Als Begründung werden die Ziele Entbürokratisierung und Einsparungen angeführt. Die Gelackmeierten bei dieser Streichung sind allerdings die Versicherten. Nach Koalitionsangaben geht es darum, Porto- und Briefkosten von rund 100 Millionen Euro im Jahr einzusparen.
Welche Kritikpunkte hat die Opposition?
Der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen, Janosch Dahmen, hält die Streichung für widersinnig, wie er der Zeitung Tagesspiegel anvertraute: "Gerade diese Änderung zeigt, wie wenig Vertrauen die Koalition inzwischen in das eigene Gesetz hat."
Denn wenn die schwarz-rote Koalition überzeugt wäre, die Beitragssätze tatsächlich dauerhaft zu stabilisieren, "gäbe es keinen Grund, die Versicherten künftig nicht mehr über steigende Zusatzbeiträge zu informieren."
Statt die Ursachen steigender Beiträge zu beseitigen, schaffe die Koalition die Transparenz darüber ab, kritisiert Dahmen. "Das ist ein politischer Hütchenspielertrick: Die Beitragssteigerung verschwindet nicht, sie soll nur möglichst unbemerkt bleiben." Für 75 Millionen gesetzlich Versicherte bedeute das weniger Transparenz und weniger Verbraucherrechte.
Wie ist die Rechtslage bei Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung?
Das Kündigungsrecht bei gesetzlich Versicherten (GKV) sieht vor, dass normalerweise ein Kassenwechsel erst nach zwölf Monaten mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende erlaubt ist. Nach Ablauf dieser 12-monatigen Mindestbindungsfrist ist es allerdings jederzeit möglich, mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende zu kündigen.
Es gibt aber eine wichtige Ausnahme: Erhöht die gesetzliche Krankenkasse den Zusatzbeitrag oder führt sie ihn erstmals ein, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Eine Bindungsfrist entfällt in diesem Fall.
Versicherte können dann bis zum Ende des Monats kündigen, in dem der neue Beitrag erhoben wird. Nur wenn sie davon nichts erfahren, wird es schwer, rechtzeitig das Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen.
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