Wird der Halter des Fahrzeuges nicht durch die Polizei und die Behörden identifiziert, so wird ein anderer Weg eingeschlagen, um die Kosten für den Entsorgungsprozess auszugleichen: Der Steuerzahler muss in vielen Fällen dafür aufkommen.
Auf Privatgrundstück abgestellt - Anwohnern sind die Hände gebunden
Etwas schwieriger wird die Lage, wenn ein verwahrlostes Auto nicht auf öffentlichen Grund, sondern etwa auf einem Supermarktparkplatz oder einem anderen Privatgrundstück zurückgelassen wird. Anwohner müssen in diesem Fall den Dauerparker hinnehmen, wenn keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit vorliegt. Zwar hat der Besitzer des Grundstücks das Recht, das Fahrzeug zu entfernen, allerdings muss er auch alle damit verbundenen Kosten übernehmen.
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Und damit nicht genug: Der Grundstückbesitzer ist außerdem dazu verpflichtet, den Wagen auf eigene Kosten woanders aufzubewahren, wenn er ihm nicht gehört. Der Besitzer des Schrottautos könnte sich schließlich irgendwann wieder melden.
Deshalb wundert es auch nicht, dass viele Grundstücksbesitzer solche geparkten Schrottautos einfach hinnehmen. Es ist kein Einzelfall mehr, dass Schrottautos manchmal jahrelang auf Parkplätzen oder anderen privaten Grundstücken stehen bleiben.
Das können Sie tun, wenn Ihnen ein illegal geparktes Auto auffällt
Wenn Sie selbst schon einmal auf ein Fahrzeug gestoßen sind, das einfach illegal am Straßenrand abgestellt wurde, wenden Sie sich am besten an die Einsatzzentrale Ihres zuständigen Ordnungsamts. Das geht telefonisch, manche Behörden erlauben aber auch eine Online-Meldung. Je früher so eine Meldung vorgenommen wird und je mehr Anwohner sich melden, desto zügiger wird das Schrottauto in der Regel entsorgt.
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