Auf deutschen Straßen gelten klare Regeln wie das Rechtsfahrgebot. Dennoch gibt es weniger bekannte Ausnahmen, die wichtig zu wissen sind.
Auf deutschen Straßen ist das Rechtsfahrgebot zu beachten. Es ist Teil der Straßenverkehrsordnung (StVO) und verlangt, dass Fahrzeuge den rechten Fahrstreifen nutzen. Dieses Gebot wird im Straßenverkehr konsequent durchgesetzt. Bei Verstößen, die andere gefährden, drohen Bußgelder.
Es existieren jedoch Ausnahmen, abhängig davon, ob man sich auf Autobahnen, innerorts oder außerorts bewegt. Ein genauer Blick auf die Regelungen zeigt, wann das Rechtsfahrgebot gilt und wann nicht.
Überholvorgang: Darauf musst du grundsätzlich achten
Beim Überholen in Deutschland gibt es strenge Regeln, die in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt sind. Die wichtigsten Aspekte umfassen die Pflicht, links zu überholen, den ausreichenden Sicherheitsabstand und das Beachten von Überholverboten. Verstöße können zu Bußgeldern, Punkten in Flensburg und in schwerwiegenden Fällen zu Fahrverboten führen, wie der ADAC erklärt.
Wichtige Regeln für das Überholen sind:
- Links überholen: Grundsätzlich ist das Überholen nur auf der linken Seite erlaubt. Rechtsüberholen ist nur in Ausnahmefällen gestattet (siehe unten).
- Sicherheitsabstand: Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand eingehalten werden, insbesondere bei Radfahrern (mindestens 1,5 Meter innerorts, 2 Meter außerorts).
- An Stellen mit dem Verkehrszeichen 276 (Überholverbot) sowie bei unklarer Verkehrslage ist das Überholen verboten. Ebenso ist es untersagt, wenn die Sicht- und Straßenverhältnisse unsicher sind. Eine durchgezogene Linie auf der Fahrbahn bedeutet ebenfalls ein Überholverbot.
- Rückkehr zur Spur: Nach dem Überholen muss der Fahrer sicherstellen, dass genug Abstand zum überholten Fahrzeug besteht, bevor er wieder einschert, um gefährliche Situationen zu vermeiden
Wo gilt das Rechtsfahrgebot?
Grundsätzlich gilt das Rechtsfahrgebot überall, und zwar innerhalb einer Ortschaft als auch außerhalb einer Ortschaft. Es gilt selbstverständlich auf schmalen Straßen, aber auch auf der Autobahn.
Grundsätzlich dient die linke Spur auf der Autobahn als Überholspur. Dennoch gibt es in der Realität immer mal wieder Situationen, in denen diese Einteilung nicht eingehalten werden kann.