Für preiswertere E-Autos gibt es in 2024 wieder einen Zuschuss beim Kauf.
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Wer sich ein Elektroauto anschafft, kalkuliert aktuell auch mit Förderungen. Die gibt es noch, aber die Zuschüsse fallen inzwischen kleiner aus. Und wie geht es weiter mit den Privilegien für E-Autos in 2024?
Der Monat September war nicht gut für die E-Autos: Nach dem Aus der staatlichen Förderung für gewerbliche genutzte Elektroautos ist die Zahl der neu zugelassenen Batteriefahrzeuge (BEV) im September deutlich zurückgegangen. Es kamen nur 31.714 Elektroautos neu auf die Straße, wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mitteilte. Das waren fast 29 Prozent weniger als im September des Vorjahres. Nicht nur die Handwerker sind verunsichert. Die Lage ist auch für Otto-Normalverbraucher unübersichtlich: Der Staat unterstützt zwar immer noch den Kauf und Betrieb eines E-Autos. Aber die Fördermöglichkeiten verändern sich manchmal sogar unterjährig. Viele blicken nicht mehr durch, was gerade gilt. Und was ist 2024? Schließlich kaufst du kein E-Auto einfach mal so. Das will überlegt und finanziert sein. Wir geben dir den Überblick über den aktuellen Stand und wie es im nächsten Jahr mit der Förderung der E-Autos weitergeht.
Fünf Förderprogramme für E-Autos
Werden die abgelaufenen drei Quartale in diesem Jahr betrachtet, dann sieht es nicht so düster aus bei den E-Autos. Sie haben bislang ein deutliches Plus. Das liegt gegenüber dem Vergleichszeitraum 2022 bei 42 %.Daraus lässt sich schließen, dass die Förderinstrumente weiterhin wirken und den E-Auto-Verkauf nachhaltig ankurbeln. Wenn du einen Blick auf die aktuell fünf Förderinstrumente wirfst, dann wird klar: Es passiert einiges, um die Tristesse im Automarkt zu vertreiben. Und das sind die fünf aktuellen Förderangebote:
Wichtig zu wissen: Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge erhalten seit 2023 keine Förderung mehr. Zunächst gilt es, das wichtigste Instrument, den Umweltbonus, genauer anzuschauen.
Der Umweltbonus hat sich verändert
Seit 2016 gibt es die finanzielle Prämie bei der Anschaffung eines E-Autos. Sie ist das wichtigste Instrument, um die Klimawende im Verkehrssektor voranzutreiben. Die Prämie besteht aus einem Hersteller- und einem Staatsanteil, der aus Steuermitteln fließt. Als der Umweltbonus sich im Juni 2020 verdoppelte, stieg die Nachfrage rasant. Im März 2022 meldete das mit der Programmabwicklung beauftrage Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Frankfurt am Main, dass die Millionengrenze an geförderten E-Autos geknackt sei. Mit Stand vom 1. Oktober 2023 sind es 1.386.071 Millionen Anträge nur für reine Elektrofahrzeuge (BEV).
Ecomento, ein Informationsdienst für E-Autos, hat die Geschichte des "Umweltbonus" minutiös nachgezeichnet. 2016 betrug der Umweltbonus 4.000 Euro. Die Kosten teilten sich bereits damals die Automobilbauer und der Staat. Im Februar 2020 stieg die maximale Fördersumme auf 6.000 Euro und die war ursprünglich nur bis Ende 2021 geplant. Inzwischen ist der Umweltbonus bis mindestens zum 31. Dezember 2025 verlängert. Im Juni 2020 verdoppelte die Bundesregierung ihren Anteil als Konjunkturimpuls mit der "Innovationsprämie", die Fördersumme wurde zunächst befristet vom 3. Juni 2020 bis 31. Dezember 2021 auf bis zu 9.000 Euro erhöht.
Für Anträge seit dem 1. Januar 2023 und bis zum 31. Dezember 2023 gelten aktuell folgende Konditionen:
Variante 1: Förderung für E-Autos bei einem Listenpreis bis 40.000 Euro 4.500 Euro (plus 2.250 Euro Nachlass vom Hersteller)
Variante 2: Förderung für E-Autos bis zu einem Listenpreis von 65.000 Euro 3.000 Euro (plus 1.500 Euro Nachlass vom Hersteller).
4.500 Euro Prämie ab 2024
2024 soll die Prämie abermals sinken und 2025auslaufen, so die Planung der Bundesregierung.
Förderung für E-Autos mit einem Basislistenpreis bis 45.000 Euro 3.000 Euro (plus 1.500 Euro Nachlass vom Hersteller).
Für E-Autos, die über 45.000 Euro kosten, gibt es keinen Zuschuss mehr.
Förderfähig sind nur Pkw, die in der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge (Stand: 29.09.2023) enthalten sind. Ist dein angepeiltes E-Auto dabei, kannst du nach der Zulassung die Förderung beantragen. Dazu wird unter anderem die Zulassungsbescheinigung Teil Ibenötigt. Tipp: Wenn du weitere Fragen hast, kannst du die BAFA-Hotline anrufen (Tel. 061 96/ 9 08 10 09).
Die Mindesthaltedauer des Fahrzeugs liegt jetzt bei 12 Monaten. Bei Leasingverträgen mit einer Laufzeit von 24 oder mehr Monaten erhöht sich die Mindesthaltedauer auf 24 Monate. Fahrzeuge mit einer Leasinglaufzeit von weniger als 12 Monate sind nicht mehr förderfähig. Für junge, gebrauchte E-Fahrzeuge gibt es ebenfalls einen Bonus: Die Erstzulassung muss nach dem 4. November 2019 liegen. Das Fahrzeug darf nicht aus einem Privatkauf stammen, sondern muss beim Fahrzeughändler gekauft sein. Die Zahl der Vorbesitzer ist irrelevant.
Seit Anfang 2020 können E-Autofahrer*innen zusätzlich durch die Treibhausgasminderungsquote, kurz THG-Prämie, Geld sparen. Und das funktioniert so: Du verkaufst den Gegenwert der von dir vermiedenen Emissionen an die Mineralölunternehmen und andere Emittenten, die es nicht schaffen, klimaneutral zu sein.
Das ist für dich mit wenig Aufwand verbunden. Mit deiner Zulassungsbescheinigung Teil I registrierst du dich bei einem Dienstleister (Verivox hat die THG-Anbieter, die für dich das Geld besorgen, verglichen). Der THG-Anbieter kümmert sich um die Registrierung des Fahrzeugs beim Umweltbundesamt und den Verkauf der CO₂-Einsparung. Je nach Anbieter lassen sich so zwischen 200 und 300 Euro kassieren.
Der Dienstleister bündelt die CO₂-Reduktionen in Form von THG-Zertifikaten vieler Elektrofahrzeughalter*innen und verkauft sie als Paket weiter. Unser Tipp: Weitere Informationen zum Thema findest du in einem Special zur THG-Quote der "Stiftung Warentest" (Mit dem E-Auto Geld verdienen).
Kfz-Steuer entfällt bis 2030
Du kannst dich, wenn du ein E-Auto kaufst und anmeldest, von der Kfz-Steuer befreien lassen. Das geht noch bis Ende 2025. Die Steuerbefreiung läuft maximal bis 2030, dann läuft sie aus. Das gilt auch für Gebrauchtwagenkäufer, die die Befreiung vom Vorbesitzer übernehmen. Wie hoch der Betrag ist, lässt sich am besten mit dem Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums ermitteln.
Bei der Steuer sind noch weitere Vorteile möglich: Falls du bei deinem Arbeitgeber kostenlos Strom zapfen kannst, muss du dies nicht als geldwerten Vorteil versteuern. Diese Regelung gilt ebenfalls bis zum Jahr 2030. Hast du einen E-Dienstwagen, den du auch privat nutzt, gilt folgendes: Der Bruttolistenpreis beträgt höchstens 60.000 Euro. Dann ist das Auto monatlich mit 0,25 % vom Bruttolistenpreis als geldwerten Vorteil zu besteuern. Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von über 60.000 Euro sind mit 0,5 Prozent beim geldwerten Vorteil zu berücksichtigen. Zum Vergleich: Bei Verbrennern ist der geldwerte Vorteil mit 1 % anzusetzen. Auslaufen wird diese Sonderbedingung für E-Autos nach aktuellem Stand Ende 2030.
Aufwendungen für die Installation der Wallbox sind bei der Steuer zu berücksichtigen, und zwar als Handwerkskosten. Das gilt aber nur für Arbeits- und Anfahrtskosten. Der Kaufpreis der Wallbox ist nicht begünstigt. Absetzbar sind höchstens 6.000 Euro pro Jahr, das Finanzamt zieht 20 % des Betrags dann direkt von der Steuerschuld ab, maximal also 1.200 Euro.
Dass die staatlichen Förderbeträge heiß begehrt sind, zeigt das neue Kombiprogramm aus dem Verkehrsministerium. Wer den Solarstrom selber erzeugt und bei seinem E-Auto einsetzt, kann für die Ladestation, PV-Anlage und den Solarstromspeicher einen maximalen Zuschuss in Höhe von 10.200 Euro bekommen. Darüber haben wir berichtet.
Das Programm hatte die KfW-Bank am 26. September erstmals im Angebot. Einen Tag später waren die vorgesehenen 300 Mio. Euro für 2023 schon ausgebucht. Jetzt heißt es auf der Webseite: "Die Fördermittel sind ausgeschöpft – keine Antragstellung möglich."
Es gibt Informationen, wie es weitergeht: "Im Jahr 2024 ist die weitere Bereitstellung von 200 Millionen Euro für neue Anträge geplant. Über den Zeitpunkt, ab dem wieder Anträge gestellt werden können, werden wir Sie auf dieser Seite und in unserem Newsletter informieren".
Nur bei wenigen Ländern und Kommunen gibt es eine zusätzliche Förderung
Es gibt Förderprogramme für E-Autos und Wallboxen in wenigen Bundesländern und einigen Städten.
Beispiel Baden-Württemberg: Mit dem BW-e-Solar-Gutschein spendiert das Land Mitbürgern, die zu Hause eine eigene PV-Anlage haben oder anschaffen wollen, 1.000 Euro zum E-Neuwagen und 500 Euro zur Wallbox.
In Baden-Württemberg gibt es außerdem Unterstützung für den Erwerb von E-Taxis und E-LKWs, die eine Förderung erhalten.
In München sind Fahrzeuge, Ladeinfrastruktur und Beratungsleistungen förderfähig.
Einen Überblick über den aktuellen Stand der Länderprogramme gibt die Online-Seite von emobicon. Ein weiterer Anreiz: In vielen Städten ist Parken für Autos mit E-Kennzeichen im öffentlichen Parkraum gebührenfrei. Tipp: Auch mit einem günstigen Autostromtarif kannst du beim Betrieb der Wallbox sparen. Regionale Stromversorger sind oft billiger, wie der Autostrom-Tarifvergleich der "Stiftung Warentest" zeigt.
Fazit: E-Autos sind einfach noch zu teuer
Die Förderung der E-Autos ist zwar durchaus üppig, aber notwendig. Die Fahrzeuge sind im Vergleich zu Verbrennern immer noch relativ teuer. Das preiswerteste Tesla Model 3 ist für ca. 45.000 Euro zu haben. E-Autos sind vielen einfach zu teuer. Der Staat will die Förderung "ausplätschern" lassen. Ob die E-Autokaufenden wirklich bereit sind, immer tiefer in die eigene Tasche zu greifen, bleibt abzuwarten. 15 Millionen BEVs auf deutschen Straßen bis 2030 ist jedenfalls ein gewaltiges Ziel.
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