Plötzlicher Tod des Ehepartners: Diese Hilfe steht Hinterbliebenen jetzt zu

Beziehen Beide im Alter eine Rente und verstirbt einer der Partner, gibt es die Witwenrente.
Rente
Lars Berg/dpa

Verstirbt der Partner, kann es finanziell knapp werden. Die große und die kleine Witwenrente sollen Hinterbliebene unterstützen. Das Wichtigste zum Antrag, den Voraussetzungen und dem sogenannten Sterbevierteljahr.

Damit nach dem Tod des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners nicht auch noch finanzielle Sorgen hinzukommen, solltest du den Weg zur Witwen- oder Witwerrente (im Artikel kurz als Witwenrente bezeichnet) kennen. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) hat die wichtigsten Schritte zusammengestellt und erklärt.

Was ist die Witwenrente und bekommst du sie automatisch ausgezahlt?

Stirbt dein Ehepartner/Lebenspartner und beide haben bislang eine Rente bezogen, gibt es für den verbliebenen Partner zusätzlich die sogenannte Witwenrente (ca. 5 Mio. Empfänger). Die musst du jedoch bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beantragen. Erhielt dein Partner oder deine Partnerin bereits eine Rente, etwa eine Altersrente, beginnt die Witwenrente mit dem auf den Sterbemonat folgenden Monat. Für den Sterbemonat selbst bleibt die bislang gezahlte Rente beim Empfänger. 

Bei einer Eheschließung kurz vor dem Sterbedatum wird die Witwenrente nur dann gezahlt, wenn die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat. Ist das nicht der Fall, schrillen bei der DRV die Alarmglocken und es wird von einer sogenannten "Versorgungsehe" ausgegangen. 

Eine Ausnahme von der Versorgungsehe besteht dann, wenn der Tod kurz nach der Hochzeit plötzlich durch einen Unfall eingetreten ist. Oder wenn der hinterbliebene Ehepartner schlüssig darlegen kann, welche anderen Gründe als die finanziellen vorrangig für die Heirat waren. Nach Ansicht von Anwälten hat sich insgesamt eine restriktive Linie in der Rechtsprechung durchgesetzt: Versorgungsehen haben in der Regel keinen Bestand. 

Wie hoch ist die Witwenrente?

Erfüllt der Hinterbliebene die Voraussetzungen für die "Große Witwenrente", gibt es eine Rente in Höhe von 55 % des Geldbetrags, den der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes von der DRV erhalten hat. Die große Witwenrente gilt für Ehen, die ab 2002 geschlossen wurden, oder bei denen beide Partner nach dem 2. Januar 1962 geboren sind.

Der Hinterbliebene muss mindestens 46 Jahre und sechs Monate alt sein (Stand: 2026). Die Altersgrenze steigt jedes Jahr um zwei Monate, bis sie 2029 bei 47 Jahren liegt. Auch die Zurechnungszeit wird jährlich angepasst. Alle Änderungen bei der Witwenrente für 2026 haben wir hier zusammengefasst.

Im Durchschnitt bekommen Frauen eine Witwenrente von 793 Euro und Männer eine Witwerrente von 439 Euro. In den alten Bundesländern liegt die Witwenrente durchschnittlich bei 780 Euro und die Witwerrente bei 392 Euro. In den östlichen Bundesländern ist die Hinterbliebenenrente höher: Witwen erhalten 846 Euro und Witwer 565 Euro (alle Werte gelten für das Jahr 2024).

Die kleine Witwenrente: Was ist das und wie hoch ist sie?

Hinterbliebene, die 2026, jünger als 46 Jahre und sechs Monate sind, erhalten die sogenannte "Kleine Witwenrente". Diese beträgt 25 % der Rente des Verstorbenen. Beispiel: Ein Verstorbener hatte eine Altersrente von 1.800 Euro brutto. Erfüllt die Witwe die Voraussetzungen für die kleine Witwenrente, bekommt sie eine Witwenrente von 25 % der Rente des Verstorbenen, in diesem Fall 450 Euro. Versorgt die Witwe ein minderjähriges Kind, erhält sie einen Kinderzuschlag und ihre Witwenrente beträgt 487,08 Euro.

Nach "neuem Recht" wird die kleine Witwenrente nur 24 Monate lang gezahlt. Danach enden die Zahlungen. Ist die Ehe vor dem Jahr 2002 geschlossen und ist einer der Ehepartner vor 1962 geboren, gilt das "alte Recht". Dann wird die Rente zeitlich unbegrenzt ausgezahlt.

Wichtiger Hinweis: Du kannst die kleine Witwenrente nicht in die große Witwenrente umwandeln, wenn du das Mindestalter dafür erreicht hast. Die Entscheidung, welche der Witwenrenten du bekommst, kannst du nur einmal treffen. Maßgeblich ist dein Alter zum Zeitpunkt des Todes deines Partners. 

Wann musst du spätestens einen Antrag stellen?

Einen Hinterbliebenenrentenantrag musst du nicht sofort nach dem Tod des Partners stellen. Hiermit kannst du dir Zeit lassen: bis zu zwölf Kalendermonate. So lange wird die Rente rückwirkend nachgezahlt.

Der elektronische Antrag auf Hinterbliebenenrente (R 0500) ist hier verlinkt. Das Online-Formular unterstützt dich, führt intuitiv und zeitsparend durch die Erfassung.

Zum Start brauchst du auf jeden Fall die Rentenversicherungsnummer des verstorbenen Ehegatten, die Sterbe- und die Eheurkunde. Für die Beantwortung der Fragen musst du wenigstens 60 Minuten einplanen.

Was ist das Sterbevierteljahr und welche Wirkung ist damit verbunden?

Das Sterbevierteljahr ist die Zeit bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Todesmonat. Für diese Zeit wird sowohl die große als auch die kleine Witwenrente mit dem Rentenartfaktor 1,0 berechnet. Der hinterbliebene Ehepartner erhält also die komplette gesetzliche Rente des Verstorbenen für drei Monate als einmalige Überbrückungshilfe, bevor die anteilige Hinterbliebenenrente gezahlt wird. Es wird also eine Rente, und zwar in voller Höhe der Versichertenrente des Verstorbenen, gezahlt. Einkommen wird im Sterbevierteljahr nicht auf die Witwenrente angerechnet. Auf das Sterbevierteljahr wird eigenes Einkommen der Witwe oder des Witwers nicht angerechnet.

Hat dein Partner bereits Rente bezogen, kannst du innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod eine Vorschusszahlung beantragen. Ein entsprechendes Formular kannst du beim Renten-Service der Deutschen Post herunterladen. Die Vorschusszahlung beträgt das Dreifache des für den Sterbemonat gezahlten Rentenbetrages. Sie wird vorab in einer Summe ausgezahlt.

Beim zuständigen Rentenversicherungsträger musst du gleichzeitig einen formellen Rentenantrag stellen. Bei der Bewilligung der Witwenrente wird die geleistete Vorschusszahlung verrechnet. Wichtig zu wissen: Die Vorschusszahlung wird oftmals durch das Bestattungsinstitut beantragt.