Wie kann eine Schulden-Erbschaft verhindert werden und was sollte beim Umgang mit Waffen, Munition und Steuerangelegenheiten beachtet werden? Tipps und rechtliche Hinweise für Erben, die für Klarheit sorgen.
Auf der ganzen Welt wird Vermögen angehäuft. Zwölf Billionen Dollar besitzen die rund 2500 Reichsten inzwischen zusammen, hat die Schweizer Großbank UBS herausgefunden. Die meisten Neu-Milliardäre haben ihr Vermögen geerbt. Wenn sich eine Erbschaft so gestaltet, haben die wenigstens Einwände. Die Realität sieht bei vielen allerdings anders aus: Da geht es oft um Schulden. Die Frage stellt sich: Wie kannst du eine Schulden-Erbschaft verhindern?
Ausschlagen oder annehmen: Die Sechswochenfrist gilt (fast) immer
Die Frist, um ein Erbe auszuschlagen, beträgt sechs Wochen. Die Uhr tickt, mit der Information über den Tod – entweder durch eine Nachricht vom Nachlassgericht oder ohne Benachrichtigung bei der gesetzlichen Erbfolge. Deshalb ist es wichtig, sich nach dem Tod so schnell es geht, einen Überblick über die Vermögensverhältnisse des Verstorbenen zu verschaffen. Das geht nur, indem du die Konten überprüfst, die vorhandenen privaten Papiere sichtest und die Immobilie(n) anschaust. Hast du als Erbe die Sechswochenfrist versäumt, gibt es keinen Weg mehr zurück. Eine Verlängerung ist ausgeschlossen. Das Erbe gilt in diesem Fall als angenommen.
Aber es gibt eine Ausnahme: Hatte der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz im Ausland oder warst du selbst bei Beginn der Frist im Ausland, verlängert sich diese auf sechs Monate. Wer die Erbschaft ausschlägt, hat keinen Anspruch mehr auf den Pflichtteil. Wie musst du vorgehen? Willst du den Nachlass ausschlagen, musst du dies schriftlich beim Amts- oder Nachlassgericht erklären. Ein einfaches Schreiben an das Gericht reicht nicht. Es ist notwendig, eine entsprechende Erklärung aufzusetzen und diese notariell beglaubigen zu lassen. Die "Erbausschlagung" muss dann zum Amtsgericht und dieses leitet die Erklärung an das Nachlassgericht weiter.
Setzt du das Schreiben selbst auf und lässt es vom Notar nur noch beglaubigen, liegen die Kosten zwischen 20 und 70 Euro. Außerdem kassiert das Nachlassgericht Gebühren: in der Höhe von ca. 30 Euro. Wenn alle testamentarischen und gesetzlichen Erben den Nachlass ausschlagen, tritt der Staat die Rechtsnachfolge des Verstorbenen an.
Besonders heikel: Eine Waffe und Munition erben
Besonders heikel ist es, wenn du eine Waffe und Munition erbst. Einfach auf die Waffe zu verzichten und sie als Erbstück ausschlagen, ist keine Option. Beim Erben gilt das Prinzip "alles oder nichts": Wer gar nicht erst in den Besitz der Kampfgeräte kommen will, muss das komplette Erbe ausschlagen. Kommt das nicht infrage, musst du dich mit dem Waffengesetz auseinandersetzen. Der Besitz von Kriegswaffen, vollautomatischen Waffen und bestimmten Pumpguns ist grundsätzlich illegal. Für alle anderen Pistolen und Gewehre brauchst du eine Waffenbesitzkarte oder einen Jagd- oder Waffenschein.
Dass es gar nicht so einfach ist, Waffen loszuwerden, erfuhr ein Mann aus der Oberpfalz. Er erbte zwei Kleinkalibergewehre von seinem Vater. Der Oberpfälzer brachte die Gewehre zur Polizeidienststelle in Sulzbach-Rosenberg im Landkreis Amberg-Sulzbach. Als er die Dienststelle verließ, hatte er zu seiner eigenen Überraschung und Verärgerung ein Strafverfahren an der Backe. Die Polizisten erklärten ihm, dass er für den Transport – also dem Führen der Waffen – einen Waffenschein oder eine Einzelerlaubnis gebraucht hätte. Obwohl der 40-Jährige nach seinen Aussagen davon nichts wusste, leiteten die Polizeibeamten ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.