Unterhaltsvorschuss: Das erhält dein Kind, wenn du alleinerziehend bist

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Nach einer Trennung ist ein Elternteil zum Unterhalt verpflichtet. Der Staat kann einspringen.
Nach einer Trennung ist ein Elternteil zum Unterhalt verpflichtet. Der Staat kann einspringen.
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Unterhaltsvorschuss: Nicht immer können oder wollen Elternteile Unterhalt bezahlen. Damit dein Kind dennoch Geld bekommt, gibt es allerdings Möglichkeiten.

  • Unterhaltsvorschuss: Für wen kommt das in Frage?
  • So funktioniert Unterhaltsvorschuss 
  • So viel bekommt dein Kind monatlich

Nach einer Trennung oder Scheidung bleibt ein Kind in der Regel die meiste Zeit bei einem Elternteil, das sich hauptsächlich um es kümmert. Das andere Elternteil zahlt - ebenfalls in der Regel - einen finanziellen Ausgleich, den Unterhalt. Nun kommt es auch vor, dass der Elternteil, der eigentlich unterhaltspflichtig ist, nicht bezahlt. Entweder, weil es finanziell nicht möglich ist oder weil der Wille zur Zahlung nicht besteht. 

Dabei sind Verwandte in gerader Linie (Kinder, Eltern u.s.w.) verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Mütter haben nach der Geburt eines Kindes einen Unterhaltsanspruch gegenüber dem Kindesvater.

Damit du als Elternteil nicht komplett ohne Unterhalt dastehst, gibt es den sogenannten Unterhaltsvorschuss. Wir erklären dir hier, was das ist und wie du ihn bekommen kannst. 

Unterhaltsvorschuss: Für wen kommt das in Frage?

Wenn dein Kind noch keine 18 Jahre alt ist und du vom unterhaltspflichtigen Elternteil keinen Unterhalt bekommst, kannst du beim Staat Unterhaltsvorschuss beantragen. Jedes Kind hat Anspruch auf Unterhalt von dem Elternteil, das nicht mit dem Kind zusammenlebt. Dabei ist der Elternteil verpflichtet, zum Beispiel mehr zu arbeiten oder sein Vermögen aufzulösen. Wie viel Anspruch ein Kind hat, ist ebenfalls geregelt und in der Düsseldorfer Tabelle nachzulesen. 

Wer ist zuständig? 

  • Zuständig für die Zahlung von Unterhaltsvorschuss sind die Jugendämter bzw. die Gemeinden deiner Stadt. Informiere dich am besten bei deinem Bürgerbüro vor Ort. 
  • Bist du als Alleinerziehende*r Bürgergeldempfänger*in, dann ist das Jobcenter in deiner Stadt oder deinem Landkreis für die Beratung zuständig. Die Zuständigkeit des Jobcenters richtet sich nach deinem Wohnort. 

Wer hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?

Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben:

  • Kinder und Jugendliche, die in Deutschland einen Wohnsitz bzw. ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und 
  • bei einem alleinerziehenden Elternteil leben, der ledig, verwitwet, geschieden ist oder von seinem Lebenspartner dauernd getrennt lebt, und  
  • vom anderen Elternteil keinen, nicht ausreichend oder nicht regelmäßig Unterhalt erhält. 
  • Halb­waisen steht Unter­halts­vorschuss zu, wenn die Hinterbliebenenrente zu gering für den Mindest­unterhalt ist.

Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss? 

Der Unterhaltsvorschuss richtet sich nach dem Alter der Kinder. Für das Jahr 2023 beträgt er monatlich:

  • Kind von 0 - 5 Jahre:  187 Euro
  • Kind von 6 - 11 Jahre: 252 Euro 
  • Kind von 12 - 17 Jahre: 338 Euro 

Muss ich den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen?

Das Wort ist bereits selbsterklärend: Es handelt sich um einen Vorschuss. Wenn der Unterhaltspflichtige den Unterhalt nicht zahlen will, aber davon Kenntnis hat, dass er oder sie für ein Kind Unterhalt zahlen muss und dies finanziell auch gekonnt hätte, dann kann sich der Staat den Unterhaltsvorschuss zurückfordern. Denn: Unterhalt ist Pflicht. Er muss gezahlt werden, solange man selbst in der Lage dazu und nicht unverschuldet in Zahlungsschwierigkeiten gelandet ist. Unterhalt ist außerdem in der Regel nur eine vorübergehende Leistung und passt sich den veränderten Verhältnissen an.

Wie ist das bei Nicht-Verheirateten? 

Ist ein Kind unterwegs und das Paar nicht verheiratet, dann hat eine junge Mutter gegenüber dem Kindesvater grundsätzlich einen Unterhaltsanspruch. Anlass ist die Geburt des gemeinsamen Kindes. Der Anspruch kann je nach Fall bis zum dritten Lebensjahr des Kindes bestehen und beginnt schon 6 Wochen vor der Geburt. Dies ist geregelt im Betreuungsunterhalt nach §1615l BGB). Nach drei Jahren setzt der Gesetzgeber voraus, dass ein Kind in der Betreuung wie zum Beispiel dem Kindergarten ist, und eine alleinerziehende Mutter wieder arbeiten gehen kann. Natürlich ist der Kindesvater dennoch weiterhin verpflichtet, für das Kind Unterhalt zu zahlen.