Mutterschaftsgeld, Elterngeld und Kindergeld: Das sollten werdende Eltern für die Familienplanung und die Finanzen 2025 wissen, um das Maximum herauszuholen.
Ein Kind zu bekommen, ist ein aufregender und ganz besonderer Lebensabschnitt. Allerdings bringt dieser auch einige Herausforderungen mit sich, vor allem in finanzieller Hinsicht. Wir liefern dir alle Informationen, um deine finanziellen Unsicherheiten zu minimieren, sodass du dich auf das Wesentliche konzentrieren kannst: deine Familie.
Welche finanzielle Unterstützung bekommst du?
Werdende Eltern profitieren in Deutschland von verschiedenen staatlichen Hilfen. Die bekanntesten sind Mutterschaftsgeld, Kindergeld und Elterngeld. Arbeitnehmerinnen erhalten während des Mutterschutzes, das sind sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt, Mutterschaftsgeld. Dieses wird von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt und beträgt bis zu 13 € pro Tag.
Der Arbeitgeber gleicht die Differenz zum letzten durchschnittlichen Nettogehalt, aus den drei Monaten vor Beginn des Mutterschutzes, aus. Verdienst du also 2100 € pro Monat, dann deckt das Mutterschaftsgeld davon 13 € pro Kalendertag, also ungefähr 390 € pro Monat. Der Arbeitgeber zahlt die Differenz, also die restlichen 1710 €.
Darüber hinaus gibt es den Mutterschaftslohn, wenn du ein individuelles Beschäftigungsverbot hast, beispielsweise bei schweren körperlichen Tätigkeiten oder gesundheitlichen Risiken. In diesem Fall zahlt der Arbeitgeber das volle Gehalt weiter, unabhängig von der Art deiner Versicherung. Im Anschluss an die Geburt stehen dir dann pro Monat 250 € an Kindergeld zu.
Elternzeit und Elterngeld planen
Nach der Geburt stehen Eltern unterschiedliche Optionen zur Verfügung, um Beruf und Familie zu vereinbaren. Elternzeit und Elterngeld sind dabei die zentralen Bausteine. Das Elterngeld wird dir gewährt, wenn du nach der Geburt entweder gar nicht oder weniger arbeitest. Es beträgt 65–100 % des vorherigen Nettogehalts, mindestens 300 € und maximal 1800 € pro Monat.
Am besten plant ihr gemeinsam, wer wie lange Elternzeit nimmt, um die maximalen 14 Monate des Basiselterngeldes auszuschöpfen. Beide Elternteile können sich an der Betreuung beteiligen, dabei kann eine Person maximal zwölf Monate beantragen und die restlichen zwei Monate sind immer Partnermonate.