Entgeltumwandlung: Das klingt zunächst sperrig, doch für Angestellte, die ihre Rente aufstocken möchten, ist das richtig spannend. Teile des Gehalts können effizient in die eigene Betriebsrente einfließen.
Die gesetzliche Rente reicht bei vielen Menschen bei weitem nicht mehr aus, um den Lebensstandard im Alter zu halten. Umso wichtiger ist die private Vorsorge. Wer Angestellter ist, kann dafür die sogenannte Entgeltumwandlung, die betriebliche Altersvorsorge, nutzen. Ein Teil des Bruttolohns fließt dabei direkt in eine Betriebsrente. 2025 folgen einigen Neuerungen, die dir noch mehr Möglichkeiten für die private Altersvorsorge liefern.
Welche Änderungen gibt es 2025?
Ab 2025 kannst du als Angestellter einen Teil deines Gehalts steuer- und teilweise sogar sozialabgabenfrei in eine betriebliche Altersvorsorge umwandeln. Die Mindestgrenze, die in eine Pensionskasse, ein Pensionsfonds oder eine Direktversicherung fließen muss, damit sich die Entgeltumwandlung überhaupt lohnt, beträgt 23,41 Euro.
Nach oben hin ist der Gesamtbetrag pro Jahr auf 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung gedeckelt. Diese liegt 2025 bei 3864 Euro im Jahr, was 322 Euro im Monat entspricht. In manchen Fällen darf auch mehr umgewandelt werden, allerdings bleibt dann nur der Steueranteil befreit, während Sozialabgaben fällig werden.
Dein Arbeitgeber profitiert durch den Gehaltsverzicht von geringeren Sozialversicherungsbeiträgen. Deshalb schreibt der Gesetzgeber vor, dass die Unternehmen mindestens 15 Prozent Zuschuss auf die umgewandelte Summe leisten müssen, sofern Ihnen durch die Entgeltumwandlung Einsparungen entstehen. Manche Arbeitgeber nutzen einen höheren Zuschuss als Benefit, um Mitarbeiter anzuwerben.
Welche Auswirkungen hat die Entgeltumwandlung für deine Rente?
Bei der Entgeltumwandlung verzichtest du auf einen Teil deines Bruttolohns und dieser fließt in die Betriebsrente. Da dieser Betrag in der Regel steuer- und bis zur oben erwähnten Grenze auch sozialabgabenfrei ist, zeigt sich im monatlichen Nettogehalt ein geringerer Abzug, als der Bruttobetrag vermuten lässt.
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Das hat jedoch einen Haken: Da du weniger in die gesetzliche Rentenversicherung und andere Sozialversicherungen einzahlst, reduzieren sich auch entsprechende Ansprüche. Jede Umwandlung führt also zu einem Rückgang deiner gesetzlichen Rente, was über die Jahre hinweg gerechnet durchaus einen Unterschied machen kann.