- Darf man Kinder ungestraft ohrfeigen? Das sagt der Gesetzgeber dazu
- Macht es einen Unterschied, ob es sich um eigene oder fremde Kinder handelt?
- Ist eine Ohrfeige immer eine Körperverletzung?
Einst zählten Ohrfeigen gegen Kinder zu einem traditionellen Erziehungsstil, um den Nachwuchs gehorsam zu machen und sich selbst Respekt zu sichern. Mittlerweile hat man glücklicherweise davon - größtenteils - Abstand genommen: Gewalt gegen Kinder kann keine gutzuheißende Erziehungsmethode sein. Doch: Ist es strafbar, wenn man ein Kind schlägt? Und macht es einen Unterschied, ob es das eigene oder ein fremdes Kind ist?
Einem Kind eine Ohrfeige geben: Ist das eine Straftat?
Grundsätzlich lässt sich wohl ganz allgemein sagen: Egal ob es sich um das eigene Kind, ein fremdes Kind oder überhaupt einen anderen Menschen handelt, Gewalt ist sicherlich weder eine geeignete noch eine sinnvolle und auch keine angemessene Methode, um irgendein Problem zu lösen. Vielmehr ist es in den meisten Fällen eine Form von Hilflosigkeit oder gar schierer Verzweiflung, weil man einfach nicht weiß, wie man mit einer bestimmten Situation umgehen soll. Dabei steht außer Frage, dass Kinder manchmal auch tierisch nerven und zuweilen auch extrem frech und respektlos sein können. Zwischenfrage: Sind wir das als Kinder nicht oftmals auch selbst gewesen?
Zudem ist klar, dass sich die Zeiten inzwischen sehr geändert haben. Gerade die Älteren unter uns haben es oftmals sogar noch am eigenen Leibe erfahren müssen, wie sich Gewalt durch Erwachsene anfühlt. Noch in den siebziger, achtziger und auch neunziger Jahren war es relativ normal, dass zumindest Eltern ihren Kindern gelegentlich eine Ohrfeige oder einen Klaps auf den Po gegeben haben. Zum Teil jedoch leider auch Schlimmeres. In noch früheren Zeiten war es sogar an der Tagesordnung, dass Lehrkräfte in der Schule die Kinder geschlagen haben, weil sie etwas nicht wussten oder im Unterricht gestört haben. Doch diese Extreme gehören zumindest überwiegend der Vergangenheit an und heutzutage sind prügelnde Eltern - glücklicherweise - eher die Ausnahme als die Regel.
Dennoch kann es dazu kommen, dass man sich durch ein Kind extrem provoziert fühlt und dann - so wie man es halt von den eigenen Eltern vielleicht noch kennt - dem Rotzlöffel ein paar hinter die Ohren gibt. Doch was sagt eigentlich der Gesetzgeber dazu? Bis zum Jahr 2000 standen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) noch die Paragrafen 1626 und 1631. Diese gestanden den Eltern ein gewisses Züchtigungsrecht zu, demgemäß diese je nach Anlass, den Umständen und dem Alter des Kindes auch zu körperlichen Strafen greifen durften.
Erst seit dem Jahr 2000: Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung
Allerdings waren auch damals schon zumindest quälerische, gesundheitsschädliche oder demütigende Züchtigung nicht erlaubt. Im November 2000 wurde allerdings der § 1631 BGB geändert, sodass seitdem den Kindern ein Recht auf gewaltfreie Erziehung zugestanden wurde. Dies gilt auch heute noch. Doch wie sieht es mit fremden Kindern aus? Was ist, wenn dich ein Kind in Bus oder U-Bahn oder auf der Straße anrempelt, dich beleidigt und beschimpft? Kann das nicht eine Situation sein, wo zumindest eine Ohrfeige völlig legitim ist?
Vor der Gesetzesänderung um die Jahrtausendwende hätte es in der Tat noch einen Unterschied gemacht, ob es sich um den eigenen Spross oder ein fremdes Kind handelt. Eltern hätten damals in einem solchen Fall ihrem Nachwuchs durchaus eine Ohrfeige geben dürfen, aber nicht einfach einem anderen Kind. Heutzutage könnte solch eine Ohrfeige je nach Heftigkeit ohne weiteres eine Körperverletzung im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB) sein. Gemäß § 223 begeht nämlich jemand eine Körperverletzung "wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt". Jedoch kommt es dabei auf die Intensität an und ob die Person dadurch erkennbare Folgen erleidet.
In einem Fall mit einer offensichtlichen Verletzung kann dies zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder aber zu einer Geldstrafe führen. Der leichte Klaps, der nicht zu einer massiven körperlichen Beeinträchtigung führt, ist demnach noch keine Körperverletzung. Sollten dich zum Beispiel die Eltern des Kindes oder ein Passant anzeigen, dann kommt es in der Regel zu keiner Verurteilung. Dennoch kann diese Tat unangenehme Folgen für dich haben. Denn solch ein Schlag stellt zumindest eine Missachtung einer anderen Person oder einer Herabwürdigung deren Ehre dar. Diese Beleidigung ist dann im Sinne des § 185 strafbar und wird dich zwar nicht ins Gefängnis bringen, aber zumindest kann auch hier eine empfindliche Geldstrafe drohen.
Fazit
Somit ist es wohl in jedem Fall besser, sich lieber nicht provozieren zu lassen. Hier kann einige Male tief durchatmen helfen und am besten ist es, auf keine Diskussionen einzugehen. Wenn du öfter dazu neigst aus der Haut zu fahren und du dich durch andere leicht provozieren lässt, dann können dir Yoga, Meditation oder Techniken wie MBSR (engl: Mindfulness-based-stress-reduction) vielleicht dabei helfen, auch in Stresssituationen einfach gelassen zu bleiben.