Ehegattensplitting vor dem Aus? Beispielrechnung zeigt heftige Auswirkungen

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Die Abschaffung des Ehegattensplittings wird derzeit intensiv diskutiert. Doch welche Paare würden unter der Maßnahme am meisten leiden? Wir haben nachgerechnet.

Bei einer Veranstaltung der Bertelsmannstiftung skizzierte Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) seine Reform-Agenda für Deutschland. Ein wesentlicher Punkt dabei: die Abschaffung des Ehegattensplittings. So könnten zehntausende Vollzeitstellen besetzt und steuerliche Fehlanreize beseitigt werden, argumentiert Klingbeil. Denn für einen großen Teil der verheirateten Frauen lohne es sich laut dem Vizekanzler oft finanziell nicht, zu arbeiten.

Der Vorschlag stößt auf harsche Kritik. Das "wäre die größte Steuererhöhung für junge Familien seit Jahrzehnten und eine Frechheit angesichts nach wie vor vielfach fehlender Ganztagsbetreuung für Kinder", kritisierte Parteigründerin Sahra Wagenknecht. Aber welche Auswirkungen hätte eine Abschaffung tatsächlich? 

Abschaffung des Ehegattensplittings? Wer darunter leiden würde 

Stefan Heine, Geschäftsführer des Steuer-Tools Smartsteuer, betont im Gespräch mit inFranken.de im Hinblick auf die Einkommensteuer: "Wenn ich heirate und unterschiedliche Einkommen habe, habe ich steuerliche Vorteile. Wenn beide genau gleich viel verdienen, hat die Ehe steuerlich aber keine Vorteile."

Er verdeutlicht: "Der Vorteil des Ehegattensplittings ist umso größer, je stärker sich die zu versteuernden Einkommen der Ehepartner unterscheiden." Unter einer Abschaffung würden also vor allem Paare leiden, deren Einkommen sich sehr stark voneinander unterscheidet. Bewegen sich die Gehälter in einem ähnlichen Bereich, hätte die Abschaffung des Ehegattensplittings kaum einen Effekt. Arbeitet nur ein Partner in der Beziehung und der andere verdient nichts, ist der Effekt am größten. Wir haben für euch nachgerechnet (jeweils Bruttogehalt/Jahr) :

  • Beide Partner verdienen 50.000 Euro: Die Steuerlast beträgt 22.062 Euro, das Ehegattensplitting bringt hier keine finanziellen Vorteile.
  • Eine Person verdient 60.000 Euro, die andere 30.000 Euro: Die Steuerlast beträgt 17.670 Euro, das Ehegattensplitting spart dem Paar hier 780 Euro im Jahr.
  • Eine Person verdient 70.000 Euro, die andere nichts: Hier fallen Steuern in Höhe von 11.340,00 Euro an. Das Ehegattensplitting wirkt sich hier massiv aus: Ohne würde das Paar 6.924 Euro mehr im Jahr zahlen.

Steuerliche Vorteile durch die Hochzeit: So funktioniert das Ehegattensplitting

Prinzipiell haben verheiratete Paare bei jeder Steuererklärung die Wahl, ob sie sich mit ihrem Partner zusammenveranlagen lassen oder getrennte Steuererklärungen abgeben - je nachdem, was lukrativer ist. Meist sei die gemeinsame Veranlagung jedoch günstiger. Entscheidet sich ein Ehepaar für diese, greift das Ehegattensplitting. Dieses funktioniert laut dem Experten folgendermaßen:

  • Einkommen werden addiert: Verdient eine Person in der Partnerschaft 60.000 Euro im Jahr und die andere 30.000 Euro, addiert man beide Einkommen und erhält einen Betrag von 90.000 Euro.
  • Mittelwert wird berechnet: Beim Ehegattensplitting wird nun so gerechnet, als ob sich das Gehalt gleichmäßig auf beide Partner aufteilt. In diesem Beispiel würde das angenommene Einkommen pro Person also bei 45.000 Euro liegen.
  • Steuersatz wird ermittelt: Für das Jahreseinkommen von 45.000 Euro werden dann die Steuern ermittelt. Diese fallen pro Person, also zweimal, an.
  • Unterschied zur Einzelveranlagung: Würden die Einkommen in diesem Beispiel einzeln veranlagt, fielen für die Person mit dem höheren Einkommen Steuern in Höhe von 14.233 Euro an. Für die Person mit dem niedrigeren Einkommen würde die Steuerlast 4.217 Euro betragen. Insgesamt würden somit 18.450 Euro Steuern fällig. Auf 45.000 Euro Jahreseinkommen fallen jedoch 8.835 Euro Einkommensteuer an, insgesamt damit 17.670 Euro. Der Vorteil des Ehegattensplittings beträgt in unserem Beispiel also 780 Euro

Betrachtet wird dabei im Steuerrecht immer das zu versteuernde Einkommen. Verdienen jedoch beide Partner exakt gleich viel, oder unterscheidet sich das Einkommen nur sehr geringfügig, bringt das Ehegattensplitting keine steuerlichen Vorteile. Der Experte betont jedoch: Betrachtet man neben der Einkommensteuer auch die Erbschafts- und Schenkungssteuer, bestünden immer Vorteile für Ehepaare. Auch interessant: Wie der Experte verrät, reicht es theoretisch, einen einzigen Tag im Jahr verheiratet zu sein, um vom Ehegattensplitting profitieren zu können.

Freibeträge: Welche Rolle die Wahl der Steuerklasse in der Ehe spielt

Auch bei der Wahl der Steuerklasse können sich finanzielle Vorteile ergeben. Ehepaare können dabei wählen: Entweder entscheidet sich eine Person in der Partnerschaft für die Steuerklasse 5 und die andere wird der Steuerklasse 3 zugeordnet, oder beide wählen Steuerklasse 4. Eine dritte Option ist die Wahl der Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren.

  • Steuerklasse 5 und 3: Alle Freibeträge der Person mit der Steuerklasse 5, werden auf die Person mit Steuerklasse 3 übertragen. Das bedeutet: Bei ersterer wird das gesamte Einkommen versteuert, während bei der anderen Person ein geringerer Anteil des Einkommens versteuert wird. 
  • Steuerklasse 4 und 4: Wählen beide Ehepartner die Steuerklasse 4 sind die Freibeträge gleich verteilt.
  • Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren: Beim Faktorverfahren wird die Lohnsteuer nach dem Anteil berechnet, den jeder Ehepartner zum gemeinsamen Einkommen beiträgt. 

Die Kombination aus Steuerklasse 5 und 3 sei bei vielen Paaren beliebt, ordnet Heine ein. Da Männer in Beziehungen nach wie vor häufig die Besserverdiener seien, würden sie meist der Steuerklasse 3 zugeordnet. Die Frau fällt dann in die Steuerklasse 5. So bleibt letztlich schon das Jahr über ein höheres Gesamt-Netto-Einkommen. Das habe jedoch vor allem für Frauen oft einen Nachteil: Denn eine Teilzeittätigkeit wieder aufzustocken lohne sich durch die Besteuerung finanziell oft kaum. "Das hat sehr langfristige Folgen", betont Heine. Aufgrund fehlender Vorsorgeoptionen drohe Frauen damit oft die Altersarmut.

Vorschaubild: © Sebastian Gollnow/dpa