Ehevertrag: Warum er eine sinnvolle Absicherung für beide Partner ist
Autor: Evelyn Isaak
Deutschland, Donnerstag, 23. Juni 2022
Vor der Hochzeit stellt sich die Frage, ob ein Ehevertrag abgeschlossen werden sollte oder nicht. Dabei sollten dein*e Partner*in und du über die Vorteile und möglichen Nachteile sprechen.
- Ehevertrag schließen - was man vor der Heirat wissen sollte
- Kosten eines Ehevertrags
- Wann er sinnvoll ist
- Unterschied: Scheidung mit und ohne Ehevertrag
In Deutschland werden die meisten Ehen ohne einen Ehevertrag geschlossen. Aus verschiedenen Gründen kann eine vertragliche Regelung gemeinsamer Angelegenheiten jedoch sinnvoll sein.
Der Ehevertrag: Kosten und Zweck - was du vor der Hochzeit abklären solltest
In Deutschland haben nur wenige Menschen einen Ehevertrag, wie eine Untersuchung von Immobilienscout24 zeigte: Nur rund 7 % der über 1000 Geschiedenen hatten einen Ehevertrag festgelegt; dabei lag die Quote mit 13 % bei den 35- bis 45-Jährigen höher als die bei den Älteren.
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Grundlegend handelt es sich bei einem Ehevertrag um einen Vertrag, der die gesetzlichen Regeln zu Unterhalt, Güterstand und Versorgungsausgleich entweder abändert oder ausschließt. So kann beispielsweise auf einen Versorgungsausgleich verzichtet werden. Ein Notar muss den Vertrag beurkunden, damit er rechtlich geltend ist; ein Rechtsanwalt kann hilfreich sein, ist jedoch nicht notwendig. Je nachdem, ob du einen Rechtsanwalt einsetzt oder nicht, variieren die Kosten für einen Ehevertrag. In jedem Fall werden die Kosten für die Beurkundung fällig, die durch das Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt werden. Für die Beantragung des Ehevertrags werden die Eheurkunde, die Ausweise, die Geburtsurkunden und gegebenenfalls Unterlagen zur gemeinsamen Immobilie benötigt. Voraussetzung für den Ehevertrag ist zudem, dass beide Partner allen Regelungen zustimmen. Der Vertrag kann als ungültig gelten, wenn er beispielsweise gegen das geltende Recht verstößt, sittenwidrig ist oder der Vertrag unter Androhung von Gewalt unterschrieben wurde. Als sittenwidrig gilt er unter anderem, wenn ein freiwilliger Verzicht auf den Unterhalt für die eigenen minderjährigen Kinder vorliegt. Was genau in dem Vertrag geregelt wird, liegt im Ermessen der Eheleute. Folglich kann in einem Ehevertrag also beispielsweise die Zukunft der eigenen Immobilie geregelt werden, oder auch die Aufteilung des Vermögens, Vereinbarungen zu Unterhaltsansprüchen oder der Versorgungsausgleich.
Der Ehevertrag kann nicht nur vor der Hochzeit, sondern auch noch nach der Hochzeit abgeschlossen werden. Dies ist im § 1408 des BGB geregelt. Zudem ist es jede*m möglich, einen Ehevertrag abzuschließen. Leben du und dein*e Partner*in als Doppelverdiener in einer Ehe ohne Kinder oder seid ihr ein Ehepaar mit ungleichem Einkommen, kann ein Ehevertrag besonders sinnvoll sein. Mithilfe des Vertrags bleibst du finanziell von deiner*m Partner*in unabhängig und kannst im Falle einer Scheidung frei über dein Vermögen verfügen. Des Weiteren kann ein Ehevertrag besonders lohnenswert sein, wenn du bereits verheiratet warst und Kinder in deine neue Ehe mitbringst: Rechtlich gesehen würden diese nämlich beispielsweise in einem Todesfall eines Elternteils weniger vom Vermögen erhalten. Ähnliches gilt, wenn dein*e Partner*in und du Selbstständige oder Unternehmer seid oder unterschiedliche Nationalitäten habt. In dem ersten Fall kann in dem Vertrag die Zukunft des Betriebes geregelt werden, im zweiten Fall, welches Scheidungsrecht Anwendung finden soll.
Unterschiede bei der Scheidung: mit und ohne Ehevertrag
Gehst du eine Ehe ein, bildest du zunächst mit deinem*r Partner*in eine sogenannte Zugewinngemeinschaft. Das gesamte Vermögen, das in der Ehe erwirtschaftet wird, wird demnach im Falle einer Scheidung gleichmäßig zwischen den Ehepartner*innen aufgeteilt. Mithilfe eines Ehevertrages könnt ihr jedoch eine sogenannte Gütertrennung festlegen. Kommt es zu einer Scheidung oder einem Todesfall, hat keine*r der Partner*innen Verfügungsbeschränkungen über das eigene Vermögen. Bei einer vertraglich geregelten Gütertrennung erhält der*die Ehepartner*in in einem Todesfall beispielsweise nur ein Viertel des Vermögens des Verstorbenen und nicht die Hälfte, wie es laut § 1932 des BGB in einem Zugewinnausgleich der Fall gewesen wäre.
Amazon-Buchtipp: Sich trauen - Ratgeber rund um die Ehe von der Planung bis zum EhevertragEin Ehevertrag ist somit eine sinnvolle Absicherung für beide Lebenspartner*innen. Ohne Ehevertrag lebt ihr in einer Zugewinngemeinschaft, bei deren Auflösung durch Scheidung oder Tod ein Zugewinnausgleich erfolgt. In der Zugewinngemeinschaft gelten verschiedene Einschränkungen wie eine Verfügungsbeschränkung: Mit dem Vermögen kannst du beispielsweise nicht ohne Zustimmung des*r anderen Haushaltsgegenstände kaufen. Individuelle Reglungen oder Vermögenswerte, die von der Aufteilung ausgeschlossen werden sollen, gibt es nur durch den Ehevertrag. In diesem kann eine Gütertrennung vereinbart werden.