Auto privat verkaufen: Was im Kaufvertrag stehen sollte und worauf noch zu achten ist

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Beim Verkauf deines Autos gibt es einiges zu beachten.
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Wenn du dein Auto privat verkaufen möchtest, gibt es einige Dinge, die du dabei beachten solltest. Wir geben dir ein paar nützliche Ratschläge und Tipps mit auf den Weg.

  • Die Vorbereitung: Das solltest du vor dem Verkauf tun
  • Potentielle Käufer*innen: So läuft der Kontakt im Idealfall ab
  • Ablauf und Organisation einer Probefahrt
  • Wichtig! Der Kaufvertrag
  • Fahrzeugübergabe und Abmeldung des Autos

Zu einem privaten Auto-Verkauf gehört weitaus mehr als nur der Kaufvertrag, auch wenn dieser natürlich ein enorm wichtiger Bestandteil des Prozesses ist. Worauf du noch achten solltest, damit alles reibungslos abläuft, erklären wir dir detailliert im nachfolgenden Artikel.

Gut durchdacht: Privater Auto-Verkauf erfordert viel Vorbereitung

Wer sein altes Auto verkaufen möchte, kann es entweder beim Händler in Zahlung geben oder aber privat verkaufen. Entscheidest du dich für Letzteres, gibt es eine ganze Reihe an Punkten, die du dabei nicht außer Acht lassen solltest. Zunächst einmal sollte dein Auto für einen Verkauf in einem einwandfreien technischen Zustand sein. Den technischen Zustand deines Wagens kannst du dir in einer Autowerkstatt oder in ADAC Prüfstellen bescheinigen lassen.

Schönheitsmängel, die den Preis nur unnötig drücken, solltest du dringend ausbessern. Im Idealfall bedeutet das Folgendes: Felgen reinigen, Kratzer im Lack entfernen und - natürlich - das Auto vor dem Verkauf waschen und polieren. So macht es auch auf Fotos eine gute Figur und das wiederum erhöht die Chance, dass mögliche Käufer*innen auf dein Fahrzeug aufmerksam werden. Das Auge kauft schließlich mit.

Kommen wir zum nächsten wichtigen Punkt: Das Verkaufsinserat. Dieses kannst du online oder in der Zeitung aufgeben. Ausschlaggebend sind dabei nicht nur die Bilder des Wagens, sondern auch der Titel und der Beschreibungstext. Beachte: Platz für ausschweifende Ausführungen, alle positiven Merkmale oder gar die ausführliche Motorbezeichnung gibt es nicht. Eine auf geheimnisvoll getrimmte oder auf Zeitdruck aufbauende Anzeige finden viele abschreckend oder kurios, weil so das Gefühl entsteht, die Verkäuferin bzw. der Verkäufer habe etwas zu verbergen.

Grundsätzlich empfiehlt es sich im Kontext eines Inserats immer, ehrlich zu sein und vorhandene Mängel oder Defekte am Auto zu erwähnen. Auch, wenn du ein Auto ohne TÜV verkaufen willst, muss das unbedingt angegeben werden. Als Faustregel für den Inseratstitel kannst du dir folgenden Tipp merken: Man nehme Marke und Modell, eventuell noch eine Kurzkennung des Motors, die Ausstattungslinie und einen Mehrwert, den das Auto bietet.

Vorsicht: Lasse dich nicht von unseriösen Ankäufern überrumpeln, die dein Auto bewusst nach Mängeln absuchen und auf diese Weise den Preis drücken wollen. Potentielle Käufer*innen solltest du in jedem Fall eine Probefahrt machen lassen. Stelle dazu bei deiner Versicherung sicher, dass die Person, die einen Kauf deines Wagens in Erwägung zieht, mitversichert ist. Bevor es losgeht, solltest du dir unbedingt den Führerschein zeigen lassen. Fahre bei der Probefahrt entweder mit oder lasse dir ein Pfand für die Dauer der Fahrt geben. Wenn das Auto schon abgemeldet ist, erhältst du an der Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen.

Der Kaufvertrag - und was noch?

Wenn es so weit ist und du einen Abnehmer für deinen Wagen gefunden hast, wird nun ein Kaufvertrag abgeschlossen. Dieser ist wichtig, damit Käufer und Verkäufer rechtlich abgesichert sind. Richtig ausgestellt, lässt er keinerlei Spielraum für Nachverhandlungen und stellt außerdem sicher, dass beide Parteien nach der Geld- und Schlüsselübergabe beruhigt ihrer Wege gehen können. Lästige Nachverhandlungen oder gar Klagen sind zu 99 Prozent ausgeschlossen.

Jeder Kfz-Kaufvertrag muss in zweifacher Ausführung vorliegen. Eine bekommst du als Verkäufer*in, die andere der Käufer. Wichtiger Hinweis: Letzterer muss volljährig sein, ansonsten ist der Vertrag ungültig. Folgende Daten werden im Kaufvertrag eingetragen: zunächst die vollständigen Kontaktdaten und Ausweisnummern von Käufer und Verkäufer. Zur Sicherheit können Kopien der Personalausweise nicht schaden. Solltest du, also der Verkäufer, nicht der Fahrzeughalter sein, ist eine Vollmacht des Besitzers erforderlich.

Zudem gehören die Daten des Fahrzeugs in den Vertrag, d. h. Marke, Modell, Motorleistung, Erstzulassung, Fahrgestell- und ggf. Motornummer, Fahrzeugbrief-Nr. (Zulassungsbescheinigung Teil II), amtliches Kennzeichen, nächste HU sowie der Kaufpreis. Beim privaten Auto-Verkauf muss keine Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung gegeben werden. Du musst allerdings im Vertrag festhalten, dass du die Sachmängelhaftung ausschließt.

Willst du auf Nummer sicher gehen, übergibst du den Wagen abgemeldet. Dann spielt es für dich nämlich keine Rolle mehr, wann die andere Seite ihn wieder anmeldet. Der Käufer ist vorab darüber zu informieren, damit er sich rote Kennzeichen oder einen Anhänger besorgen kann. Unterlagen wie Fahrzeugschein, beide Zulassungsbescheinigungen oder eine Stilllegungsbescheinigung sowie Untersuchungsberichte (z. B. TÜV, DEKRA, ADAC) werden beigelegt. Auch die Anzahl der Schlüssel für das Fahrzeug muss im Vertrag genannt werden.

In den Zahlungsvereinbarungen wird derweil festgehalten, wie hoch die Kaufsumme ist und ob der Verkäufer sie schon erhalten hat. Zum Schluss folgt die Übergabebestätigung: Hier unterschreiben beide Vertragspartner nach dem Austausch von Geld und Schlüsseln und besiegeln damit den Vertrag. Ein Tipp von uns: Vordrucke im Internet z. B. von Automobilclubs beinhalten in der Regel alle notwendigen Angaben. Du kannst solche Muster-Kaufverträge ganz easy downloaden und für deine Zwecke nutzen. Ein Beispiel.

Wer sich bei einem Privatverkauf eine Menge Ärger ersparen und auf der sicheren Seite bleiben möchte, kann vor Aushändigung der Schlüssel und Papiere mit dem Käufer zur Zulassungsstelle fahren und das Fahrzeug gemeinsam ummelden. So wird nämlich sichergestellt, dass das Fahrzeug nicht auf Risiko des Verkäufers im Straßenverkehr benutzt wird. Sobald der Kaufvertrag abgeschlossen ist, musst du das Auto sowie die Autoschlüssel an den Käufer übergeben.