"Unsere klare Empfehlung lautet hier, Einkäufe nur mit dem vorhandenen Guthaben auf dem Konto nach Abzug der fixen Kosten zu bezahlen und nicht über angebotene Ratenzahlungen. Dabei kann man sehr schnell den Überblick verlieren", teilt die Schuldnerberaterin mit.
Buy now, pay later: Warum Vorsicht geboten ist
Kreditkartenschulden und "Buy now, pay later"-Verbindlichkeiten sind laut Buchner-Joppich sehr häufig Bestandteil der offenen Forderungen bei Schuldnern. "Unsere Konsumgesellschaft birgt viele Verlockungen und Fallen", teilt sie auf Anfrage unserer Redaktion mit.
Manchmal geht der Überblick über die bestehenden Verbindlichkeiten verloren, gerade wenn häufig über Klarna oder PayPal eingekauft wird. "Jeder "Buy now, pay later"-Einkauf ist ein abgeschlossener Kreditvertrag mit sehr hoher Zinsbelastung, ähnlich hoch wie beim Dispositionskredit der Hausbank", so die Expertin.
Haushaltsbuch führen: Tipp der Schuldnerberatung für mehr Überblick
Ein Tipp der Schuldnerberaterin klingt wie aus Omas Zeiten, ist mittlerweile aber auch einfach digital umsetzbar. "Wir empfehlen die Führung eines Haushaltsbuches. Mittlerweile gibt es dafür auch sehr gute Apps", so Buchner-Joppich. Darin sollten die Ausgaben detailliert notiert werden, um zu prüfen, ob sie tatsächlich notwendig waren, und das eigene Konsumverhalten anschließend zu reflektieren und gegebenenfalls zu ändern. Als Beispiel nennt sie: Muss man jeden Tag einen Kaffee to go kaufen oder Pizza bestellen?
Wer den Einstieg erleichtern möchte, findet im Ratgeber der Verbraucherzentrale NRW 52 Wochen- und 12-Monatsübersichten sowie eine Jahresbilanz, mit denen sich erfassen lässt, wo das Geld bleibt.
Ablauf der Schuldnerberatung: Budgetberatung bei der Caritas
Ist man tief in den roten Zahlen, kann eine Schuldnerberatung – etwa bei der Caritas – weiterhelfen. "Eine wesentliche Methode der Schuldnerberatung ist die Budgetberatung. Mit allen Ratsuchenden erstellen wir einen Haushaltsplan, erfassen alle fixen und variablen Ausgaben und besprechen deren Notwendigkeit", so Stefanie Buchner-Joppich.
Dabei behält man auch Kosten im Blick, die nur einmal im Jahr anfallen (z. B. die Kfz-Versicherung) oder vierteljährlich (z. B. der Rundfunkbeitrag). Eine Befreiung davon ist bei Bezug von Sozialleistungen oder bei einigen wenigen Behinderungen möglich.
"Im Zuge dieser Beratung stellen wir zugleich fest, ob die Ratsuchenden Anspruch auf Sozialleistungen haben, und unterstützen bei der Beantragung", erklärt die Schuldnerberaterin.
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