Die kleine Witwenrente: Was ist das und wie hoch ist sie?
Hinterbliebene, die 2026, jünger als 46 Jahre und sechs Monate sind, erhalten die sogenannte "Kleine Witwenrente". Diese beträgt 25 % der Rente des Verstorbenen. Beispiel: Ein Verstorbener hatte eine Altersrente von 1.800 Euro brutto. Erfüllt die Witwe die Voraussetzungen für die kleine Witwenrente, bekommt sie eine Witwenrente von 25 % der Rente des Verstorbenen, in diesem Fall 450 Euro. Versorgt die Witwe ein minderjähriges Kind, erhält sie einen Kinderzuschlag und ihre Witwenrente beträgt 487,08 Euro.
Nach "neuem Recht" wird die kleine Witwenrente nur 24 Monate lang gezahlt. Danach enden die Zahlungen. Ist die Ehe vor dem Jahr 2002 geschlossen und ist einer der Ehepartner vor 1962 geboren, gilt das "alte Recht". Dann wird die Rente zeitlich unbegrenzt ausgezahlt.
Wichtiger Hinweis: Du kannst die kleine Witwenrente nicht in die große Witwenrente umwandeln, wenn du das Mindestalter dafür erreicht hast. Die Entscheidung, welche der Witwenrenten du bekommst, kannst du nur einmal treffen. Maßgeblich ist dein Alter zum Zeitpunkt des Todes deines Partners.
Wann musst du spätestens einen Antrag stellen?
Einen Hinterbliebenenrentenantrag musst du nicht sofort nach dem Tod des Partners stellen. Hiermit kannst du dir Zeit lassen: bis zu zwölf Kalendermonate. So lange wird die Rente rückwirkend nachgezahlt.
Der elektronische Antrag auf Hinterbliebenenrente (R 0500) ist hier verlinkt. Das Online-Formular unterstützt dich, führt intuitiv und zeitsparend durch die Erfassung.
Zum Start brauchst du auf jeden Fall die Rentenversicherungsnummer des verstorbenen Ehegatten, die Sterbe- und die Eheurkunde. Für die Beantwortung der Fragen musst du wenigstens 60 Minuten einplanen.
Was ist das Sterbevierteljahr und welche Wirkung ist damit verbunden?
Das Sterbevierteljahr ist die Zeit bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Todesmonat. Für diese Zeit wird sowohl die große als auch die kleine Witwenrente mit dem Rentenartfaktor 1,0 berechnet. Der hinterbliebene Ehepartner erhält also die komplette gesetzliche Rente des Verstorbenen für drei Monate als einmalige Überbrückungshilfe, bevor die anteilige Hinterbliebenenrente gezahlt wird. Es wird also eine Rente, und zwar in voller Höhe der Versichertenrente des Verstorbenen, gezahlt. Einkommen wird im Sterbevierteljahr nicht auf die Witwenrente angerechnet. Auf das Sterbevierteljahr wird eigenes Einkommen der Witwe oder des Witwers nicht angerechnet.
Hat dein Partner bereits Rente bezogen, kannst du innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod eine Vorschusszahlung beantragen. Ein entsprechendes Formular kannst du beim Renten-Service der Deutschen Post herunterladen. Die Vorschusszahlung beträgt das Dreifache des für den Sterbemonat gezahlten Rentenbetrages. Sie wird vorab in einer Summe ausgezahlt.
Beim zuständigen Rentenversicherungsträger musst du gleichzeitig einen formellen Rentenantrag stellen. Bei der Bewilligung der Witwenrente wird die geleistete Vorschusszahlung verrechnet. Wichtig zu wissen: Die Vorschusszahlung wird oftmals durch das Bestattungsinstitut beantragt.