Der Kaufvertrag - und was noch?
Wenn es so weit ist und du einen Abnehmer für deinen Wagen gefunden hast, wird nun ein Kaufvertrag abgeschlossen. Dieser ist wichtig, damit Käufer und Verkäufer rechtlich abgesichert sind. Richtig ausgestellt, lässt er keinerlei Spielraum für Nachverhandlungen und stellt außerdem sicher, dass beide Parteien nach der Geld- und Schlüsselübergabe beruhigt ihrer Wege gehen können. Lästige Nachverhandlungen oder gar Klagen sind zu 99 Prozent ausgeschlossen.
Jeder Kfz-Kaufvertrag muss in zweifacher Ausführung vorliegen. Eine bekommst du als Verkäufer*in, die andere der Käufer. Wichtiger Hinweis: Letzterer muss volljährig sein, ansonsten ist der Vertrag ungültig. Folgende Daten werden im Kaufvertrag eingetragen: zunächst die vollständigen Kontaktdaten und Ausweisnummern von Käufer und Verkäufer. Zur Sicherheit können Kopien der Personalausweise nicht schaden. Solltest du, also der Verkäufer, nicht der Fahrzeughalter sein, ist eine Vollmacht des Besitzers erforderlich.
Zudem gehören die Daten des Fahrzeugs in den Vertrag, d. h. Marke, Modell, Motorleistung, Erstzulassung, Fahrgestell- und ggf. Motornummer, Fahrzeugbrief-Nr. (Zulassungsbescheinigung Teil II), amtliches Kennzeichen, nächste HU sowie der Kaufpreis. Beim privaten Auto-Verkauf muss keine Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung gegeben werden. Du musst allerdings im Vertrag festhalten, dass du die Sachmängelhaftung ausschließt.
Willst du auf Nummer sicher gehen, übergibst du den Wagen abgemeldet. Dann spielt es für dich nämlich keine Rolle mehr, wann die andere Seite ihn wieder anmeldet. Der Käufer ist vorab darüber zu informieren, damit er sich rote Kennzeichen oder einen Anhänger besorgen kann. Unterlagen wie Fahrzeugschein, beide Zulassungsbescheinigungen oder eine Stilllegungsbescheinigung sowie Untersuchungsberichte (z. B. TÜV, DEKRA, ADAC) werden beigelegt. Auch die Anzahl der Schlüssel für das Fahrzeug muss im Vertrag genannt werden.
In den Zahlungsvereinbarungen wird derweil festgehalten, wie hoch die Kaufsumme ist und ob der Verkäufer sie schon erhalten hat. Zum Schluss folgt die Übergabebestätigung: Hier unterschreiben beide Vertragspartner nach dem Austausch von Geld und Schlüsseln und besiegeln damit den Vertrag. Ein Tipp von uns: Vordrucke im Internet z. B. von Automobilclubs beinhalten in der Regel alle notwendigen Angaben. Du kannst solche Muster-Kaufverträge ganz easy downloaden und für deine Zwecke nutzen. Ein Beispiel.
Wer sich bei einem Privatverkauf eine Menge Ärger ersparen und auf der sicheren Seite bleiben möchte, kann vor Aushändigung der Schlüssel und Papiere mit dem Käufer zur Zulassungsstelle fahren und das Fahrzeug gemeinsam ummelden. So wird nämlich sichergestellt, dass das Fahrzeug nicht auf Risiko des Verkäufers im Straßenverkehr benutzt wird. Sobald der Kaufvertrag abgeschlossen ist, musst du das Auto sowie die Autoschlüssel an den Käufer übergeben.