Parken auf dem Supermarktparkplatz und nicht einkaufen, ist nicht gerne gesehen.
Parken auf dem Supermarktparkplatz und nicht einkaufen, ist nicht gerne gesehen. Aber ist es verboten? (Symbolbild)
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Ist das Parken auf Supermarkt-Parkplätzen ohne Einkauf erlaubt? Wir erklären dir die Regeln und zeigt, wie du gegen Strafzettel vorgehen kannst.
Parken auf Supermarkt-Parkplätzenmeist nur für Kunden erlaubt
Private Sicherheitsunternehmenkontrollieren Einhaltung der Parkregeln
Strafzettelauf Privatparkplätzen sind Vertragsstrafen
BeiFalschparkenVerstoß gegen Vertrag nachweisen
Wer kennt das nicht? Schnell mal kurz in die Stadt zu einem Termin oder einer Verabredung, aber es ist einfach kein Parkplatz zu finden. Parkplätze von Supermärkten oder Baumärkten sehen oftmals aufgrund ihrer Innenstadt nahen Lage sehr verlockend aus, um auf ihnen zu parken. Doch darfst du das überhaupt? Selbst, wenn die Parkplätze nicht abgesperrt sind, bedeutet das nicht, dass jeder und jede darauf parken darf. In der Regel dürfen eben nur Kundinnen und Kunden auf diesen Parkplätzen ihr Gefährt abstellen, oder? Wir klären auf.
Parken auf Supermarkt-Parkplätzen - ist es erlaubt oder nicht?
Parkplätze in Städten sind ein rares Gut. So manche Autofahrerin oder Autofahrer wird bei der Parkplatzsuche auch gerne schon einmal kreativ. Eine beliebte Ausweichmöglichkeit scheinen da die Parkplätze von Supermärkten, Einkaufsläden oder Baumärkten zu bieten.
Viele Betreibende von Einzelhandel-Geschäften und auch die großen Supermarktketten leisten sich inzwischen private Sicherheitsunternehmen, die auf die korrekte Einhaltung der Parkregeln achten. Dabei werden auch immer wieder Strafzettel verteilt. Laut Verbraucherzentrale trifft es dabei nicht nur diejenigen, die unerlaubt parken, sondern auch Kundinnen und Kunden selbst.
Tipp: Immer Parkscheibe dabei haben
Da ist die Überraschung groß, wenn der Einkauf beendet ist und ein Zettel am Auto hängt. Oftmals haben die Kundinnen und Kunden aus Macht der Gewohnheit oder weil sie in Gedanken schon den Einkaufszettel durchgehen, vergessen, eine Parkscheibe einzulegen. Achte daher beim Befahren der Parkplätze darauf, ob dort Schilder über die Nutzung einer Parkscheibe aufklären.
Private Strafzettel - was bedeutet das?
Worum handelt es sich bei dem "Strafzettel" denn genau? In den Fällen, in denen ein Parkplatz im Privatbesitz eines Einzelhändlers oder eines Supermarktes ist, können diese ein privates Ordnungsunternehmen einstellen, das den Parkraum bewacht. Die Nutzungsbedingungen, wann und wie der Parkplatz zur Verfügung gestellt wird, können die Eigentümerinnen und Eigentümer selbst festlegen.
Das heißt: Ob ein Parkplatz kostenfrei oder gebührenpflichtig ist, entscheidet der Eigentümer selbst. Sie können die Grundstücke auch verpachten, so dass dann der oder die Pächter die Gebühren erheben dürfen.
Ein Knöllchen im Sinne einer Ordnungswidrigkeit stellt dieser private Strafzettel nicht dar. Die sogenannten privaten "Parkraum-Bewirtschaftende" können nämlich Vertragsstrafen verhängen.
Das bedeutet:
Der Supermarkt stellt seinen Parkraum für eigene Kundinnen und Kunden zum Parken zur Verfügung
Du stellst dein Auto dort ab und nutzt damit das Angebot - es kommt ein Vertrag zustande
Bist du keine Kundin oder Kunde des Anbieters, dann hast du den Vertrag widerrechtlich geschlossen beziehungsweise dagegen verstoßen.
Um die Parkzeit zu kontrollieren, gibt es verschiedene Mittel, unter anderem private Unternehmen und eine verpflichtende Parkscheibe, ein Schrankensystem oder eine digitale Parkraumüberwachung, wie Boden- oder Deckensensoren.
Erwischt und Ticket kassiert - und jetzt?
Bist du das Risiko eingegangen und hast ein Ticket kassiert, dann gilt Folgendes:
Der oder die Eigentümer des Parkplatzes beziehungsweise die Überwacherfirma muss den Verstoßgegen den eingegangenen Vertrag nachweisen. Dies geschieht in der Regel mit einem Foto. Manchmal sind die Parkplätze auch videoüberwacht, was auf Schildern nachzulesen sein muss.
Bist du Kundin oder Kunde des Supermarktes gewesen und hast den Kassenzettel noch, ist das sehr gut. Denn wenn du deine Parkscheibe vergessen haben solltest und deswegen ein Knöllchen bekommen hast, kannst du die Parkzeit mit deinem Kassenbon nachweisen.
Bist du der Meinung, dass die Betreiberin oder der Betreiber des Parkplatzes nicht ausreichend über die Parkbedingungen aufgeklärt hat, weil zum Beispiel keine Schilder vorhanden sind oder die Schilder durch zu viel Kleingedrucktes schwer lesbar sind, dann helfen Fotobeweise bei der Dokumentation. Auch kannst du dir Zeugen suchen, die die Örtlichkeiten bestätigen.