Als Bürgermeisterin soll Janette Fuchs deutlich weniger verdient haben als die Männer vor und nach ihr im Amt. Nun ist in Mannheim ein Urteil gefallen.
Als Bürgermeisterin der Schwarzwald-Gemeinde Todtmoos verdiente Janette Fuchs jahrelang deutlich weniger als ihr männlicher Vorgänger - und auch als ihr Nachfolger. Die 59-Jährige klagte daher auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Nun hat der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim ein Urteil gefällt.
Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, wurde die Klage abgewiesen - eine Begründung steht momentan noch aus. Dabei bekam Fuchs in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht in Freiburg bereits recht, doch die Gemeinde legte Berufung ein. Fuchs und ihr Anwalt hatten schon nach der Verhandlung am Donnerstag geäußert, dass sie im Falle einer Niederlage vermutlich in die nächste Instanz gehen würden.
Weniger Geld bekommen als männliche Amtsinhaber: Ex-Bürgermeisterin klagt
Fuchs war demnach 2014 zur Bürgermeisterin der kleinen Gemeinde gewählt worden. Vor knapp einem Jahr entschied das Verwaltungsgericht in Freiburg: 43 500 Euro muss die Gemeinde nachbezahlen. Davon mehr als 36.500 Euro Schadenersatz und 7.000 Euro Entschädigung, berichtete die dpa. In Mannheim jedoch verlief der Gerichtstermin demnach nicht, wie von Fuchs erhofft.
Laut dem Schwarzwälder Boten betonte die Gemeinde beim Prozess in Freiburg: Im Gemeinderat habe das Geschlecht nie eine Rolle gespielt, auch nicht bei der Eingruppierung. Die Besoldung richte sich in Baden-Württemberg nach der jeweiligen Gemeindegröße. Je nach "Schwierigkeit der Aufgabe" könne der Gemeinderat jedoch eine niedrigere oder eine höhere Besoldungsgruppe anordnen. Das Verwaltungsgericht in Freiburg schloss aus, dass Fuchs' Aufgabe weniger schwierig gewesen sei, als die der beiden anderen Amtshinhaber.
Anders sieht es in Mannheim aus. Das Gericht tat sich nach eigener Aussage schon am Donnerstag schwer mit dem Fall, wie die dpa berichtet. "Wir ringen ein bisschen mit uns", sagte Richter Markus Jerxsen demnach. Der Vergleich, den das Gericht vorgeschlagen habe, kam für Fuchs jedoch nicht infrage.
Ex-Bürgermeisterin von Müllheim bekam wegen ungleicher Bezahlung bereits recht
"Es geht mir nicht nur um meine Person, sondern um das Prinzip 'Gleicher Lohn für gleiche Arbeit und gleiche Verantwortung', das auch im öffentlichen Dienst gelten muss", betont sie. Laut dem Gericht sei ihr Vorgänger jedoch 24 Jahre vor Fuchs ins Amt gekommen, ein Vergleich sei daher schwierig. Der Vergleich mit dem Nachfolger sei möglicherweise rechtlich schwierig. Und auch Gründe für die schlechtere Einstufung habe die Gemeinde vorgelegt.
Es ist nicht der erste Fall dieser Art: Astrid Siemes-Knoblich, von 2012 bis 2020 Bürgermeisterin von Müllheim in Südbaden, wurde ebenfalls eine Besoldungsstufe niedriger eingestuft als ihr Vorgänger, wie die taz damals berichtete. Auch sie berief sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und erhielt vor Gericht mit ihrer Klage recht. 52.216 Euro Schadenersatz musste die Gemeinde nachzahlen.