Dürfen Paketzusteller mein Paket einfach im Hausflur ablegen? Verbraucherzentrale gibt Antworten

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Verbraucherzentrale gibt Antworten: Darf mein Paket im Flur abgelegt werden?
Immer wieder landen Pakete einfach im Flur. Ist das erlaubt? Die Verbraucherzentrale hat Antworten.
Verbraucherzentrale gibt Antworten: Darf mein Paket im Flur abgelegt werden?
Sebastian Gollnow/dpa

Es kommt immer wieder vor: Man bestellt etwas online, ist aber nicht zu Hause, wenn das Paket geliefert wird. Manche Zusteller*innen legen Päckchen daher einfach in den Hausflur, aber ist das überhaupt erlaubt und wer haftet, wenn die Lieferung gestohlen wird?

Jede*r hat es schon einmal erlebt: Die Online-Bestellung kommt an, aber es ist niemand zu Hause, der*die das Paket annehmen kann. Nicht selten kommt es vor, dass Zusteller*innen die Päckchen dann einfach vor der Haustür ablegen. Das ist so allerdings nicht erlaubt.

Grundsätzlich gilt: Paketdienste müssen sicherstellen, dass die bestellten Pakete bei den Empfänger*innen ankommen. Darauf weist das Verbrauchermagazin Ökotest hin. Dabei sei es egal, ob die Lieferung von der Deutschen Post (DHL), dpd, Hermes oder UPS zugestellt wird. Pakete einfach im Flur, auf der Veranda oder im Treppenhaus abzulegen, sei nicht erlaubt.

Paketzustellungen: Ist einfach Ablegen erlaubt?

Auch die Verbraucherzentrale bestätigt: Paketzusteller*innen müssen versichern, dass Pakete nur unter Aufsicht zugestellt werden. Bei einem Verlust oder einer Beschädigung der Bestellung sei es sonst schwierig, zu beweisen, wer verantwortlich sei. Im schlimmsten Fall blieben die Empfänger*innen auf den Kosten sitzen.

Anders sieht die Situation aus, wenn Empfänger*innen eine Abstellgenehmigung erteilt haben. "Das Ablegen eines Pakets erfolgt nur, wenn der Empfänger oder die Empfängerin explizit sein oder ihr Okay dazu gegeben hat", erklärt Marten Bosselmann, Vorsitzender des Bundesverbands Paket & Expresslogistik gegenüber Ökotest. Empfänger*innen sollten dabei aber darauf achten, dass "mit der Ablage am vereinbarten Ort die Haftung für einen möglichen Paketverlust auf sie übergeht", so die Verbraucherzentrale.

Eine andere Möglichkeit, wenn niemand zu Hause ist, stellen die Nachbar*innen dar. Grundsätzlich dürfen Zusteller*innen Pakete bei den Nachbar*innen abgegeben. Laut der Verbraucherzentrale Niedersachsen behalten sich die meisten Paketdienste in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG) die Option vor, Päckchen bei dem*der Nachbar*in abzugeben. "Nachbar" ist dabei allerdings ein dehnbarer Begriff. Es gebe keine gesetzliche Regelung, wie weit entfernt die Nachbar*innen wohnen dürfen. Auch sind Nachbar*innen nicht dazu verpflichtet, fremde Pakete anzunehmen. "Ihr Nachbar haftet für Schäden, die er vorsätzlich oder fahrlässig an dem Paketinhalt anrichtet - sowie für Verlust. Nach Annahme durch den Nachbarn muss der Paketzusteller insoweit keinen Schadenersatz leisten."

Lieferungen: Das sind die Regeln für Zusteller

Einige Lieferant*innen arbeiten auch mit Abstell-Fotobeweisen. Fotos von der Übergabe oder der Ablage von Paketen, die an die Händler*innen als Beweis weitergeleitet werden, sind allerdings nur erlaubt, wenn sie in der Anwesenheit der Empfänger*innen gemacht werden. Außerdem müssen Zusteller*innen darauf achten, dass Sendungen nur dort abgestellt werden, wo ausschließlich die Empfänger*innen Zugriff haben. "Eine Ablage im Flur in einem Mehrparteien-Haus zum Beispiel wird nicht sicher genug sein, weil dort auch Nachbarn ans Paket könnten", betont die Verbraucherzentrale.

Unabhängig davon, ob ein Paket den Empfänger*innen mit oder ohne Unterschrift ausgehändigt wurde, offensichtliche Schäden müssen dem Lieferanten und dem Händler sofort gemeldet werden. Entdecken Kund*innen einen Reklamationsgrund erst nach dem Auspacken, müssen sie den Schaden innerhalb von sieben Tagen beim Lieferdienst anzeigen. Diese Frist gilt allerdings nur für den Transportvertrag. Bei Online-Bestellungen gilt, dass sich Kund*innen stets an die Händler*innen wenden sollten. Denn tragen das Transportrisiko und müssen sich dafür verantworten, wenn die Ware nicht ordnungsgemäß ankommt.