Hochzeit 2023: Das müsst ihr beim Heiraten beachten, wenn ihr unterschiedliche Konfessionen habt
Autor: Thomas Grotenclos
Deutschland, Montag, 13. März 2023
Wenn aus einer Bekanntschaft echte Liebe wächst, dann stellt sich irgendwann auch die Frage, ob eine Hochzeit folgen wird. Konfession und Religion können diesen Prozess jedoch erschweren. Was gilt es zu beachten?
- In Deutschland dürfen alle Menschen heiraten
- Die katholische Kirche stellt höhere Anforderungen als die evangelische
- Auch Menschen mit muslimischem Glauben dürfen in der Kirche heiraten
Wenn du und dein Partner oder deine Partnerin nicht derselben Konfession angehört, dann dürft ihr trotzdem heiraten. Im Folgenden bringen wir ein wenig Licht ins Dunkle und erklären dir, was ihr dabei beachten müsst.
Worauf muss man achten, wenn man heiraten will, aber unterschiedliche Konfessionen hat?
Seit der "Ehe für alle" dürfen in Deutschland alle Menschen heiraten. Zudem ist auch die kirchliche Heirat zweier Personen mit unterschiedlicher Konfession möglich. Vor allem die katholische Kirche schränkt dies jedoch noch ein. Standesamtlich gibt es dabei mittlerweile gar keine Einschränkungen mehr, während sich manche Kirchen noch etwas schwertun. Doch immer häufiger gehören Braut und Bräutigam nicht mehr derselben Konfession an.
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Selbst wenn eine*r der beiden gar nicht an Gott glaubt, kann kirchlich geheiratet werden. Dann findet die Trauung meistens im Rahmen eines Wortgottesdienstes statt. Hat das Brautpaar nicht dieselbe Konfession, dann muss sich vorher entscheiden werden, nach welchem Ritus die Trauung gefeiert wird.
Dabei kann bei katholisch-evangelischen Trauungen auch der Pfarrer oder die Pfarrerin der anderen Konfession den Gottesdienst mitfeiern und mithalten. Diese Art wird auch als ökumenische Trauung bezeichnet. Die Entscheidung, in welcher Kirche mögliche Kinder später getauft werden, muss dabei übrigens noch nicht getroffen werden.
Wie ist es bei Katholiken und Protestanten?
Als katholische*r Partner*in unterliegt man zunächst der katholischen Formpflicht und muss die Trauung in einer katholischen Kirche durchführen. Bei besonderen Umständen kann man sich auch vom Bischof davon befreien lassen. Die evangelische Kirche verzichtet auf diese Formpflicht.
Die Trauung kann dann in einer katholischen Kirche unter Begleitung einer evangelischen geistlichen Person oder in einer evangelischen Kirche unter Beteiligung eines katholischen Geistlichen durchgeführt werden. Eine doppelte Trauung in beiden Kirchen ist nicht möglich.