der Kindersicherung ist auf jeden Fall fix und kann nicht mit Sozialleistungen wie etwa dem Bürgergeld der Eltern verrechnet werden.

Der Zusatzbetrag hängt hingegen vom Einkommen der Eltern ab. Je höher das Einkommen ist, desto weniger Geld gibt es für die Familie. Ab einem bestimmten Jahreseinkommen bekommen die Eltern sogar gar kein Geld. Diese Grenze ist jedoch noch nicht fix. Was aber feststeht: Der Zusatzbeitrag soll neben einer Pauschale für Bildung und Teilhabe (aktuell 15 Euro) auch eine Kinderwohnkostenpauschale (aktuell 150 Euro) beinhalten.

Kindergrundsicherung: Wer erhält das Geld - und wie lange?

Die Kindergrundsicherung orientiert sich bei der Zahlung an das Kindergeld. Das Geld soll an alle Kinder ab Geburt bis zum Alter von 18 Jahren gezahlt werden. Wer noch eine Ausbildung absolviert, kann die Kindergrundsicherung bis zum 25. Lebensjahr erhalten. Wer studiert, bekommt das Geld sogar noch zwei Jahre länger. Volljährige Kinder sollen das Geld direkt bekommen, wenn sie nicht mehr bei den Eltern wohnen.

Mithilfe eines neuen Online-Portals soll die Beantragung der Kindergrundsicherung vereinfacht werden. Außerdem sollen Eltern künftig nicht mehr ihre Einkommensnachweise erbringen müssen. Die neue Kindergrundsicherungsstelle soll entsprechende Informationen direkt vom Finanzamt beziehen.

Müssen Eltern schon einen Antrag stellen? Aktuell müssen Eltern noch nicht tätig werden. Bislang ist die Kindergrundsicherung ein politisches Vorhaben. Ein Gesetzesentwurf soll nach der Sommerpause stehen. Danach startet das Gesetzgebungsverfahren. 

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