Neue Versicherungspflicht: Das müssen Hausbesitzer beachten

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Versicherungsschutz gegen Elementarschäden ist ein heißes Thema in der Politik. Neue Regelungen könnten weitreichende finanzielle Folgen für Hausbesitzer haben.

Schon im Sommer 2024 wurde über eine Versicherungspflicht gegen Flutschäden diskutiert. Seit der Katastrophe im Ahrtal im Juli 2021, bei der 9000 Häuser durch Überschwemmungen zerstört wurden, ist eine sogenannte Elementarversicherung immer wieder ein Thema. Jetzt wird es ernst. Unter Merz könnte die Pflicht zur Versicherung kommen. Die Frage: Kommt dann auch der Kosten-Knall für Eigentümer?

Bei den Koalitionsverhandlungen hat man sich in der Arbeitsgruppe „Innen, Recht, Migration, Integration“ geeinigt. Zur Elementarschadensversicherung heißt es dort: "Wir führen ein, dass im Neugeschäft die Wohngebäudeversicherung nur noch mit Elementarschadenabsicherung angeboten wird, und im Bestandsgeschäft sämtliche Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden".

Pflichtversicherung: Zuspruch und Kritik

Bisher war diese Versicherung in Deutschland freiwillig. Doch im vergangenen Jahr stellte die Länderkammer Bayern laut dem Merkur fest: "99 Prozent der Immobilien in Deutschland verfügen über eine Wohngebäudeversicherung, aber nicht einmal die Hälfte ist auch gegen Elementarschäden versichert. Dies liegt insbesondere an den kostenintensiven Versicherungsprämien in Gebieten mit höherem Risiko." (inzwischen sind laut dem GDV etwa 54 Prozent der Hausbesitzer gegen Elementarschäden abgesichert)

Im Juni 2024 hat sich Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) beim Sender MDR dagegen ausgesprochen: "Eine Pflichtversicherung verhindert keinen einzigen Schaden und löst die Probleme nicht." Für sie wäre Prävention die bessere Lösung. 

Worum geht es bei einer Elementarschadenversicherung? Laut dem Bund der Versicherten (BdV) kann "zusätzlich zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen werden. Sie sichert dann den Hausrat oder das Wohngebäude gegen Elementarschäden durch Naturgefahren wie Überschwemmung, Erdbeben oder Schneedruck ab und muss gesondert eingeschlossen werden".

Doch Vorsicht: Der BdV weist darauf hin, dass nicht jede Überschwemmung ist eine Überschwemmung im Sinne der Versicherungsbedingungen. Und Wasser ist auch nicht gleich Wasser. Hier sollte man ganz genau aufpassen.

Bund der Versicherten äußert sich zu den Plänen

Zu den Pläne rund um den Versicherungsschutz bei Elementarschäden hat der Bund der Versicherten auf Nachfrage inFranken.de auf ein Statement vom 31. März verwiesen. BdV: "Zwar beziehen sich die Äußerungen auf das Verhandlungspapier, aber der Text ist so in den Koalitionsvertrag übernommen worden. Unsere Aussagen haben sich daher nicht geändert."

In der Mitteilung heißt es, dass es mit der Einigung von Union und SPD zwar eine "flächendeckende Absicherung gegen Elementarschäden" geben soll, "eine echte Pflichtversicherung ist jedoch nicht geplant". Stattdessen solle nun jede Wohngebäudeversicherung nur noch mit einem entsprechenden Zusatzschutz angeboten und abgeschlossen werden können.

BdV-Vorstand Stephen Rehmke sieht gute Ansätze, äußert aber auch Kritik: "Deutschland hängt bei der Naturkatastrophenabsicherung hinterher - wie bei vielen anderen infrastrukturellen Themen auch. Wir diskutieren seit einem Vierteljahrhundert über eine sinnvoll ausgestaltete und vor allem auch flächendeckende Elementarschadendeckung. Es braucht eine Hauruckaktion, um den Rückstand aufzuholen."

Beim Bund der Versicherten sieht man grundsätzlich "bessere Lösungen, als lediglich den Abschluss einer marktgängigen Elementarversicherung verpflichtend zu machen". Rehmke: "Wir sollten die Gelegenheit nutzen, um einmal buchstäblich vor die Welle zu kommen."

Hierfür braucht es demnach ein flächendeckendes Konzept, das Versicherungs-, Präventions- und staatliche Schutzmaßnahmen miteinander verknüpft und integraler Bestandteil einer staatlich getragenen Klimafolgenanpassung sein sollte.

Wie teuer kann es für Eigentümer werden, mit der Pflicht zur Versicherung?

Laut dem Nachrichtenmagazin Focus sind die möglichen Kosten unklar, es könnte allerdings für Hausbesitzer und Mieter teurer werden. Bei finanztip.de hat man sich die drohenden Kosten etwas genauer angeschaut. Dabei zeigte sich, dass je nach Standort, Risikolage, Baujahr und Ausstattung zwischen 350 und 1300 Euro jährlich für ein Einfamilienhaus mit 150 Quadratmetern fällig werden können.

Für Tobias Just, Professor für Immobilienwirtschaft an der Universität Regensburg, ist eine Pflichtversicherung langfristig notwendig. Sie würde zu einer gerechteren Risikoverteilung führen. Der Staat müsste bei Extremwetter-Ereignissen auch seltener finanziell unter die Arme greifen.

Gegenüber dem Handelsblatt erklärte er mit Blick auf den Wettbewerb unter den Versicherern und den Prämien: "Problematisch wird es in Hochrisikoregionen, weil dort sehr hohe Prämien zu erwarten sind, die zu Verlusten für die Hausbesitzer führen."

Der Blick in das Sondierungspapier der Arbeitsgruppe "Innen, Recht, Migration, Integration" zeigt noch, dass erwägt wird für bestehende Hausbesitzer eine "Opt-out-Lösung" anzubieten, die es unter bestimmten Bedingungen ermöglichen soll, aus der Versicherung auszusteigen. Außerdem ist eine staatliche Rückversicherung geplant, um drastische Beitragssteigerungen zu verhindern. Dazu heißt es im Schreiben:  Die Versicherungsbedingungen werden weitgehend reguliert.

Wie teuer wird eine Elementarschadenversicherung für mich? 

Dem Focus-Bericht zufolge geht man beim GDV nach letzten Ermittlungen davon aus, dass in Deutschland "mehr als 320.000 Adressen hochwassergefährdet" sind. Neben Wohnhäuser sind das auch Gewerbebetriebe, landwirtschaftliche und öffentliche Gebäude. 

Regionen, die besonders gefährdet sind, sind demnach Sachsen (3,5 Prozent der gefährdeten Adressen), gefolgt von Thüringen (2,7 Prozent) und Rheinland-Pfalz (2 Prozent). 

Der Verband "Die Versicherer" bietet auf seiner Internetseite einen Hochwassercheck an. Hier lässt sich ermitteln, wie teuer eine Pflichtversicherung für das Eigentum werden würde und ob man in einem der Risikogebiete lebt. 

Eine Elementarschadenversicherung deckt nicht alles ab

Wie schon erwähnt, muss man bei der Elementarschadenversicherung gut aufpassen, da nicht alles abgedeckt wird. Dazu schreibt das Portal Finanztip: "Ausgeschlossen vom Versicherungsumfang ist stets Vorsatz, wenn Du also mit Absicht einen Schaden verursachst. Auch Schäden durch Grundwasser, also Wasser, das unterirdisch ins Gebäude eindringt, sind nicht abgesichert. Wenn sich allerdings das Grundwasser mit Oberflächenwasser vermischt und diese Wassermassen dann gemeinsam Deinen Keller fluten, ist der Schaden versichert."

Grundsätzlich gilt aber laut Bericht immer: Mach es dem Wetter nicht zu einfach, zu Dir ins Haus zu kommen. Halte Fenster und Türen immer ordnungsgemäß geschlossen.

UND: Schäden durch eine Sturmflut sind normalerweise nicht versichert. Das Portal weis aber darauf hin, dass es durchaus Versicherer gibt, die auch diesen Punkt abdecken. Sich zu informieren lohnt sich also.

Welche Kosten sind versichert?

Finanztip zählt dazu auf:

  • Neubaukosten
  • Reparaturkosten für Teilschäden
  • Kosten für einen Gutachter
  • Aufräum- und Abrisskosten
  • Hotelkosten

WICHTIG: Erstattet wird nur, was man im Vertrag entsprechend versichert hat. Alle genannten Leistungen sind demnach Teil der Mindestkriterien, die laut der Finanztip-Experten für eine sinnvolle Wohngebäudeversicherung notwendig sind. Diese gelten dann für alle versicherten Schäden, egal wie sie entstehen. 

Versicherungen immer prüfen

Grundsätzlich sollte man immer in Ruhe prüfen, ob eine Versicherung wirtlich sinnvoll ist. Ein besonders gute Beispiel dafür ist die Restschuldversicherung bei Krediten.

Hier sind sich Experten einig: Zu teuer und zu wenig Leistung. Diese Versicherung macht nur Ärger.

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