Unterhaltsvorschuss: Nicht immer können oder wollen Elternteile Unterhalt bezahlen. Damit dein Kind dennoch Geld bekommt, gibt es allerdings Möglichkeiten.
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Unterhaltsvorschuss: Für wen kommt das in Frage?
- So funktioniert Unterhaltsvorschuss
- So viel bekommt dein Kind monatlich
Nach einer Trennung oder Scheidung bleibt ein Kind in der Regel die meiste Zeit bei einem Elternteil, das sich hauptsächlich um es kümmert. Das andere Elternteil zahlt - ebenfalls in der Regel - einen finanziellen Ausgleich, den Unterhalt. Nun kommt es auch vor, dass der Elternteil, der eigentlich unterhaltspflichtig ist, nicht bezahlt. Entweder, weil es finanziell nicht möglich ist oder weil der Wille zur Zahlung nicht besteht.
Dabei sind Verwandte in gerader Linie (Kinder, Eltern u.s.w.) verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Mütter haben nach der Geburt eines Kindes einen Unterhaltsanspruch gegenüber dem Kindesvater.
Damit du als Elternteil nicht komplett ohne Unterhalt dastehst, gibt es den sogenannten Unterhaltsvorschuss. Wir erklären dir hier, was das ist und wie du ihn bekommen kannst.
Unterhaltsvorschuss: Für wen kommt das in Frage?
Wenn dein Kind noch keine 18 Jahre alt ist und du vom unterhaltspflichtigen Elternteil keinen Unterhalt bekommst, kannst du beim Staat Unterhaltsvorschuss beantragen. Jedes Kind hat Anspruch auf Unterhalt von dem Elternteil, das nicht mit dem Kind zusammenlebt. Dabei ist der Elternteil verpflichtet, zum Beispiel mehr zu arbeiten oder sein Vermögen aufzulösen. Wie viel Anspruch ein Kind hat, ist ebenfalls geregelt und in der Düsseldorfer Tabelle nachzulesen.
Wer ist zuständig?
- Zuständig für die Zahlung von Unterhaltsvorschuss sind die Jugendämter bzw. die Gemeinden deiner Stadt. Informiere dich am besten bei deinem Bürgerbüro vor Ort.
- Bist du als Alleinerziehende*r Bürgergeldempfänger*in, dann ist das Jobcenter in deiner Stadt oder deinem Landkreis für die Beratung zuständig. Die Zuständigkeit des Jobcenters richtet sich nach deinem Wohnort.