Drei Jahre nach tödlichem Zugunglück in Bayern: Bahnmitarbeiter jetzt auf der Anklagebank

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Mehr als drei Jahre nach dem Zugunglück in Garmisch-Partenkirchen beginnt der Prozess gegen Bahnmitarbeiter. Die Anklage umfasst unter anderem fahrlässige Tötung.

Mehr als drei Jahre nach dem tragischen Zugunglück in Garmisch-Partenkirchen hat am Dienstag (28. Oktober 2025) der Prozess vor dem Landgericht München II begonnen. Zum Beginn der Verhandlung verlas die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift.

Darin beschuldigen die Ermittler zwei Bahnmitarbeitern unter anderem fahrlässige Tötung. Ursprünglich wurde gegen drei Bahnmitarbeiter Anklage erhoben – ein Verfahren wurde jedoch eingestellt. Für den Prozess sind 19 Termine bis zum 15. Januar 2026 angesetzt.

Zugunglück in Garmisch-Partenkirchen: Prozess beginnt gegen Bahnmitarbeiter

Das Unglück ereignete sich im Juni 2022: Bei Garmisch-Partenkirchen entgleiste ein Regionalzug. Vier Frauen und ein 13-Jähriger starben. 78 Menschen wurden verletzt, 16 von ihnen schwer. Die Strecke war monatelang gesperrt, der Schaden an Fahrzeugen und Infrastruktur belief sich auf schätzungsweise 4,75 Millionen Euro.

Ursache des Zugunglücks waren laut verschiedener Gutachten marode Betonschwellen. Wegen chemischer Reaktionen im Inneren des Stahlbetonkerns waren die Schwellen nicht mehr tragfähig genug.

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Vorschaubild: © Sven Hoppe/dpa