- Wann hast du Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld?
- Organisatorisches
- Wie hoch ist der Beitrag?
- Fazit
Beim Pflegeunterstützungsgeld handelt es sich um eine Art Lohnersatzleistung. Wann du es beantragen kannst und was es zu beachten gilt, ist wichtig zu wissen.
Was ist das Pflegeunterstützungsgeld?
Pflegeangelegenheiten und den Beruf zu vereinen, stellt sich oft als schwierig dar. Bei einer akut auftretenden Pflegesituation braucht es verständlicherweise einiges an Zeit, um alles zu organisieren. Hier greift das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld als zusätzliche Leistung bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung.
Nach § 44a des SGB XI hast du als Angehörige*r und Berufstätige*r Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld. Als Angehörige zählen nach §7 des Pflegezeitgesetzes Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern, Ehegatt*innen, Lebenspartner*innen, Geschwister und leibliche Kinder. Du kannst bis zu 10 Tage von der Arbeit fern bleiben, sofern es sich nicht anders mit der Pflege des*der Angehörigen vereinbaren lässt. Das Geld erhältst du auf Antrag von der Pflegekasse beziehungsweise der privaten Pflege-Pflichtversicherung der pflegebedürftigen Person.
Wichtig ist, dass du den Antrag direkt nach dem Eintreten der akuten Pflegesituation einreichst. Er muss unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bestätigt werden. In der Bescheinigung muss bestätigt werden, dass in deiner Familie eine akute Pflegesituation eingetreten ist, in der deine Hilfe nötig ist. Zudem muss bestätigt werden, dass dein*e nahe*r Angehörige*r (voraussichtlich) pflegebedürftig, mit einem Pflegegrad von mindestens 1 ist. Hast du die ärztliche Bescheinigung und den Antrag bei der Pflegekasse eingereicht, erhältst du einen entsprechenden Bescheid über den Bezug des Pflegeunterstützungsgeldes. Den Bescheid musst du deinem*r Arbeitgeber*in vorlegen.
Höhe des Pflegeunterstützungsgeldes
Das Pflegeunterstützungsgeld ist also darauf ausgelegt, dich in einer akut auftretenden Pflegesituation zu unterstützen, in der du auf der Arbeit ausfallen musst. Während dieser Auszeit erhältst du 90 % deines Nettolohns.
Überdies darf der Betrag des Pflegeunterstützungsgeldes pro Kalendertag nicht mehr als 70 % der Beitragsbemessungsgrenze nach § 223 Abs. 3 SGB V in der Krankenversicherung betragen.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 2021/2022 pro Jahr 58.050 Euro; dies entspricht 4.837,50 Euro monatlich und 161,25 Euro am Tag. 70 % der Tagesbemessungsgrenze von 161,25 Euro sind 112,88 Euro. Dies ist also der Höchstbetrag, den das Pflegeunterstützungsgeld pro Kalendertag betragen kann.
Fazit
Ist eine akute Pflegesituation in deinem Angehörigenkreis aufgetreten und deine dabei Hilfe nötig, darfst du zur Organisation der Situation bis zu 10 Tage von der Arbeit fernbleiben. Voraussetzung für einen Antrag ist eine ärztliche Bescheinigung.
Die Höhe des Pflegeunterstützungsgeldes beträgt in der Regel 90 % deines Nettolohnes. Pro Kalendertag kannst du nach der Beitragsbemessungsgrenze maximal 112,88 Euro erhalten.
Zum Weiterlesen: Was ist bei der Pflege zu Hause zu beachten?