Deshalb gelten in den meisten Bundesländern inzwischen wieder die ursprünglichen Regeln, die einst im Mai 2014 definiert wurden. Auch Bayern kehrt beispielsweise zum bisherigen Katalog zurück. Der Bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) erklärte dazu am Freitag (3. Juli 2020): "Wir werden ab sofort für laufende Verkehrordnungswidrigkeitenverfahren die alte Rechtslage anwenden." Auch der "ADAC" hat dazu Stellung bezogen: "Die Nichtigkeit aufgrund der Verletzung des Zitiergebotes betreffen nach unserer Einschätzung alle Änderungen des Bußgeldkataloges vom 28. April 2020", sagt Gerhard Hillebrand, Präsident des Verkehrsclubs.
Bußgeldkatalog ungültig: Was Verbraucher jetzt wissen sollten
Für Autofahrer ist diese Maßnahme sehr wichtig. inFranken.de zeigt Ihnen im kompakten Überblick, was sich nun ändert und welche Rechte Sie haben. Folgende Maßnahmen wurden zurückgenommen:
Welche Strafen drohen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts?
Bußgeld: Wer innerorts 10 km/h zu schnell fährt, sollte künftig 30 Euro Bußgeld zahlen. Laut gültigem Bußgeldkatalog sind wieder 15 Euro fällig. Einmonatiges Fahrverbot: Wer 21 km/h zu schnell unterwegs ist, dem droht ein einmonatiges Fahrverbot - das ging aus dem neuen Katalog hervor. Nun gibt es das Fahrverbot erst bei 31 km/h zu viel auf dem Tacho.
Welche Strafen drohen Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts?
Bußgeld: Außerorts wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 10 km/h wieder mit 10 Euro Bußgeld geahndet. Hier waren 20 Euro vorgesehen. Einmonatiges Fahrverbot: Ein einmonatiges Fahrverbot wurde ab 26 km/h zu viel angedroht. Im nun wieder gültigen Bußgeldkatalog gibt es ein Fahrverbot erst ab 41 km/h.