Kindergeld für Kinder über 18 Jahren erhalten - dieser Nachweis ist dafür nötig

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Kindergeld kann auch für Kinder über 18 Jahren beantragt werden, wenn sich diese in einer Ausbildung oder einem Studium befinden.
Kindergeld kann auch für Kinder über 18 Jahren beantragt werden, wenn sich diese in einer Ausbildung oder einem Studium befinden oder ausbildungssuchend sind.
Kindergeld kann auch für Kinder über 18 Jahren beantragt werden, wenn sich diese in einer Ausbildung oder einem Studium befinden.
Monika Skolimowska/dpa

In Deutschland können Eltern auch, wenn ihre Kinder schon über 18 Jahren sind, noch Kindergeld erhalten. Ein bestimmter Nachweis genügt, um die monatliche Zahlung zu bekommen.

Studium oder Ausbildung können unter Umständen recht lange dauern und kosten manchen Eltern ein kleines Vermögen.

Daher ist es auch möglich, dass Eltern für ihr Kind, welches bereits über 18 Jahren ist, noch Kindergeld erhalten. Ein bestimmter Nachweis genügt, um die monatliche Zahlung von 250 Euro zu bekommen.

Kindergeld für Kinder über 18 Jahren: Dieser Nachweis ist nötig

In Deutschland erhalten Eltern für jedes Kind monatlich 250 Euro Kindergeld. Damit soll Betreuung, Unterhalt und Ausbildung finanziert werden. Die Zahlung des Geldes endet in der Regel mit der Volljährigkeit des Kindes - also mit dem 18. Lebensjahr. Aber auch junge Erwachsene über 18 Jahren können noch einen Anspruch auf Kindergeld geltend machen. Dafür müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Kindergeld kann grundsätzlich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahr bewilligt werden - danach ist allerdings Schluss. Die Jahre zwischen 18 und 25 gelten als Übergangszeit. In dieser Zeit befinden sich viele junge Erwachsene in Ausbildung, Weiterbildung oder im Studium. Sie sind finanziell noch nicht so gut aufgestellt und auch hier soll das monatliche Kindergeld von 250 Euro helfen.

Kinder beziehungsweise junge Erwachsene erhalten also auch nach ihrem 18. Geburtstag weiterhin Kindergeld, wenn sie ihre erste Berufs- oder Schulausbildung oder ein Studium absolvieren und dies nachweisen können, mit zum Beispiel einer Immatrikulationsbescheinigung. Dabei spielt es keine Rolle, wie viel das Kind monatlich verdient. Hiervon ausgenommen ist nur eine zweite Ausbildung. Bei dieser dürfen Kinder nur durchschnittlich 20 Stunden pro Woche arbeiten, wenn sie Kindergeld empfangen wollen. 

Kindergeld gibt es auch bei Ausbildungssuche

Was, wenn die Kinder keine Ausbildung beginnen? Wenn die Kinder keinen Ausbildungsplatz finden, müssen sie nachweisen, dass sie sich um eine Ausbildung bemühen. Ein wichtiger Nachweis für die Bundesagentur für Arbeit ist die Meldung als ausbildungssuchend. So kann der Anspruch auf Kindergeld bestehen bleiben. 

Zum Weiterlesen: Bundesagentur mit wichtigem Hinweis: Änderung bei Kindergeld und Kinderzuschlag