Corona Grundimmunisierung: Wie lange gilt die zweite Impfung?

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Gültigkeit der Grundimmunisierung.
75,5 Prozent der deutschen Bevölkerung sind grundimmunisiert. Doch wie lange gilt die zweite Impfung? (Symbolbild)
Symbolbild: Corona-Impfung, Impfung
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Als grundimmunisiert gilt eine Person, die zwei Impfdosen eines EU zugelassenen Impfstoffes erhalten hat. Um dem nachlassenden Impfschutz entgegenzuwirken, empfiehlt die Ständige Impfkommission eine Auffrischungsimpfung. Doch wann wird eine solche dritte Impfdosis gesetzlich notwendig?

  • Unbegrenzte Gültigkeit der Grundimmunisierung innerhalb Deutschlands
  • Bestimmungen wie 2G-Plus grenzen den uneingeschränkten Geltungsbereich ein
  • In Europa gelten härtere Regeln

Laut RKI sind derzeit 75,5 Prozent der deutschen Bevölkerung grundimmunisiert und 57,2 Prozent haben zusätzlich eine Auffrischungsimpfung erhalten. Dabei gilt eine Person in Deutschland als grundimmunisiert bzw. vollständig geimpft, wenn sie zwei Impfdosen der bisher in der EU zugelassenen Impfstoffe erhalten hat. Als fünfter Corona-Impfstoff hat der "Quasi-Totimpfstoff" Novavax zuletzt von der europäischen Arzneimittelbehörde EMA eine Zulassung erhalten. Ob sie sich für oder gegen eine Auffrischungsimpfung entscheiden, hängt bei vielen Menschen von der Gültigkeitsdauer der Grundimmunisierung ab. Doch wie lange gilt eigentlich die zweite Impfung?

Corona-Impfung: Wie lange ist die Grundimmunisierung gültig?

Die empfohlene Grundimmunisierung besteht bei allen zugelassenen Corona-Impfstoffen aus zwei Impfstoffdosen in festgelegten Zeitabständen. Dies gilt mittlerweile auch für den Impfstoff von Johnson & Johnson, bei dem lange Zeit nur eine Impfdosis zum Erhalt des Grundimmunisierungs-Status ausgereicht hatte. Die Grundimmunisierung ist am 15. Tag nach der zweiten Impfung erreicht.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt Personen ab 5 Jahren zudem einer Auffrischungsimpfung. Diese sei zum Schutz vor dem Coronavirus erforderlich, da sie dazu dient, den Impfschutz aufrechtzuerhalten und schwere Verläufe von Covid-19 zu verhindern. Die empfohlene Booster-Impfung wirkt sich derzeit jedoch nicht auf die rechtliche Gültigkeit der Grundimmunisierung aus.

Wie das Bundesministerium für Gesundheit auf seiner Webseite informiert, ist die zweite Impfung in Deutschland bislang unbegrenzt gültig. Somit ist der ausgestellte Impfnachweis bis auf Weiteres unbefristet.  Einzig die digitalen Impfzertifikate sind auf eine Dauer von 12 Monaten befristet. Sie können jedoch nach Ablauf erneut ausgestellt werden.

Einzelne Bestimmungen grenzen uneingeschränkten Geltungsbereich ein

Doch obwohl die doppelte Impfung unbegrenzt gültig ist, kann ihre Geltung durch Bestimmungen wie 2G-Plus eingeschränkt werden. In einigen Bundesländern ist 2G-Plus in gewissen Bereichen vorgeschrieben. Diesen Status erreicht eine Person entweder durch eine Grundimmunisierung plus Auffrischungsimpfung oder einer Grundimmunisierung plus maximal 24 Stunden alten negativen Antigenschnelltest.

Dabei  solltest du auch beachten, dass die Auffrischungsimpfung nicht in jedem Bundesland ab dem Tag des Stichs gültig ist. In einigen gilt eine Frist von 14 Tagen. Zudem gelten Personen in manchen Bundesländern als "geboostert", wenn die Zweitimpfung weniger als drei Monate zurückliegt.

Und obwohl die Auffrischungsimpfung derzeit innerhalb Deutschlands keinen Einfluss auf die Gültigkeit des Impf-Zertifikats hat, sieht das mit Blick auf ganz Europa anders aus. Denn die EU-Kommission hat die Gültigkeit der digitalen Impfzertifikate für die Grundimmunisierung mit Wirkung zum 1. Februar 2022 auf 9 Monate (270 Tage) begrenzt. Das bedeutet, dass ab Februar EU-Impfzertifikate für Einreisen in EU-Länder ohne Booster-Impfung nur noch 9 Monate nach der Grundimmunisierung gültig sind.

EU schränkt Gültigkeit des Impf-Zertifikats bei grenzüberschreitenden Reisen ein

Da es sich jedoch um eine Bestimmung auf EU-Ebene handelt, hat sie keine Auswirkung auf den innerdeutschen Anerkennungsraum. Von dieser Regel sind einzig grenzüberschreitende Reisen in der EU betroffen. Wer also von Deutschland aus in einem Nachbarland Urlaub machen möchte, braucht unter Umständen ein digitales Zertifikat mit Grundimmunisierung, das nicht älter als 9 Monate sein darf. Hierfür sind dann die jeweiligen Reisebeschränkungen des Urlaubslandes entscheidend.

Nach neun Monaten werden somit Menschen ohne Booster-Impfung bei Grenzübertritten Ungeimpften gleichgestellt. Bei einem abgelaufenen bzw. ungültigem Zertifikat müssten die Betroffenen alternativ ein aktuelles negatives Testergebnis mit sich führen. Menschen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, sind von dieser Bestimmung nicht betroffen. Diese ist nämlich auch in der EU unbefristet gültig.

Passend zum Thema: STIKO erweitert Empfehlung zur zweiten Auffrischungsimpfung - dies betrifft alle Personen ab zwölf Jahren.