Mehr Geld für Studierende? Das ändert sich beim BAföG

Seit 1971 unterstützt das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Studenten finanziell während ihres Studiums.
Seit 1971 unterstützt das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Studenten finanziell während ihres Studiums.
CC0 / Pixabay / naassomz1

Höhere Mieten und steigende Alltagskosten belasten viele Studenten. Die geplante BAföG-Erhöhung kommt zudem später als erwartet. Wann gibt es mehr Geld und was gilt bis dahin?

Angesichts steigender Mieten und höherer Lebenshaltungskosten hoffen viele Studenten auf mehr Geld vom Staat. Doch die geplante finanzielle Entlastung kommt später als erwartet. Warum sich die BAföG-Erhöhung verzögert, wann die neuen Fördersätze steigen und was Studierende bis dahin wissen sollten.

Wann kommt die geplante BAföG-Erhöhung und wie viel Geld gibt es dann?

Die ursprünglich für 2026 erwartete Erhöhung des BAföG verschiebt sich: Nach aktuellem Stand treten die ersten Verbesserungen erst zum Sommersemester 2027 in Kraft. Damit müssen Studierende länger mit den bisherigen Fördersätzen auskommen, obwohl viele Kosten im Alltag weiter steigen.

Der erste Schritt der BAföG-Reform betrifft die Wohnkostenpauschale: Studenten, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, erhalten zusätzlich zum Grundbedarf einen Zuschuss für die Unterkunft. Dieser Betrag soll von derzeit 380 Euro auf 440 Euro monatlich steigen. Gerade für Studierende in Städten mit hohen Mieten ist diese Anpassung wichtig, da die tatsächlichen Wohnkosten häufig deutlich über der bisherigen Pauschale liegen. Allerdings wird auch die Erhöhung nicht alle Mehrkosten ausgleichen können. Der eigentliche Bedarfssatz beim BAföG soll ebenfalls angehoben werden: Dieser liegt aktuell bei 475 Euro und soll in zwei Stufen steigen. Zum Wintersemester 2027/28 ist eine Erhöhung auf 503 Euro vorgesehen. Eine weitere Anpassung soll zum Sommersemester 2029 folgen, dann soll der Grundbedarf auf 563 Euro steigen. Ziel ist es, die Unterstützung langfristig stärker an das Grundsicherungsniveau anzupassen.

Zusätzlich sind Änderungen bei den Freibeträgen geplant. Diese spielen eine wichtige Rolle, weil sie bestimmen, wie viel Einkommen die Eltern haben dürfen, ohne dass sich dies negativ auf den BAföG-Anspruch auswirkt. Ab dem Wintersemester 2028/29 sollen die Freibeträge regelmäßig um 1,5 Prozent steigen. Dadurch soll verhindert werden, dass Familien allein durch allgemeine Einkommensentwicklungen schneller aus der Förderung herausfallen.

Warum wurde die BAföG-Erhöhung verschoben und was gilt bis dahin?

Viele Studierende hatten damit gerechnet, dass die erste Erhöhung bereits 2026 spürbar wird. Ursprünglich war vorgesehen, die Wohnkostenpauschale schon zum Wintersemester 2026/27 anzuheben. Nach längeren politischen Verhandlungen wurde die Umsetzung jedoch verschoben. So wurde die Reform zwar grundsätzlich bestätigt, die einzelnen Maßnahmen starten aber später als geplant.

Als Gründe für die Verzögerung werden vor allem finanzielle Herausforderungen und die schwierige wirtschaftliche Lage genannt. Staatliche Ausgaben müssen innerhalb des Haushalts geplant und finanziert werden. Die Regierung hält an den geplanten Verbesserungen fest, setzt sie aber in mehreren Schritten um. Für Studenten bedeutet das, dass die finanzielle Entlastung nicht sofort ankommt. Die Verschiebung der Reform wurde auch vom Deutschen Studierendenwerk (DSW) kritisch bewertet. Zwar begrüßt das DSW, dass die geplanten Verbesserungen grundsätzlich erhalten bleiben, gleichzeitig weist es darauf hin, dass viele Studierende bereits heute durch hohe Mieten und steigende Lebenshaltungskosten stark belastet sind.

Bis zur Reform gelten weiterhin die aktuellen BAföG‑Regeln. Der monatliche Grundbedarf beträgt derzeit 475 Euro. Wer nicht bei den Eltern wohnt, kann zusätzlich die Wohnkostenpauschale von 380 Euro erhalten. Zusammen ergibt sich ein Förderbetrag von bis zu 855 Euro im Monat. Unter bestimmten Voraussetzungen kommen Zuschläge für die Kranken- und Pflegeversicherung hinzu, sodass der maximale BAföG-Satz aktuell bei bis zu 992 Euro liegen kann. Wie viel Geld ein Student tatsächlich erhält, hängt laut Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) auch immer von der persönlichen Situation ab. Entscheidend sind unter anderem das Einkommen der Eltern, das eigene Einkommen und vorhandenes Vermögen.

Was sollten Studierende jetzt beachten?

Auch wenn die höheren BAföG-Sätze erst später kommen, sollten Studenten ihre aktuellen Möglichkeiten nutzen. Wer grundsätzlich Anspruch haben könnte, sollte seinen BAföG-Antrag rechtzeitig stellen und nicht auf die Reform warten. Denn die geplanten Änderungen ersetzen keine bestehende Förderung, sondern erhöhen die Leistungen erst zu den festgelegten Zeitpunkten. Ein BAföG-Rechner kann dabei helfen, den möglichen Anspruch vorab einzuschätzen. 

Teil der Reform ist auch, die BAföG-Antragstellung künftig einfacher und stärker digital zu gestalten. Bereits heute können Studenten BAföG über das Portal "BAföG Digital" beantragen. Für die Nutzung wird ein Bund-ID-Konto benötigt. Wer einen Antrag vorbereitet, sollte wichtige Informationen und Nachweise griffbereit haben. Dazu gehören unter anderem die eigene IBAN, Angaben zum bisherigen Bildungsweg, Informationen zu Einkommen und Vermögen sowie gegebenenfalls Unterlagen zur Krankenversicherung. Geplant ist unter anderem auch, dass der Leistungsnachweis nach dem fünften Fachsemester künftig entfällt. Bisher müssen Studenten zu diesem Zeitpunkt nachweisen, dass sie ihr Studium ausreichend vorangetrieben haben. Der Wegfall soll mehr Sicherheit schaffen und sowohl Studierende als auch BAföG-Ämter entlasten.

Besonders zum Semesterstart haben die zuständigen Ämter viele Anfragen zu bearbeiten. Wer seine Unterlagen frühzeitig sammelt und einreicht, kann Verzögerungen vermeiden. Auch unvollständige Angaben können die Bearbeitung verlängern, weshalb eine sorgfältige Vorbereitung sinnvoll ist.