Steuern und Rente: Darum kann die Entgeltumwandlung 2025 für dich wichtig sein

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Entgeltumwandlung: Das klingt zunächst sperrig, doch für Angestellte, die ihre Rente aufstocken möchten, ist das richtig spannend. Teile des Gehalts können effizient in die eigene Betriebsrente einfließen.

Die gesetzliche Rente reicht bei vielen Menschen bei weitem nicht mehr aus, um den Lebensstandard im Alter zu halten. Umso wichtiger ist die private Vorsorge. Wer Angestellter ist, kann dafür die sogenannte Entgeltumwandlung, die betriebliche Altersvorsorge, nutzen. Ein Teil des Bruttolohns fließt dabei direkt in eine Betriebsrente. 2025 folgen einigen Neuerungen, die dir noch mehr Möglichkeiten für die private Altersvorsorge liefern.

Welche Änderungen gibt es 2025?

Ab 2025 kannst du als Angestellter einen Teil deines Gehalts steuer- und teilweise sogar sozialabgabenfrei in eine betriebliche Altersvorsorge umwandeln. Die Mindestgrenze, die in eine Pensionskasse, ein Pensionsfonds oder eine Direktversicherung fließen muss, damit sich die Entgeltumwandlung überhaupt lohnt, beträgt 23,41 Euro.

Nach oben hin ist der Gesamtbetrag pro Jahr auf 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung gedeckelt. Diese liegt 2025 bei 3864 Euro im Jahr, was 322 Euro im Monat entspricht. In manchen Fällen darf auch mehr umgewandelt werden, allerdings bleibt dann nur der Steueranteil befreit, während Sozialabgaben fällig werden.

Dein Arbeitgeber profitiert durch den Gehaltsverzicht von geringeren Sozialversicherungsbeiträgen. Deshalb schreibt der Gesetzgeber vor, dass die Unternehmen mindestens 15 Prozent Zuschuss auf die umgewandelte Summe leisten müssen, sofern Ihnen durch die Entgeltumwandlung Einsparungen entstehen. Manche Arbeitgeber nutzen einen höheren Zuschuss als Benefit, um Mitarbeiter anzuwerben. 

Welche Auswirkungen hat die Entgeltumwandlung für deine Rente?

Bei der Entgeltumwandlung verzichtest du auf einen Teil deines Bruttolohns und dieser fließt in die Betriebsrente. Da dieser Betrag in der Regel steuer- und bis zur oben erwähnten Grenze auch sozialabgabenfrei ist, zeigt sich im monatlichen Nettogehalt ein geringerer Abzug, als der Bruttobetrag vermuten lässt.

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Das hat jedoch einen Haken: Da du weniger in die gesetzliche Rentenversicherung und andere Sozialversicherungen einzahlst, reduzieren sich auch entsprechende Ansprüche. Jede Umwandlung führt also zu einem Rückgang deiner gesetzlichen Rente, was über die Jahre hinweg gerechnet durchaus einen Unterschied machen kann.

Ähnlich sieht es mit Ansprüchen bei Kranken-, Arbeitslosen- oder Erziehungsgeld aus: Wer weniger Geld einzahlt, der erhält in der Regel geringere Leistungen. Zudem ist die spätere Auszahlung der Betriebsrente erneut steuerpflichtig. Hier lohnt sich also eine gründliche Kosten-Nutzen-Analyse.

Lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge am Ende?

Ob sich eine Entgeltumwandlung am Ende lohnt, hängt stark von der persönlichen Situation und vom Arbeitgeberzuschuss ab. Schätzungen zufolge ist die betriebliche Altersvorsorge erst ab mindestens 20 Prozent Arbeitgeberzuschuss, besser sogar 30 Prozent, wirklich attraktiv.

Liegt der Zuschuss darunter, dann kann es sein, dass die eingesparten Sozialabgaben später nicht mehr den geringeren Leistungsansprüchen und der späteren Steuerpflicht entgegenstehen. Prüfe daher deinen Arbeits- und Tarifvertrag, um zu schauen, wie viel beigesteuert wird.

Die Deutsche Rentenversicherung bietet kostenfreie Broschüren für die betriebliche Altersvorsorge und für individuelle Fragen kannst du den Service auch telefonisch erreichen. So kannst du herausfinden, ob sich diese Art der Altersvorsorge für dich lohnt.

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