Arbeitgeber leasen Fahrräder für Mitarbeiter: Welche Konditionen gelten?

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Dienstrad oder Fahrrad-Leasing - beide Modelle erfreuen die Arbeitnehmenden.
Dienstrad oder Fahrrad-Leasing - beide Modelle erfreuen die Arbeitnehmenden.
CC0 / Pixabay / 2649771

Immer mehr Arbeitgeber kümmern sich um das Fahrrad-Leasing für ihre Mitarbeitenden. Natürlich geht es dabei um die moderne Variante: das E-Bike. Schwer im Kommen sind ebenfalls Diensträder anstatt Dienstwagen.

Pünktlich zum Start in die neue Fahrradsaison ermöglichen die IG Metall Bayern und der Arbeitgeberverband (vbm) den Mitarbeitenden das Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung. Das regelt ein Tarifvertrag. Dienstrad-Leasing macht es Unternehmen leicht, Mitarbeitenden attraktive Benefits zu bieten und gesunde, nachhaltige Mobilität zu fördern. Das ist in Zeiten von Fachkräftemangel ein wichtiger Punkt. Deshalb bieten Arbeitgebende vermehrt Dienst- oder Betriebsräder statt Firmenwagen an. Kein Wunder, dass immer mehr Mitarbeitende ihre Chefs nach einem E-Bike fragen. Natürlich gerne komplett auf Firmenkosten – oder zumindest per Gehaltsumwandlung und Leasing. In der Praxis haben sich zwei Modelle durchgesetzt: kostenlose Überlassung als Dienstrad oder Fahrrad-Leasing mit Entgeltumwandlung.

Fahrrad-Leasing mit Entgeltumwandlung

Immer öfter leasen Arbeitgebende ein Dienstrad kostenneutral bei einem der vielen Anbieter (JobRad, BusinessBike, Deutsche Dienstrad, Rose Bikes) und überlassen es dann den Mitarbeitenden. Der Betrieb zahlt die Leasingraten für die Dauer der Rad-Überlassung vom Bruttolohn per Gehaltsumwandlung. Das Nutzungsrecht sollte in einem Überlassungsvertrag für beide Seiten klar geregelt sein, so empfehlen es jedenfalls Informationsseiten für Arbeitsrecht und Steuer.

Komplett steuerfrei sind private Fahrten allerdings nicht, aber immerhin steuerbegünstigt: Bei einer Gehaltsumwandlung müssen Mitarbeitende die private Nutzung pauschal mit 0,25 % des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Bis zum Jahr 2018 war es ein Prozent. Aber: Für den Weg zur Arbeit können Arbeitnehmer jeden Arbeitstag 30 Cent pro Entfernungskilometer als Pauschale in der Steu­er­er­klä­rung (Werbungskosten) geltend machen. Ein weiterer Vorteil: das Aufladen beim Arbeitgeber ist bis 2030 steuer- und abgabenfrei. 

Durch Diensträder sparen Mitarbeitende bis zu rund 40 % gegenüber einem privaten Fahrradkauf. Vorteil für die Beschäftigten: Durch die Gehaltsumwandlung sinkt die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge. Für die Arbeitgebenden lohnt sich das Fahrrad ebenfalls: Eine Studie der Goethe-Universität in Frankfurt am Main stellt fest, Radfahrer*innen fallen seltener krankheitsbedingt aus. Geringe Sozialabgaben sind ebenfalls ein Vorteil, spart er doch an seinem Arbeitgeberanteil.

E-Bike-Leasing: Ein Beispiel

Ein Beispiel, das Handwerk.com entwickelt hat, macht die Vorteile deutlich: Du arbeitest als Geselle in einem Handwerksbetrieb und hast ein Bruttoeinkommen von 2.800 Euro monatlich. Bei Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer und ohne Kinder landen netto 1.906 Euro auf deinem Konto. Deine Chefin least 2022 ein E-Bike mit einem Bruttolistenpreis von 3.000 Euro. Das E-Bike stellt sie dir zur uneingeschränkten Nutzung zur Verfügung (Überlassungsvertrag).

Der steuerpflichtige geldwerte Vorteil für dich beträgt sieben Euro im Monat (0,25 % des Bruttolistenpreises). Du zahlst eine monatliche Leasingrate inklusive Vollkaskoversicherung (Diebstahl, Unfall) von 84,45 Euro, die du per Gehaltsumwandlung finanzierst. Deine Chefin schießt monatlich 30 Euro zu (z. B. als Fahrtkostenzuschuss). Netto ausgezahlt erhältst du rund 1.867 Euro. Effektiv kostet dich die private Nutzung des E-Bikes also 39 Euro pro Monat. Bei der üblichen Leasing-Laufzeit von 36 Monaten wären das insgesamt dann rund 1.400 Euro.

Wenn du nach der Leasing-Zeit das E-Bike vom Betrieb oder von der Leasing-Firma übernehmen willst, gibt es einige Tücken. Ist der Verkaufspreis geringer als der ortsübliche Marktpreis, ist er als geldwerter Vorteil zu versteuern. Üblicherweise setzt das Finanzamt nach drei Jahren Leasingdauer noch 40 % von der unverbindlichen Preisempfehlung an. Bei einem E-Bike mit einem Neupreis von 3.000 Euro wären das 1.200 Euro. Für ein drei Jahre lang ordentlich beanspruchtes E-Bike ist das viel. Willst du den Rest-Wert drücken, musst du den tatsächlichen Wert belegen (Zustand, Kleinanzeigen, Schätzung des Händlers).

Dienstrad statt Dienstwagen

Der Firmenwagen vor der Haustür war lange das Nonplusultra, wenn es um Vergünstigungen für den Arbeitnehmer ging. Das ändert sich gerade: Diensträder statt Dienstwagen sind en vogue. Stellt der Arbeitgeber den Mitarbeitenden zusätzlich zum Entgelt ein Dienstrad zur Verfügung, dann ist die private Nutzung nicht zu versteuern. Die Steuerbefreiung gilt zunächst bis 2030.

Dabei kommt es nicht auf den Umfang der privaten oder beruflichen Nutzung an. Das Dienstfahrrad muss aber zum Arbeitslohn hinzukommen – sozusagen als Extra zum Gehalt. Ausgenommen von der Steuerbefreiung sind allerdings Räder, deren Motor eine Geschwindigkeit von mehr als 25 Kilometer pro Stunde unterstützen. Sie sind versicherungspflichtig und gelten als Fahrzeuge. Zweitens muss das Fahrrad Eigentum des Arbeitgebers sein beziehungsweise – bei einem Leasing-Rad – muss der Betrieb der Vertragspartner des Anbieters sein. 

Insgesamt dürften mehr als 200.000 Dienstfahrräder im Straßenverkehr unterwegs sein, berichtet der SPIEGEL, der sich auf den Bundesverband mittelständische Wirtschaft beruft. Wie beim Dienstwagen können Arbeitgeber die Kosten für Dienstfahrrad oder das betrieblich eingesetzte Lastenfahrrad als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen – sowohl Anschaffungskosten als auch laufende Ausgaben. Voraussetzung ist, dass die betriebliche Nutzung mindestens 50 % beträgt.

Fazit

Egal ob es zu einer kostenlosen Überlassung als Dienstrad oder Fahrrad-Leasing mit Entgeltumwandlung kommt, für die Mitarbeitenden sind beide Varianten eine tolle Sache. Bietet dein Betrieb dies an, solltest du das unbedingt nutzen. Die Vorteile für dich als Nutzer*in liegen auf der Hand: Ersparnis gegenüber dem regulären Fahrradpreis, kleine monatliche Raten, Schutz während der Leasing-Zeit, sowohl privat als auch für den Arbeitsweg nutzbar und der Vertrag ist nicht auf ein Fahrrad begrenzt.