Auswirkungen auf die Rente: Das passiert bei Steuerklasse VI

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Bei der Steuerklasse VI erwarten dich hohe Abzüge.
Rente, Steuern, Besteuerung
Robert Kneschke/AdobeStock

Je nachdem, welche Steuerklasse du wählst, wirkt sich dies auf deine Rente aus. Hier findest du Tipps zum Steuerklassenwechsel und zur Rentenbesteuerung bei Steuerklasse VI.

Die Steuerklassen in Deutschland reichen von I bis VI - die VI Steuerklasse ist demzufolge die höchste. Die Höhe deiner Lohnsteuer hängt davon ab, in welcher Steuerklasse du bist. Aus diesem Grund nennt man die Steuerklassen oft auch Lohnsteuerklassen. Doch welche Auswirkungen hat die Steuerklasse VI auf die Lohnsteuer? Und was bedeutet das für deine Rente und die Rentenbesteuerung?

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Einordnung der Steuerklasse VI

Als Arbeitnehmer wird bei dir die Lohnsteuer bei jeder Gehaltszahlung an das Finanzamt gezahlt. Dies geschieht in der Regel durch deinen Arbeitgeber, du musst für die Lohnsteuerzahlung also nichts weiter tun. Wie hoch dieser monatliche Abzug ist, definiert die Lohnsteuerklasse. Die Lohnsteuerklassen sind in Deutschland im § 38b des Einkommensteuergesetzes (EStG) festgelegt. Unterschieden wird zwischen sechs verschiedenen Steuerklassen mit der Nummer I bis VI.

Für die Einteilung in die Steuerklassen ist in der Regel das Finanzamt zuständig. In welche Klasse du eingeteilt wirst, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ausschlaggebend sind unter anderem der Familienstand und das Arbeitsverhältnis. Es wird also entsprechend der Familien- und Arbeitssituation entschieden. 

In die Steuerklasse VI wirst du eingeordnet, wenn du dir neben deinem eigentlichen Job noch einen zweiten oder dritten anlegst. Du darfst selbst entscheiden, für welche deiner Tätigkeiten du die Lohnsteuer nach der Steuerklasse VI zahlen möchtest. Die Abzüge von deinem Bruttogehalt sind in dieser Steuerklasse am höchsten, da keine Freibeträge berücksichtigt werden. In den anderen Steuerklassen ist es so, dass es verschiedene Freibeträge gibt, von denen du profitieren kannst. Darunter beispielsweise der Grundfreibetrag in Höhe von 10.908 Euro pro Jahr (Stand 2023). Jegliches Einkommen, das unter dem Freibetrag liegt, ist steuerfrei. Neben dem Grundfreibetrag gibt es noch weitere Freibeträge wie den Kinderfreibetrag oder den Arbeitnehmerpauschbetrag. In der Steuerklasse VI gilt allerdings: Jeder verdiente Euro muss versteuert werden.

Wann ein Steuerklassenwechsel notwendig ist

In den Klassen I-V wird der Familienstand bei der Einordnung berücksichtigt. Für die Steuerklasse VI spielt der Familienstand allerdings keine Rolle. Voraussetzung für die Steuerklasse VI ist lediglich, dass du von mehr als einem Arbeitgeber oder einer Arbeitgeberin Lohn beziehst. Die Steuerklasse VI ist also nie deine erste Steuerklasse, sondern deine zweite. Dein Hauptjob befindet sich folglich beispielsweise in der Steuerklasse I, II, III, IV, oder V und dein Nebenjob damit automatisch in Klasse VI. Verdienst du in deinem Nebenjob weniger als 520 Euro, gilt die Tätigkeit noch als Minijob und ist steuerfrei. Die Grenze für den steuerfreien Minijob wurde im Jahr 2022 von 450 Euro auf 520 Euro angehoben. Für den Minijob benötigst du demzufolge keine Steuerklasse.

In der Praxis musst du laut dem Brutto-Netto-Rechner des Bundesministeriums für Finanzen pro Monat so viel Lohnsteuer zahlen, wenn du in der Steuerklasse VI bist:

  • Bei 2.000 Euro brutto müsstest du monatlich etwa 389 Euro Lohnsteuer zahlen.
  • Bei 3.000 Euro brutto müsstest du monatlich etwa 706 Euro Lohnsteuer zahlen.
  • Bei 4.000 Euro brutto müsstest du monatlich etwa 1.044 Euro Lohnsteuer zahlen.

Im Vergleich mit den anderen Steuerklassen schneidet die Steuerklasse VI am schlechtesten ab. Dies meint, dass du in dieser Steuerklasse monatlich am meisten zahlen musst. Pauschal kannst du mit einer Steuerlast von etwa 50 bis 60 Prozent deines Bruttolohns rechnen. Das macht die letzte Steuerklasse eher unbeliebt. Zum Vergleich: als ebenfalls ledige Person ohne Kind würdest du in der Steuerklasse I bei 2.000 Euro brutto nur etwa 125 Euro Lohnsteuer monatlich zahlen. Bei 3.000 Euro brutto wären es 341 Euro, bei 4.000 Euro brutto 588 Euro. Die monatlichen Beiträge sind nur etwa halb so hoch wie in der Steuerklasse VI. Wie bereits erwähnt, darfst du allerdings wählen, für welchen deiner Jobs du die Lohnsteuer nach der Steuerklasse VI zahlen willst. Aufgrund der hohen Abzüge wäre es für dich am sinnvollsten, die Steuerklasse VI für den Job zu verwenden, in dem du am wenigsten verdienst.

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Auswirkungen der Steuerklasse VI auf die Rente

Steuerliche Behandlung von Renteneinkünften

Im Jahr 2021 bezogen laut dem Statistischen Bundesamt insgesamt 17,6 Millionen Menschen die Altersrente. Hast du das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht, musst du auf deine Rente Steuern entrichten. Der steuerpflichtige Anteil deiner Rente hängt davon ab, wann du in Rente gegangen bist. Bereits seit 2005 gilt: Ein Teil der Altersbezüge muss besteuert werden. Der Freibetrag lag 2005 noch bei 50 Prozent. Seitdem verringert er sich jedes Jahr um 2 Prozent, seit 2020 um jeweils 1 Prozent pro Jahr. Bist du 2023 in Rente gegangen, liegt der steuerpflichtige Anteil bereits bei 83 Prozent. Nur 17 Prozent der Bruttojahresrente bleiben steuerfrei. 2040 sind Renten demzufolge vollständig steuerpflichtig. Da du während der Altersrente in der Regel sowieso geringere Einnahmen hast, wird damit auch der Steueranteil auf die Rente geringer. In den Jahren der Berufstätigkeit verringert sich zunehmend also deine Steuerbelastung.

Wie die Steuerklasse VI die Rente beeinflusst

Gegenüber t-online.de verrät Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler, dass die Lohnsteuerklassen erst einmal für die Rentenzahlungen von der Deutschen Rentenversicherung irrelevant seien. Es wird also keine Lohnsteuer von der Rente einbehalten. Arbeitest du als Rentner*in allerdings nebenbei noch angestellt, richtet sich der Abzug wieder nach der jeweiligen Steuerklasse. Wichtig zu wissen ist, dass es für Rentner*innen keine gesonderten Steuerklassen gibt. Beziehst du nur die Altersrente und arbeitest nebenbei angestellt, greifen für dich die Steuerklassen I-IV. Die Steuerklasse VI spielt in dem Fall keine Rolle. Ähnliches gilt, wenn du eine Betriebsrente oder einen Versorgungsbezug, der vom Arbeitgeber gezahlt wird, bekommst. Diese Rente muss der Arbeitgeber anhand der Lohnsteuerklasse monatlich versteuern. In der Regel übernimmst du als Rentner*in dann die Steuerklasse, in der du vor Renteneintritt warst.

In die Steuerklasse VI fällst du als Rentner nur dann, wenn du über 520 Euro monatlich verdienst und daneben eine Altersrente von der gesetzlichen Rentenversicherung sowie eine Betriebsrente von einem früheren Arbeitgeber beziehst. Die Betriebsrente zählt in dem Fall als "Haupteinkommen" und fällt in Steuerklasse I-IV. Wie auch vorher ist diese abhängig von deinem Familienstand. Als Rentnerin mit Steuerklasse VI musst du von hohen Abzügen für deinen Nebenjob ausgehen. Falls es möglich ist, solltest du versuchen, auf einen Minijob umzusteigen. Die 520 Euro brutto monatlich erhältst du steuerfrei.

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Steuerklassenwechsel vor dem Renteneintritt

Zusammengefasst bestimmen die Steuerklassen, wie viel Lohnsteuer von deinem Bruttolohn abgezogen wird. Damit sind sie ein wichtiger Faktor dafür, wie hoch dein Nettolohn ist. Viele Rentner*innen müssen im Ruhestand weiterhin Steuern zahlen. Trittst du in die Rente ein, wirst du in der Regel in die Steuerklasse eingruppiert, in die du als Erwerbstätige*r eingestuft warst. Erhältst du eine Rente unter dem allgemeinen Grundfreibetrag von 10.908 Euro, muss diese nicht versteuert werden. Jeder Euro, der darüber liegt, muss nach dem bereits im vorherigen Absatz erklärten Prinzip versteuert werden. Deshalb ist es wichtig, sich vor dem Eintritt in die Rente noch einmal zu überlegen, ob du eventuell eine andere Steuerklasse wählen möchtest. Passt sie noch zu deiner Lebenssituation? Oder möchtest du dich doch umentscheiden?

Bist du verheiratet, können du und deine Partnerin die Kombination eurer Steuerklassen festlegen. Häufig wird die Kombination der Steuerklassen III und V gewählt. Ein Anreiz für die Wahl ist der Vorteil der Steuerklasse III. In dieser gilt der doppelte Grundfreibetrag, was meint, dass du eine entsprechend niedrige Steuerbelastung hast. Die Person in der Steuerklasse V hat allerdings entsprechend kaum Freibeträge und relativ hohe Abzüge. Wählt ihr diese Kombination, solltet ihr gründlich überlegen, ob es sich für euch lohnt und wer welche Steuerklasse wählt. Besonders sinnvoll ist die Kombination dann, wenn einer von euch beiden monatlich deutlich mehr verdient als der andere. Alternativ können auch beide von euch die Steuerklasse IV wählen. Welche für euch als Ehepaar die sinnvollere Steuerkombination ist, müsst ihr im Individualfall entscheiden.

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Als Rentnerin solltest du einen Wechsel der Steuerklasse insbesondere dann noch einmal in Erwägung ziehen, wenn du in der Steuerklasse V bist. Mit dem Eintritt in den Ruhestand entfällt für dich zwar in der Regel die Lohnsteuer, allerdings entfällt für dich auch der Grundfreibetrag, wenn du in der Steuerklasse V bist. Das meint, dass du als Betroffene*r auf deinen steuerpflichtigen Rentenanteil ab dem ersten Euro nachträglich Steuern zahlen musst. Als Paar mit der Steuerkombination III und IV könntet ihr beispielsweise überlegen, ob die Person, die in den Ruhestand geht, die Steuerklasse III erhält. Dies kann sich dann lohnen, wenn die Person im Ruhestand mindestens 60 Prozent der gemeinsamen Einkünfte mit der Rente erwirtschaftet. Benötigst du Hilfe oder Unterstützung rund um das Thema Rente und Steuern, kannst du dich hier informieren:

  • Der Steuerverbund e. V. In einer von rund 1.200 Beratungsstellen deutschlandweit kannst du dich persönlich beraten lassen. Fachleute geben dir Auskunft zu Lohnsteuerfragen und erstellen dir im Rahmen einer Mitgliedschaft deine Einkommenssteuererklärung.
  • Der Lohnsteuerhilfeverein Steuerring. Der Verein kümmert sich das ganze Jahr über um deine Steuerangelegenheiten. Er erstellt auf Wunsch deine Steuererklärung und holt zu viel gezahlte Steuern zurück. Bundesweit gibt es über 1.100 Beratungsstellen. Über die Suche kannst du eine*n Berater*n in deiner Nähe finden.
  • Der Verein "Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e. V.". Als Rentner kannst du hier entweder online oder vor Ort beraten werden. Der Verein hat deutschlandweit über 800 Beratungsstellen.
  • Das Angebot "einfachElster". Steuerpflichtigen Rentnern soll der Umgang mit Steuerangelegenheiten damit erleichtert werden. Das Online-Angebot führt dich Schritt für Schritt durch den Prozess. Eine Video-Anleitung hilft dir zusätzlich.
  • Der Alterseinkünfte-Rechner. Dieser ermöglicht dir, die Einkommenssteuer als Senior*in einfach zu berechnen.
  • Eine persönliche Beratung bei einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin.
  • Eine persönliche Beratung bei der Finanzbehörde in deiner Nähe. Das Bundeszentralamt für Steuern bietet dir hier eine vereinfachte Suche nach dem für dich zuständigen Finanzamt an.

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