Bundesfamilienministerin Karin Prien will die Einkommensgrenze beim Elterngeld nicht senken. Trotz Spardruck denkt sie über höhere Beträge für Familien nach.
Bundesfamilienministerin Karin Prien möchte die Einkommensgrenze beim Elterngeld trotz des Spardrucks nicht anrühren. Daran wolle sie "nichts verändern", erklärte die CDU-Politikerin im Deutschlandfunk. "Ich würde bei den Mindest- und Höchstbeträgen eher darüber nachdenken, noch mal ein Stück weit nach oben zu gehen."
Einsparungen müssten dann an anderer Stelle erzielt werden, so Prien. "Da bieten sich einmal die Partnerschaftlichkeit, aber zum anderen auch die Bezugsdauer an."
Elterngeld im Fokus: "Rahmenbedingungen so gestalten, dass Menschen mehr Lust auf Kinder haben"
"Aus meiner Sicht muss es ja immer darum gehen, die Rahmenbedingungen für Familien so zu gestalten, dass Menschen in Deutschland mehr Lust auf Kinder haben", äußerte Prien. Daher dürften Familien auch nicht diejenigen sein, "die am ehesten herangezogen werden, wenn es um Sparen geht". Wer bereits Elterngeld beziehe oder fest damit plane, könne sich auf die geltenden Regelungen verlassen.
Das Elterngeld ist ein Einkommensersatz für Mütter und Väter, wenn sie für die Kinderbetreuung eine Auszeit von der Arbeit nehmen. Die Einkommensgrenze liegt für Geburten ab dem 1. April 2025 bei 175.000 Euro. Im laufenden Jahr stellt der Bund rund 7,5 Milliarden Euro für die Leistung bereit.
Wegen des allgemeinen Spardrucks hatte die Bundesregierung im Zuge der Haushaltsaufstellung für das kommende Jahr auch mögliche Einsparungen vereinbart.
Elterngeld seit 2007 nicht angepasst: Inflationsbedingt 38 Prozent Kaufkraft verloren
Prien zeigte sich zuversichtlich, dass die Koalition "ein gutes Modell hinkriegen" werde. Prien sagte, es müsse auch künftig attraktiv sein, Elterngeld zu beziehen – für Männer und Frauen gleichermaßen.
Viele Frauen blieben nach der Geburt eines Kindes dauerhaft in Teilzeit, "mit erheblichen Folgen für unser Sozialversicherungssystem". Derzeit wird das Basiselterngeld bis zu 14 Monate gezahlt, wenn Paare sich den Zeitraum aufteilen.