Folgen vonüberzogener HU-Frist: Bußgeld, Punkte in Flensburg
Bereits seit dem 1. Dezember 1951 ist die Hauptuntersuchung in Deutschland Pflicht für alle Kraftfahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen. Unter Verkehrsteilnehmern kursieren zahlreiche Mythen rund um die HU, die nur halb oder gar nicht stimmen. Der TÜV Nord klärt über die häufigsten Mythen rund um die HU auf.
HU-Mythen: Terminbindung und die Zeit nach dem Bestehen
Das Kraftfahrt-Bundesamt meldete im Januar 2021 rund 66,9 Millionen in Deutschland zugelassene Fahrzeuge. Damit war die Anzahl an Autos, Motorrädern und Co. im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen. Alle Kraftfahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen, müssen sich der sogenannten Hauptuntersuchung (HU) unterziehen. Neuwagen müssen erst nach drei Jahren zur Haupt- und Abgasuntersuchung, danach wechselt das Prüfintervall in den Zweijahresrhythmus. Die HU kostet dich als Fahrzeughalter oder Fahrzeughalterin etwa 65 Euro. Obwohl die Untersuchung so viele Menschen betrifft, kursieren zahlreiche Irrtümer darüber. Der TÜV NORD klärt in einer Pressemitteilung über die gängigsten Mythen rund um die HU auf.
Mythos 1: Hast du die HU bestanden, kannst du zwei Jahre lang sorgenlos fahren. Das stimmt so nicht. Zwar hat dein Auto durch das Bestehen der HU gezeigt, dass es keine Mängel in Bezug auf die Sicherheit und die Umweltverträglichkeit aufweist; jedoch können auch in der Zeit danach noch Probleme am Fahrzeug auftreten und beispielsweise ein Teil kaputtgehen. Somit sollten vorgegebene Inspektionsintervalle eingehalten werden und bei merkwürdigen Geräuschen immer eine Werkstatt aufgesucht werden.
Mythos 2: Du kannst den HU-Termin ohne Probleme überziehen. Wie bereits erwähnt, muss immer ein bestimmter Rhythmus bei der HU eingehalten werden. Diese Intervalle sind gesetzlich verankert, weshalb du sie nicht folgenlos überziehen darfst. Ab dem zweiten Monat zieht ein Versäumnis ein Bußgeld nach sich. Lässt du mehr als 8 Monate verstreichen, wird dir zusätzlich einen Punkt in Flensburg vermerkt.
Über Scheitern und Bestehen der HU: weitere Mythen
Mythos 3: Die Prüfer und Prüferinnen entscheiden eigenständig über Mängel. Dies stimmt so nicht. Sie müssen sich an strikte HU-Richtlinien halten, die einen Rahmen von rund 150 Prüfpunkten festlegen. Das Bestehen oder Scheitern der Hauptuntersuchung liegt also nie einer persönlichen Einschätzung des Prüfers oder der Prüferin, sondern an den gesetzlichen Vorgaben. So können es auch kleine Mängel wie eine defekte Glühlampe sein, die im Endeffekt zum Scheitern der HU führen.
Mythos 4: Nach einer bestandenen HU kannst du kleinere Mängel ignorieren. Grundsätzlich ist es möglich, dass du trotz kleinerer Mängel eine neue Plakette erhältst. Dies ist allerdings nur möglich, wenn der Prüfer oder die Prüferin bemerkt, dass du bereit bist, den Mangel schnellstmöglich zu beheben. Zudem wird der Makel im Prüfbericht vermerkt. Ignorierst du ihn nach der bestandenen HU, droht dir bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarngeld.
Mythos 5: Du kannst die HU nur im eigenen Bundesland durchführen lassen. Das stimmt nicht. Da die Hauptuntersuchung eine bundesweit anerkannte Prüfung ist, kannst du sie überall in Deutschland durchführen lassen. Die Standards sind gesetzlich geregelt, sodass die HU in jedem Bundesland nach den gleichen Kriterien durchgeführt wird.
Rund um die HU: Kosten, Rückdatierung und Versicherungsschutz
Mythos 6: Die HU kostet überall gleich viel. Wie zu Beginn erwähnt kostet die Hauptuntersuchung etwa 65 Euro. Wie teuer genau die Untersuchung wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. So variieren die Kosten unter anderem nach Bundesland, Prüforganisation, Fahrzeugart und zulässiger Gesamtmasse.
Mythos 7: Bei einer überzogenen HU-Frist wird die Plakette rückdatiert. Das stimmt nicht: Seit 2012 kann die TÜV-Plakette nicht mehr rückdatiert werden. Hast du also den ursprünglichen Termin für die HU versäumt, beginnt der neue Zweijahreszyklus erst ab dem Tag, an dem die Prüfung tatsächlich stattgefunden hat.
Mythos 8: Der Versicherungsschutz erlischt, wenn du keine gültige Plakette besitzt. Der Versicherungsschutz bleibt in der Regel auch dann bestehen, wenn du keine gültige Plakette besitzt. Bei einem Unfall wird allerdings sorgfältig geprüft, ob eventuell eine grobe Fahrlässigkeit deinerseits vorliegt. Ist die Unfallursache auf etwas zurückzuführen, dass durch eine fristgerechte HU behoben worden wäre, könntest du als Unfallverursacher verantwortlich gemacht werden.