Stressfrei durch den Zoll: Diese Tipps sollten Reisende beachten

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Tipps für Reisende - So kommst du stressfrei durch den Zoll
Stressfrei durch den Zoll kommen. Das ist wohl das Ziel eines jeden Reisenden. Der Zoll in Saarbrücken klärt auf, was es zu beachten gibt.
Tipps für Reisende - So kommst du stressfrei durch den Zoll
Generalzolldirektion

Die Einreise durch den Zoll ist für viele Reisende eine Quelle von Unsicherheit und Verwirrung. Der Zoll in Saarbrücken klärt auf, was es zu beachten gibt.

  • So kommst du gut durch den Zoll: 
  • Das ist die Grenze bei der Wareneinfuhr
  • Wo du dich informieren kannst

Die Sommerzeit steht an und damit auch die Urlaubszeit. Die meisten Deutschen verlassen zu dieser Zeit das Land und fliegen mit dem Flugzeug zu ihrem gewünschten Reiseziel. Doch kaum zurück in Deutschland angekommen, geht der Stress wieder los - das Gepäck wird vom Zoll überprüft. Was man beachten muss, um ohne böse Überraschungen einreisen zu können, erklärte der Zoll in Saarbrücken. 

Einreise in Deutschland: Das musst du beim Zoll beachten

Es gibt bei der Mitnahme von Waren einiges zu beachten und die Regelungen sind je nach Land sehr unterschiedlich. Aus Nicht-EU-Ländern und aus Sondergebieten (z.B. Kanarische Inseln, französische Übersee-Departements) dürfen Dinge nur in erlaubten Mengen pro Person eingeführt werden. 

Gerade bei Tabakwaren, Alkohol und alkoholartigen Getränken sowie Arzneimitteln und Kraftstoffen sollte man auf keinen Fall die erlaubte Anzahl überschreiten. Tierische und pflanzliche Lebensmittel dürfen häufig gar nicht mitgebracht werden.

Generell sind Wareneinfuhren, also das Mitnehmen von Produkten aus Nicht-EU-Ländern, abgabenfrei, allerdings nur bis zu einem Wert von insgesamt 300 Euro. Bei Flug- bzw. Seereisenden sind es 430 Euro und auch nur, wenn aus dem Land keine Einfuhrverbote vorliegen. Ist ein Reisender unter 15 Jahren, darf er einen Warenwert von insgesamt 175 Euro nicht überschreiten. 

Reisen innerhalb der EU: Das darfst du einführen

Produkte wie Tabak und Alkohol werden da nicht eingerechnet, da dort Freimengen gelten. Dies ist allerdings nur der Fall, wenn der Reisende diese selber mitführt. Sendet man sie zum Beispiel als Frachtsendung oder als Post voraus oder nach, gelten andere Regeln. 

Reist man innerhalb der EU, gibt es keine Beschränkungen, doch für eben jene Genussmittel und beispielsweise auch Kaffee werden Verbrauchsteuern erhoben. So viel, wie als Eigenbedarfsmenge angesehen wird, darf man aber mitnehmen. 

Wann du mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen musst

"Finger weg von Verbotenem!" schreibt der Zoll Saarbrücken. Es können strafrechtliche Konsequenzen drohen, wenn man zum Beispiel Waren, die dem Artenschutz unterliegen, illegale Substanzen, Gegenständen, die gegebenenfalls unters deutsche Waffenrecht fallen, gefälschte Markenware oder bestimmten Lebens- und Arzneimitteln einführen möchte. 

Zudem wird geraten, sich im Netz unter zoll.de zu informieren, welche Vorschriften für das jeweilige Land gelten. Außerdem gibt es eine Online-Broschüre "Reisezeit - Ihr Weg durch den Zoll", die über alles Weitere informiert.