Die Verbraucher-Experten machen es deutlich: "Die aktuelle Rechtslage ist damit für Verbraucher günstig. Dies liegt auch daran, dass es keine besondere gesetzliche Regelung für nachrichtenlose Konten gibt, sondern das allgemeine Zivilrecht greift."
Private Konten: Pläne der Regierung sind "grundsätzlich zulässig"
Jetzt also will die Bundesregierung genau diesen Umstand ändern und mit einer neuen Regelung auf die Milliarden zugreifen. Laut Verbraucherzentrale sind die Pläne "grundsätzlich zulässig, würden für Verbraucher jedoch Nachteile bringen".
VZ: "Insbesondere die Frage, ab welchem Zeitraum ein Konto als nachrichtenlos gilt, wird entscheidend sein. Man stelle sich vor die Grenze würde auf nur 10 Jahre gesetzt werden. Ab diesem Zeitpunkt kann das Kontoguthaben unwiederbringlich auf einen Dritten übertragen werden."
Gerade im Erbfall, so erklären es die Experten, kann dies schneller passieren, als man meint, da auch eine langjährige Kontoinaktivität des Erblassers mitzählt. Daher ist es umso wichtiger, seine Konten im Blick zu behalten.
Innovationen fördern, mit dem Geld aus nachrichtenlosen Konten: Das plant die Regierung
Sollte die Maßnahme von Union und SPD tatsächlich zur Umsetzung kommen, dann sollen die Gelder aus nachrichtenlosen Konten "in einem sogenannten revolvierenden Fonds landen", um dann damit soziale Innovationen zu fördern.
- Ein revolvierender Fonds ist eine finanzielle Rücklage, die sich durch die Erlöse, welche durch die Investitionen aus diesem Fonds, selbst wieder auffüllt.
"Fraglich", ob Unterfangen rechtlich überhaupt möglich ist
Thorsten Höche, Chefjustiziar des Deutschen Bankenverbands, erläutert im Gespräch mit dem MDR, dass es fraglich sei, ob sich dieses Unterfangen überhaupt mit deutschem Recht vereinbaren ließe.
Ohne jegliche Erben geht nach eingehender Prüfung durch Gerichte das Geld sowieso an den Fiskus über. "Der Staat ist dann in der Stellung wie ein Erbe – wie ein Angehöriger quasi", so Höche. Das gesamte Vermögen und der Nachlass gehen nach Feststellung des Fiskuserbrechts durch das zuständige Nachlassgericht dann an das jeweilige Bundesland. Dieses hat sich dann zu kümmern und auch Schulden zu begleichen, sofern dies der Fall ist. Für Erben kann es durchaus sinnvoll sein, das Erbe auszuschlagen - hierfür gibt es zahlreiche Gründe.
In anderen G7-Ländern, wie den USA, Kanada, Italien oder auch Japan, gibt es bereits Regelungen zu nachrichtenlosen Konten, wie sie die Koalition aus Union und SPD nun für Deutschland anstrebt. Das Geld landet in entsprechenden Fonds, die soziale Projekte und Innovationen fördern. Ob und wann ein entsprechendes Gesetz in Deutschland verabschiedet werden könnte, bleibt vorerst lediglich Teil von Diskussionen.
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