Rechts überholen auf der Autobahn: In diesen Fällen ist es erlaubt

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Auf deutschen Straßen gelten klare Regeln wie das Rechtsfahrgebot. Dennoch gibt es weniger bekannte Ausnahmen, die wichtig zu wissen sind.

Auf deutschen Straßen ist das Rechtsfahrgebot zu beachten. Es ist Teil der Straßenverkehrsordnung (StVO) und verlangt, dass Fahrzeuge den rechten Fahrstreifen nutzen. Dieses Gebot wird im Straßenverkehr konsequent durchgesetzt. Bei Verstößen, die andere gefährden, drohen Bußgelder.

Es existieren jedoch Ausnahmen, abhängig davon, ob man sich auf Autobahnen, innerorts oder außerorts bewegt. Ein genauer Blick auf die Regelungen zeigt, wann das Rechtsfahrgebot gilt und wann nicht.

Überholvorgang: Darauf musst du grundsätzlich achten

Beim Überholen in Deutschland gibt es strenge Regeln, die in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt sind. Die wichtigsten Aspekte umfassen die Pflicht, links zu überholen, den ausreichenden Sicherheitsabstand und das Beachten von Überholverboten. Verstöße können zu Bußgeldern, Punkten in Flensburg und in schwerwiegenden Fällen zu Fahrverboten führen, wie der ADAC erklärt.

Wichtige Regeln für das Überholen sind:

  • Links überholen: Grundsätzlich ist das Überholen nur auf der linken Seite erlaubt. Rechtsüberholen ist nur in Ausnahmefällen gestattet (siehe unten).
  • Sicherheitsabstand: Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand eingehalten werden, insbesondere bei Radfahrern (mindestens 1,5 Meter innerorts, 2 Meter außerorts).
  • An Stellen mit dem Verkehrszeichen 276 (Überholverbot) sowie bei unklarer Verkehrslage ist das Überholen verboten. Ebenso ist es untersagt, wenn die Sicht- und Straßenverhältnisse unsicher sind. Eine durchgezogene Linie auf der Fahrbahn bedeutet ebenfalls ein Überholverbot.
  • Rückkehr zur Spur: Nach dem Überholen muss der Fahrer sicherstellen, dass genug Abstand zum überholten Fahrzeug besteht, bevor er wieder einschert, um gefährliche Situationen zu vermeiden

Wo gilt das Rechtsfahrgebot?

Grundsätzlich gilt das Rechtsfahrgebot überall, und zwar innerhalb einer Ortschaft als auch außerhalb einer Ortschaft. Es gilt selbstverständlich auf schmalen Straßen, aber auch auf der Autobahn.

Grundsätzlich dient die linke Spur auf der Autobahn als Überholspur. Dennoch gibt es in der Realität immer mal wieder Situationen, in denen diese Einteilung nicht eingehalten werden kann.  

Laut der Straßenverkehrsordnung ist das "Rechtsüberholen" verboten. In § 5 der StVO ist festgehalten, dass generell nur links überholt werden darf. Dabei müssen die Geschwindigkeitsbeschränkungen vor Ort beachtet werden.

Rechts überholen verboten? - Es gibt auch Ausnahmen

  1. Du darfst Autos rechts überholen, die nach links abbiegen möchten. Ordnet sich ein Fahrzeug auf einer Abbiegespur links ein und blinkt, um abzubiegen, dann darfst du rechts an diesem Fahrzeug vorbeifahren. Dies gilt auch auf einer mehrspurigen Straße, wenn sich ein Auto auf der markierten Linksabbiegespur befindet.
  2. Außerdem darfst du rechts schneller als links fahren, wenn innerhalb einer Ortschaft eine Straße mehrspurig ist und mehrere Spuren in die gleiche Richtung führen.

Auf der Autobahn gelten andere Regeln

Auf der Autobahn darf rechts generell nicht überholt werden. Wer es dennoch tut, riskiert ein Bußgeld. Aber auch hier gibt es Ausnahmen. 

  1. Auf dem Beschleunigungsstreifen darfst du schneller als der fließende Verkehr auf der Autobahn fahren, wenn du dich einfädeln möchtest. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn du dich vor einem LKW oder anderem langsam fahrenden Fahrzeug einordnen musst. 
  2.  Im § 7 Abs. 2 StVO sind weitere Ausnahmen vermerkt. Erlaubt ist es, wenn es sich bei zähflüssigem Verkehr auf der linken Fahrbahn zu stauen beginnt beziehungsweise sich eine Schlange bildet.
  3. Ebenfalls ist ein rechtes Überholen gestattet, wenn die Schlange auf der linken Spur zu langsam fährt, zum Beispiel 60 km/h. Dann darfst du rechts mit maximal 80 km/h überholen. 

Hier darfst du nicht rechts überholen

Bei dieser fast alltäglichen Situation darfst du auf der Autobahn allerdings nicht rechts überholen. Es fährt ein LKW auf der linken Spur und überholt einen anderen LKW. Aufgrund seines langsamen Tempos bildet sich hinter dem überholenden LKW eine Autoschlange. Dann darfst du rechts diese Schlange nicht überholen. Auch dann nicht, wenn du lediglich die Lücke zum rechts fahrenden LKW schließen möchtest. 

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Vorschaubild: © Felix Hörhager/dpa