Auf der Suche nach einem originellen Vornamen für ihren Nachwuchs kommen manche Eltern auf absurde Ideen. inFranken.de zeigt, welche Namen in Deutschland verboten und welche zwar zugelassen, aber sehr kurios sind.
Emma oder Emilia, Ben oder Paul - das sind einige der beliebtesten deutschen Vornamen. Ganz normal eben.
Doch immer wieder wollen Eltern für ihre Sprösslinge besonders einzigartige Namen auswählen. Was ist eigentlich erlaubt?
Wohl des Kindes ist entscheidend
Eine offizielle Liste verbotener Vornamen gibt es in Deutschland nicht. Ob ein Name genehmigt und in die Geburtsurkunde des Babys eingetragen wird, entscheiden die Standesämter. Dabei richten sie sich stets nach dem Wohl des Kindes. So darf ein Name nicht anstößig sein oder den Träger lächerlich machen.
Schließlich würde das dessen Persönlichkeitsrechte verletzen. Nicht erlaubt sind auch Namen mit negativen Assoziationen (z.B. Adolf).
Familiennamen oder Adelstitel sind ebenfalls ein No-Go. Markennamen sind nur dann zulässig, wenn sie mit üblichen Vornamen übereinstimmen (Nutella geht nicht). Schwierig sind Orts- beziehungsweise Städtenamen oder geografische Richtungen. Lediglich in anderen Ländern ist es möglich, sein Kind North oder Paris zu nennen. Biblische Namen wie Jesus sind okay - nicht allerdings solche, die negativ besetzt sind (z.B. Judas).
Im Zweifel urteilt das Gericht
Sind Eltern mit der Entscheidung des Standesamts nicht einverstanden, können sie vor Gericht ziehen. Oft können sie ihren Namenswunsch aber auch hier nicht durchsetzen. Im Rahmen dessen wurden unter anderem folgende Namen verboten:
- Bierstübl
- Borussia
- McDonald
- Tom Tom
- Pfefferminze
- Waldmeister
- Superman
- Rumpelstilzchen
- Satan oder Lucifer
- Störenfried