Daneben kann ebenso Epilepsie zu einem Fahrverbot führen. Kam es aber über 12 Monate zu keinem Anfall und es wurde zusätzlich eine ärztliche Behandlung durchgeführt, ist das Autofahren möglich. Eine schwere Niereninsuffizienz beeinträchtigt das Fahrvermögen ebenfalls.
Geistige Beeinträchtigungen
Auch psychische Erkrankungen, wie eine akute organische Psychose, eine akute schizophrene Psychose, eine akute Phase der Manie oder eine sehr schwere Depression erlauben es, den Führerschein zu entziehen. Sind die akuten Symptome weg, können Betroffene wieder als fahrtauglich eingestuft werden, dazu sind jedoch regelmäßige Untersuchungen oder Kontrollen bei Fachärzten notwendig. Psychische Störungen (organische, hirnorganische Psychosen, Persönlichkeitsveränderungen, pathologische Alterungsprozesse, Manien, Depressionen, Schizophrenie) werden zum Teil mit Medikamenten behandelt, die die Fahrtauglichkeit ebenso beeinträchtigen können, wie die Krankheit selbst.
Mit zunehmendem Alter lässt außerdem die Konzentration nach und auch auftretende Schmerzen können sich auf diese auswirken. Eine altersbedingte Demenz oder drastische Veränderungen der Persönlichkeit gefährden das Autofahren genauso.
Bevor du dich ins Auto setzt, müssen zudem Nebenwirkungen, die bei einer Einnahme von Medikamenten auftreten können, vollständig abgeklungen sein. Besser wartest du etwas länger, anstatt weitere Verkehrsteilnehmer*innen zu gefährden.
Kann ein Arzt ein Fahrverbot erteilen?
Der Arzt oder die Ärztin kann kein Fahrverbot erteilen, sondern lediglich auf eine Untauglichkeit hinweisen. Im Gegensatz zum behördlichen Fahrverbot ist ein ärztliches also nicht rechtlich verbindlich. Zusätzlich besteht die ärztliche Schweigepflicht. Eine Meldung ist daher nur in Ausnahmefällen erlaubt, wenn eine extreme Gefahr vermutet wird.
Jedoch müssen Patient*innen aufgeklärt werden, wenn sie aufgrund einer Erkrankung nicht mehr in der Lage sind, ein Fahrzeug zu lenken. Missachtet der/die Patient*in diese Warnung, wird er oder sie im Schadensfall mit versicherungsrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen.
Wenn der/die Mediziner*in den Eindruck hat, dass das ärztliche Fahrverbot missachtet wird, kann er oder sie die Fahrerlaubnisbehörde über den Zustand der Patient*innen informieren. Die kann folglich ein behördliches Verfahren aussprechen. Bei einem Verstoß machen sich die Betroffenen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar. Die Fahrerlaubnisbehörde kann auch ein ärztliches Gutachten über die Fahreignung einer Person anfordern, wenn sie etwas über die Erkrankung des/der Betroffenen erfährt, durch die diese*r zur Gefährdung anderer wird.
Gutachten nach Führerscheinentzug
Wenn dir wegen einer Krankheit der Führerschein entzogen wurde, fordert die Fahrerlaubnisbehörde entsprechende Gutachten an. Danach wird entschieden, ob du den Schein zurückbekommst und wenn ja unter welchen Auflagen. Das wird im Führerschein vermerkt. Folgende Gutachten sind möglich:
- Fachärztliches Gutachten/Medizinisches Gutachten: Es darf nicht vom eigenen Haus- oder Facharzt erstellt werden. Das machen Verkehrsmediziner, Arbeitsmediziner, Rechtsmediziner oder Betriebsärzte. Bei diesem Gutachten wird festgestellt, ob die Krankheit die Fahrtauglichkeit beeinflusst. Besonders beachtet wird dabei, dass die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen und für die Person selbst gewährleistet ist.
- Medizinisch-Psychologisches Gutachten MPU: Die MPU wird durchgeführt, wenn ein fachärztliches Gutachten nicht reicht.
- Technisches Gutachten: Diese Art Gutachten kann bei Menschen mit Bewegungseinschränkungen angefordert werden. Oft reicht es schon aus, ein Fahrzeug entsprechend umzubauen, um den/die Betroffene*n wieder am Straßenverkehr teilhaben zu lassen.
Letztendlich solltest du die Entscheidung, ob du in der Lage bist Auto zufahren nicht leichtsinnig treffen, denn du gefährdest dich damit nicht nur selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer*innen.
Vorschaubild: © Oliver Berg, dpa