Nicht jeder Arbeitnehmer möchte seinen Urlaub zum Entspannen nutzen. Mancher würde ihn gerne für einen Zweitjob einsetzen. Darf man das?
Um einer Leidenschaft nachzugehen oder zusätzlich Geld zu verdienen: Manche Arbeitnehmer würden im Urlaub gerne für einen anderen Arbeitgeber tätig werden. Ist das erlaubt?
Zur Beantwortung der Frage unterscheidet Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Nürnberg, verschiedene Fälle. Wer ohnehin eine Nebentätigkeitsgenehmigung seines Arbeitgebers hat und üblicherweise einem Zweitjob nachgeht, für den besteht diese Möglichkeit auch während des Urlaubs.
Art, Dauer und Schwere der Arbeit sind entscheidend
Daneben besagt aber das Bundesurlaubsgesetz in Paragraf 8, dass "Arbeitnehmer während des Urlaubs keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten dürfen". Denn Ziel des Urlaubs sei die Erholung: "Man soll seine Leistungsfähigkeit wieder erlangen." Dem stehe es dann entgegen, wenn Arbeitnehmer ihre Arbeitskraft für einen anderen Job einsetzen.
Dabei komme es aber jeweils auf Umfang, Art und Dauer, Schwere und Regelmäßigkeit der Arbeit an: "Nicht jede Tätigkeit wird dem Urlaubszweck widersprechen. Das ist eine Einzelfallabwägung."
Im Paragraf 8 wird von einer „widersprechenden Erwerbstätigkeit“, also einer bezahlten Arbeit gesprochen – im Umkehrschluss heißt das: Alle unentgeltlichen Arbeiten, wie z.B. das Nachgehen eines Ehrenamts, die Renovierung im eigenen Haus oder Nachbarschaftshilfen sind auf jeden Fall erlaubt. Tätigkeiten, für die du im Urlaub zusätzlich Gehalt bekommst, könnten dir sogar gestattet werden, sofern sie deiner Erholung nicht im Wege stehen.
Absprache mit dem Arbeitgeber ist wichtig
Was klar sein sollte: Arbeitnehmer brauchen in jedem Fall eine Nebentätigkeitsgenehmigung. In der Regel müsste der Arbeitnehmer einer Nebentätigkeit aber zustimmen, wenn die betrieblichen Interessen nicht eingeschränkt werden.
Wer also während seines Urlaubs für einen anderen Arbeitgeber arbeiten möchte, muss das seinem Arbeitgeber anzeigen. "Der wird natürlich nachfragen, in welchem Umfang das stattfinden soll. Es läuft ja auch seinen Interessen zuwider, wenn ich völlig erschöpft aus dem Urlaub wiederkomme", sagt Markowski.