Für Bürgergeld-Empfänger gibt es bald strengere Regeln und schärfere Sanktionen. Das neue Gesetz zur Grundsicherung startet ab Juli und betrifft Millionen Menschen in Deutschland.
Für Personen, die Bürgergeld beziehen, gelten zukünftig strengere Vorschriften bis hin zu möglichen Total-Sanktionen. Der Bundesrat hat in Berlin die verschärften Bestimmungen für die "neue Grundsicherung" gebilligt, die das Parlament Anfang des Monats mit der Mehrheit der Koalition und der Ablehnung der Opposition beschlossen hatte. Damit setzte die Länderkammer einen Schlusspunkt hinter die monatelangen Debatten.
Menschen, die Unterstützung benötigen, sollen sich weiterhin auf die Grundsicherung verlassen können. Wer jedoch erwerbsfähig ist, muss daran mitwirken, seinen Lebensunterhalt selbst zu sichern, so das Gesetz. Kürzungen müssen diejenigen in Kauf nehmen, die nicht kooperieren. Die Jobcenter sollen den Weg in die Beschäftigung besser unterstützen können, aber auch Missbrauch effektiver bekämpfen.
Menschen sollen sich auf Grundsicherung verlassen können - doch wer arbeiten kann, soll arbeiten gehen
Kooperationspläne sollen Arbeitssuchenden individuelle Angebote zur Beratung, Unterstützung und Vermittlung eröffnen. Grundsätzlich gilt wieder der Vorrang der Vermittlung. Das bedeutet, dass zunächst geprüft wird, ob Betroffene direkt in Arbeit vermittelt werden können. Andernfalls kommen Qualifizierungsmaßnahmen in Betracht. Wer arbeitsfähig ist, muss seine Arbeitskraft maximal zumutbar einsetzen.
Eltern sollen nach dem ersten Lebensjahr des Kindes, nicht erst nach dem dritten, wieder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Wer eine Fördermaßnahme abbricht oder sich nicht bewirbt, muss künftig damit rechnen, dass ihm die Geldleistungen stärker gekürzt werden als bisher.
Die Grundsicherung kann dann für drei Monate gekürzt werden. Wer Termine im Jobcenter mehrfach versäumt, soll gestaffelt sanktioniert werden.
Gesetz zur Grundsicherung tritt ab 1. Juli schrittweise in Kraft
Für dauerhaft nicht erreichbare Personen können die Jobcenter künftig sämtliche Zahlungen einstellen, einschließlich der Kosten der Unterkunft. Bei Arbeitsverweigerung kann das Geld für bis zu drei Monate einbehalten werden.
Das Gesetz für die rund 5,5 Millionen Bezieher und Bezieherinnen des Bürgergeldes soll schrittweise ab dem 1. Juli in Kraft treten. Besonders gegen die Total-Sanktionen hatte sich in der SPD anfänglich heftiger Widerstand geregt. Ein Mitgliederbegehren gegen die Bürgergeld-Reform in der SPD ist jedoch vor wenigen Tagen mit rund 2.900 statt der erforderlichen fast 69.900 Unterschriften gescheitert.